Wie kann man grüne Inseln in der Stadt bewahren? Welche Rolle könnten dabei die Friedhöfe spielen? Auch die schon aufgegebenen? Diese Frage stellte sich die Grünen-Fraktion und beantragte im März, den ehemaligen Mockauer Friedhof zum Erholungspark zu entwickeln. Der gehört zwar nicht der Stadt. Aber vielleicht ließe sich ja mit der Matthäi-Kirchgemeinde, der der verschlossene Friedhof gehört, reden? Das lässt sich tatsächlich, stellt das Amt für Stadtgrün und Gewässer fest.

Das stimmt jetzt nämlich in einer Vorlage für die Ratsversammlung dem Anliegen der Grünen zu und will bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen, wie aus dem alten Friedhof eine öffentliche Grünanlage unter Berücksichtigung der Klimaanpassung werden könnte.

Mit der Matthäi-Kirchgemeinde sei man schon im Gespräch. „Die Stadtverwaltung befinden sich gegenwärtig in der Erarbeitung eines Erbbaurechtsvertragsentwurfes, welcher zwischen dem Eigentümer, der Matthäi-Kirchgemeinde, und der Stadt Leipzig geschlossen werden soll. Zu den Vertragsinhalten und Details sollen detaillierte Abstimmung mit der Landeskirche erfolgen“, berichtet das Amt für Stadtgrün und Gewässer.

„Die ersten Voruntersuchungen für die potenzielle öffentliche Grünfläche beginnen, sobald die Vertragsschließung erfolgt ist.“

Artenvielfalt und Denkmalschutz

Beim weiteren Vorgehen soll dann vor allem die Artenvielfalt Berücksichtigung finden, die sich auf dem verschlossenen Gelände im Lauf der Jahrzehnte herausgebildet hat.

„Der ehemalige Friedhof ist seit mehreren Jahren abgegrenzt und nicht zugänglich. Aufgrund der fortgeschrittenen Sukzession wird davon ausgegangen, dass der ehemalige Friedhof ein wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl an geschützte Tierarten, insbesondere Brutvögel und Fledermäuse, darstellt. Somit wird die Fläche als artenschutzrechtlich sehr bedeutsam eingeschätzt. Die Umwandlung des ehemaligen Friedhofes in einen Erholungspark könnte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der bestehenden Flora und Fauna führen“, führt das Amt für Stadtgrün und Gewässer wichtige Bedenken an.

Als Grundlage für das weitere Vorgehen soll deshalb eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund möglicher Altgräbervorkommen seien auch Bodenuntersuchungen geplant.

Und noch eine weitere Einschränkung gibt es: „Der ehemalige Mockauer Friedhof ist gemäß § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz als Gartendenkmal ausgewiesen. Demnach werden bei der Planung der zukünftigen öffentlichen Grünfläche die denkmalgeschützten Strukturen beachtet. So sollen auf Grundlagen einer denkmalpflegerischen Zielstellung die schützenswerten Strukturen wie Mauer, Wege, Gehölzalleen und Toranlage wiederhergestellt werden. Das Angebot von Spielmöglichkeiten wird geprüft und soll in den zünftigen Park integriert werden.“

Aber umsetzen möchte man das Vorhaben schon. Und zwar ziemlich zeitnah, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer mitteilt: „Die Stadtverwaltung hat für die aufgeführten Voruntersuchungen eine finanzielle Untersetzung für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant. Die Planung und der Bau für die denkmalgeschützte Anlage als öffentliche Grünfläche ist für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorgesehen. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden angemeldet.“

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