Im Leipziger Auwald verbirgt sich noch eins dieser Leipziger Jahrzehnteprojekte, bei denen über Jahre nichts wirklich vorangeht. Das ist Schlobachshof bei Böhlitz-Ehrenberg. 2016 hat die Stadt das Gelände mit seinen zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden erworben. Aber diese Gebäude in irgendeiner Weise wieder nutzbar zu machen, scheint derzeit ein Ding der Unmöglichkeit. Denn Geld hat die Stadt dafür nicht, wie Linke-Stadtrat Dr. Volker Külow nun auf Nachfrage erfuhr.
Er hatte auch irgendwie von schillernden Plänen gehört, dass jemand hier einen Inklusionsbauernhof planen könnte. Doch von so manch schillernder Idee, die durch die Medien geistert, hat man in der Verwaltung noch nichts gehört.
Solchen Ideen dürften auch strikte Grenzen gesetzt sein, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer jetzt mitteilt: „Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück überwiegend als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und anteilig als Fläche für Wald. Ferner liegt das gesamte Grundstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie in den Natura-2000-Gebieten FFH-Gebiet ‚Leipziger Auensystem‘ (BSG 4639-301) und Europäisches Vogelschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘ (4639-451).
Dieser Sachverhalt ist von erheblicher Relevanz für eine potenzielle Entwicklungsperspektive des Grundstückes. Eine Nutzbarmachung der denkmalgeschützten Gebäude könnte auf der Grundlage des § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB (Erhalt von, das Bild der Kulturlandschaft prägenden, Gebäuden) geprüft werden. Eine Nachnutzung der nicht unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäudesubstanz ist hingegen nicht möglich.
Demzufolge ist unter Wahrung der denkmalgeschützten Anlagen zwar die Entwicklung eines Bildungszentrums (Informationszentrum Auenlandschaft) denkbar, jedoch nicht die eines (Inklusions-) Bauernhofes.
Zu einem Bauvorhaben ‚Inklusionsbauernhof‘ ist im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kein Verfahren anhängig. Eine rechtsverbindliche Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit kann im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgen. Hierzu wäre ein entsprechender Antrag zu stellen.“
Dauerproblem Vandalismus
Das Problem nach jahrelangem Leerstand in dieser abgelegenen Ecke des Auwaldes ist freilich der Vandalismus diverser Zeitgenossen: „Die Gebäude befinden sich, bedingt durch Leerstand und Vandalismus, in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Akute Abriss- bzw. Einsturzgefahr besteht jedoch nicht.“
Das betrifft auch eine der umgeschmissenen Säulen am Eingangstor: „Die beiden Torpfeiler gehören zum denkmalgeschützten Ensemble. Der durch Vandalismus zerstörte Pfeiler wird bei einer Sanierung des Ensembles wiederaufgebaut werden.“
Nur ist an eine Sanierung von städtischer Seite vorerst nicht zu denken. Noch immer steckt die Stadt in den Planungen dafür: „Die Machbarkeitsstudie kam zum Ergebnis, dass alle denkmalgeschützten Gebäude sanierungsfähig sind. Dies schließt die notwendige Ver- und Entsorgung sowie Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Hierzu wird eine Informationsvorlage erarbeitet, die in den betroffenen Ortschaftsräten beraten werden soll.“
Eine Vorlage, die in den Ortschaftsräten nun schon seit zwei Jahren sehnlichst erwartet wird. Dabei geht es vor allem um die Erhaltung der denkmalgeschützten Hofanlage und des Pavillons.
„Diesem Anliegen versucht die Stadt Leipzig durch eine tägliche 24h-Überwachung und die Beauftragung aller notwendigen Gutachten und Studien, um die Gebäude als Informationszentrum Auenlandschaft zu nutzen, nachzukommen“, erklärt das Amt für Stasdtgrün und Gewässer. Nur sind bislang drei Versuche, für das um die 11 Millionen Euro teure Informationszentrum mögliche Fördergelder zu beschaffen, gescheitert.
Noch fehlt ein Finanzierungskonzept
„Wie das Aueninformationszentrum und ein möglicher Betrieb genau gestaltet werden, befindet sich in der Bearbeitung und ist Bestandteil der Machbarkeitsstudie“, so das Amt fürt Stadtgrün und Gewässer. „Mit dem Abriss der nicht denkmalgeschützten Gebäude setzt die Stadt Leipzig den Grundsatzbeschluss zum Erwerb des Schlobachshofs, nämlich den Rückbau aller nicht denkmalgeschützten Gebäude als Kompensationsmaßnahme, um.
Aktuell wird ein Fachgutachten für eine erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt. Parallel werden mögliche Wege zur Finanzierung der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude und Nutzung als Informationszentrum Auenlandschaft gesucht. Hierfür wurden bislang zwei Förderanträge gestellt, die durch den Bund nicht bewilligt wurden. An einem dritten geeigneten Förderprogramm konnten Anträge aus Sachsen nicht berücksichtigt werden. Es mangelt hierbei nicht an einem Konzept, da die Nutzung als Informationszentrum Auenlandschaft eine geeignete Nutzung darstellt.“
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 23. Juni 2021 (VII-P-01954-DS-02) werde also derzeit an der Erarbeitung eines tragfähigen Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes gearbeitet, so das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die Versetzung der Tierbewegungshalle an einen anderen Standort werde geprüft, auch wenn sich dafür augenscheinlich bis jetzt kein möglicher Interessent gefunden hat.
Also steht auch noch der Abriss der Halle im Raum: „Es ist geplant, die Tierbewegungshalle abzubauen, oder wenn dies nicht wirtschaftlich ist, diese abzureißen. Dies ist erst möglich, wenn für die nachgewiesenen Arten, insbesondere der Fledermäuse, eine Lösung gefunden wurde. Da aktuell für die Fragestellungen des Artenschutzes Lösungen erarbeitet werden, liegen noch keine Kostenberechnungen vor.“
Also wird es in nächster Zeit zwar eine neue Informationsvorlage für die Ortschaftsräte geben. Wann aber tatsächlich Sanierungen auf dem Gelände beginnen oder gar die Schaffung eines Informationszentrums zur Auenlandschaft spruchreif wird, steht in den Sternen.
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