In der Juni-Ratsversammlung wurde der Streit um das Goethe-Gymnasium in Schönefeld noch einmal vertagt. Denn unter Leipzigs Schulen ist es ein Unikum: Nach dem gültigen Muster der Schulbenennungen in Leipzig müsste es eigentlich „Goethe-Schule. Gymnasium der Stadt Leipzig“ heißen. Doch ein Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat ermöglichte für die Schule den Sonderfall „Goethe-Gymnasium“. Das hätte der scheidende FDP-Stadtrat Sascha Matzke doch noch gern repariert, in seiner letzten Ratsversammlung.

Was eigentlich ganz einfach schien. Denn die Regel für die Namensgebung gilt für alle Schulen. Und es liegt eigentlich nicht im Ermessen der Schulen selbst, die Namensform zu ändern, auch wenn das in der Gegenrede von CDU-Stadtrat Falk Dossin so klang. Doch Matzke hat die Entstehungsgeschichte der nicht regelkonformen Schulbenennung im Antrag der Freibeuter-Fraktion sehr genau beschrieben. Und SPD-Stadtrat Andreas Geisler bestätigte, dass es genau so verlaufen ist.

„Die Neufassung greift den Verwaltungsstandpunkt auf, bestätigt und ändert ihn. Die Fassade des Schulgebäudes wurde aufgrund eines Planungsfehlers bereits im Dezember 2016 – und damit vor der Beschlussfassung zur Schulnamensgebung – mit dem Schriftzug Goethe-Gymnasium versehen.

Im Zuge der Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-03753 ‘Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße – Gymnasium der Stadt Leipzig’ wurde mit Änderungsantrag VI-DS-03753-ÄA-01 beantragt, den Schulnamen an den an der Fassade angebrachten Schriftzug anzupassen. Der Beschluss zum Schulnamen wurde als Ausnahme von der Richtlinie zur Schulnamensgebung gefasst und sollte im Sinne einer Einheitlichkeit von Schulname und Beschriftung an der Fassade weiterhin Bestand haben.

Um den Bestand der Richtlinie und die Gleichbehandlung gegenüber anderen Schulen in Leipzig in der Namensgebung zu sichern, ist lediglich eine Anpassung der Kommunikationsinstrumente ohne finanzielle Auswirkungen zum Schuljahr 2026/2027 zu gewährleisten. Eine bauliche Änderung der Fassade ist hierfür nicht notwendig, wird nicht angestrebt und hat somit keine finanziellen Auswirkungen.

Die Schule selbst sprach sich einst gemäß Beschluss der Schulkonferenz deutlich für den Namen ‘Goethe-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig’ aus. Das Vorgehen der Änderung der Kommunikationsformen ab dem Schuljahr 2026/2027 wird helfen, Ungleichbehandlung in der Namensgebung abzubauen und wirkt positiv auf die Motivation in der Leipziger Schullandschaft, sich mit Schulnamensgebungsprozessen auseinander zu setzen. Dies wäre produktiv für zukünftige Verfahren und damit gut für die Stadt.“

Ein Schriftzug setzt das Maß

Der Schriftzug an der Fassade müsste gar nicht geändert werden, steht hier. Falk Dossin argumentierte in seiner Gegenrede, dass er doch geändert werden müsse. Aber das hatte Matzke nicht gefordert. Eher ging es wohl um das Schild an der Schuleingangstür, um Stempel, Briefköpfe und die Eintragung auf der Website der Stadt.

Auch wenn sich Marco Götze ein bisschen wunderte über den Eifer, mit dem Matzke für eine einheitliche Schulbenennung in Leipzig kämpfte. „Wozu der Zirkus?“, fragte er. Immerhin meldet sich Götze selbst oft genug bei Schulnamensänderungen zu Wort – vor allem, wenn es um die Würdigung von Antifaschistinnen und Antifaschisten geht.

Man ahnte schon: Eine richtige einheitliche Linie hat diese Ratsversammlung bei Schulnamensgebungen gar nicht, auch wenn sie die Richtlinie selbst beschlossen hat. Aber die Namensgebung des Goethe-Gymnasiums zeigt auch, dass sie die eigenen Richtlinien auch mal über Bord wirft, wenn ihr danach ist. Oder die Mehrheiten danach sind. Dass Matzke eigentlich recht hatte mit seinem Vorstoß, bestätigte auch OBM Burkhard Jung.

Eine kleine amtliche Schlamperei

Nur hatte das Amt für Schule in seiner Stellungnahme zum Freibeuter-Antrag wieder mit dem eingemeißelten Schriftzug an der Fassade argumentiert. Dort gab es nämlich zu, dass jemand in der Verwaltung geschusselt hatte.

„Die Fassade des Schulgebäudes wurde aufgrund eines Planungsfehlers bereits im Dezember 2016 – und damit vor der Beschlussfassung zur Schulnamensgebung – mit dem Schriftzug Goethe-Gymnasium versehen.“

Aber Verwaltungen korrigieren sich ganz ungern.

Und so kam die Kette der Irritationen ins Rollen: „Im Zuge der Beschlussfassung der Vorlage VI-DS-03753 Schulnamensgebung für die Schule an der Gorkistraße – Gymnasium der Stadt Leipzig wurde mit Änderungsantrag VI-DS-03753-ÄA-01 beantragt, den Schulnamen an den an der Fassade angebrachten Schriftzug anzupassen. Der Beschluss zum Schulnamen wurde als Ausnahme von der Richtlinie zur Schulnamensgebung gefasst und sollte im Sinne einer Einheitlichkeit von Schulname und Beschriftung an der Fassade weiterhin Bestand haben.“

Und um die Stadträte noch ein bisschen mehr in die Bredouille zu bringen, schrieb das Amt für Schule noch: „Eine Änderung ist auch aus finanziellen Gesichtspunkten nicht verhältnismäßig (bauliche Änderung der Fassade, Anpassung der Kommunikationsinstrumente der Schule, etc.). Die Schule selbst spricht sich deutlich gegen eine Änderung des Schulnamens aus.

Eine Namensänderung ohne Beteiligung und Einverständnis der Schule wäre für diese nicht nachvollziehbar. Zudem kann sich ein solches Vorgehen negativ auf die Motivation in der Leipziger Schullandschaft auswirken, sich mit Schulnamensgebungsprozessen auseinander zu setzen. Dies wäre kontraproduktiv für zukünftige Verfahren und damit nachteilig für die Stadt Leipzig.“ So viele Befürchtungen auf einmal – man bekommt geradezu Mitleid mit den Angestellten im Amt.

Aber es machte Eindruck. Mit 6 : 46 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte die Ratsversammlung den Antrag der Freibeuter-Fraktion ab.

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