Viel zu erkennen ist von der einstigen Gestaltung des Platzes an der „Südbrause“ in Connewitz nicht mehr. Die Randbegrünung ist zugewachsen. Im Sommer finden hier vor allem jüngere Connewitzer ein schattiges Plätzchen unter Bäumen. Aber wer ist eigentlich zuständig für die Pflege dieses Platzes, wollte die Stadträtin der Linken Juliane Nagel jetzt von der Stadt wissen. Ist das überhaupt noch öffentliches Grün?

„Nach Kenntnis der Fragestellerin wurde das komplette Areal am Connewitzer Kreuz (Flurstücke 452/5, 452/4 und 452/6) zur Jahrtausendwende aus städtischem Eigentum in private Hand übergeben“, hatte Juliane Nagel in ihrer Anfrage angemerkt. „Aufgrund einer sich anspannenden Situation auf der öffentlich zugänglichen Fläche stellt sich derzeit die Frage, ob eine Rückübertragung in städtische Hand denkbar ist.“

Und es stimmt, bestätigt das Liegenschaftsamt: „Die Flurstücke 452/4, 452/5 und 452/6 der Gemarkung Connewitz wurden im Jahr 1998 mit einer Investitionsverpflichtung verkauft. Der Käufer verpflichtete sich, im vorhandenen Gebäude ein Café zu eröffnen. Zusätzlich verpflichtete sich der Käufer, die Grünflächen auf seine Kosten zu pflegen, instand zu halten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Investitionsverpflichtung wurde erfüllt.“

Stimmt: Seitdem ist die „Südbrause“ zu einem beliebten Treffpunkt am Connewitzer Kreuz geworden.

Wiederkaufsrecht nach 30 Jahren

Aber die Grünfläche irgendwie mit Gastronomie zu bespielen, hat irgendwie nicht so recht geklappt. Kann also die Stadt die Grünfläche wieder in eigene Obhut nehmen?

„Zugunsten der Stadt Leipzig wurde in den Grundbüchern eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen. Inhalt der Rückauflassungsvormerkung ist ein 30-jähriges Wiederkaufsrecht der Grünflächen zugunsten der Stadt Leipzig“, teilt das Liegenschaftsamt mit.

„Das Wiederkaufsrecht kann aber nur ausgeübt werden, wenn der Käufer das Grundstück teilweise oder vollständig verkauft, die Zwangsversteigerung eingeleitet oder gegen die Anforderungen zur Pflege der beiden Grünflächen verstoßen wird.“

Darüber hinaus stünden alle drei Flurstücke unter Denkmalschutz. „Derzeit sind dem Liegenschaftsamt keine Verkaufsabsichten des Eigentümers bekannt; auch hat der Eigentümer bislang keinen Kontakt diesbezüglich aufgenommen.“

Was Juliane Nagel natürlich zu der Frage brachte: „Gab es in den vergangenen Jahren Verstöße gegen diese Auflagen?“

Und da wird es spannend, wenn das Liegenschaftsamt daraufhin miteilt: „Der Pächter steht wegen der denkmalgerechten Unterhaltung der Grünflächen mit der Abteilung Denkmalpflege vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege regelmäßig in Kontakt. Genehmigungspflichtige Vorgänge wurden regelmäßig beantragt und beschieden. Ansätze zur Nutzung und Unterhaltung der Grünflächen wurden mehrfach abgestimmt. Der Pächter ist bemüht, den denkmalfachlichen Anforderungen gerecht zu werden. Er hat jedoch geäußert, dass seine materiellen und personellen Ressourcen dafür dauerhaft aber nicht ausreichen.“

Aber – so das Liegenschaftsamt: „Es wird darauf hingewiesen, dass für grundstücksrechtliche Themen nicht der Pächter, sondern der Eigentümer zuständig ist.“

Blick ins schattige Innere. Foto: Ralf Julke
Blick ins schattige Innere. Foto: Ralf Julke

Für Rückkauf braucht es finanzielle Mittel

Wenn der Pächter der „Südbrause“ die Pflege nicht mehr absichern kann, bedeutet das eben noch nicht, dass der Eigentümer die Fläche an die Stadt zurückgibt.

Oder gar die Stadt die Fläche zurückkauft, denn dafür stehen eine Menge Hürden im Weg, wie das Liegenschaftsamt aufzählt: „Gemäß § 89 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verwaltung vor Grunderwerbsgeschäften regulär eine Bedarfsprüfung im Stadtkonzern durchzuführen. Für die antragsgegenständliche Liegenschaft wurde bisher noch keine Bedarfsprüfung durchgeführt.“

Für den Rückkauf stünde eh kein Geld bereit: „Grundsätzlich ist zu beachten, dass aktuell keine Deckungsquelle für den Ankauf und die Bewirtschaftung des Grundstückes vorliegt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach § 87 SächsGemO während der derzeit geltenden vorläufigen Haushaltführung nur Aufwendungen oder Auszahlungen geleistet werden dürfen, mit einer rechtlichen Verpflichtung aus Gesetz oder Vertrag, die unaufschiebbar sind oder für Fortsetzungsmaßnahmen.“

Von einer beweglichen Stadtverwaltung kann also längst keine Rede mehr sein. Und warum die Stadt seinerzeit die Grünfläche gar verkauft und nicht verpachtet hat, erklärt das Liegenschaftsamt erst recht nicht. Dafür fügt es noch einen Passus an, mit dem es eigentlich davor warnt, jetzt überhaupt an eine Rückübertragung des Grundstücks zu denken: „Anträge während der vorläufigen Haushaltsführung sind insbesondere zu den vorgenannten Anstrichen genauer zu begründen.“

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Es würde mich auch interessieren, was an der Situation so angespannt ist. Ist es die üppige Randbegrünung? Davon kann es doch eigentlich nie genug geben. Oder sind es etwa die jüngeren Connewitzer? Oder die Südbrause selbst, als beliebter Treffpunkt? Ich habe das Gefühl, unsere Stadträtin wird langsam älter, vielleicht sogar ein wenig schrullig.

Schreiben Sie einen Kommentar