Die Rödel verband einst die Pleiße mit der Weißen Elster. Um 1880 wurde dieser Pleißearm durch den Bau des Pleißeflutbetts von der Pleiße abgeschnitten, war fortan nur noch ein Standgewässer am Ostrand von Schleußig. Ab 1926 wurde die Rödel verfüllt, das Gelände anschließend in einen Park verwandelt. Davon ist heute kaum noch etwas zu erkennen. Das soll sich ab 2025 ändern.

Schon 2021 hatte der Stadtbezirksbeirat Südwest beantragt, das Gelände der einstigen Rödel wieder als Flaniermeile erlebbar zu machen. Vielleicht innerhalb des Stadtbezirksbudgets. Aber das Projekt sprengt das Budget deutlich, weshalb das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) 2022 vorschlug, erst einmal eine ordentliche Konzeption zur Wiederherstellung des Gartendenkmals zu erarbeiten. Denn auch wenn man es nicht sieht: Die Parkanlage steht unter Denkmalschutz.

Doch der Wunschtermin des Stadtbezirksbeirats, das schon bis 2023 umzusetzen, war nicht so erfüllbar. Selbst die Planungen brauchen ihre Zeit.

Die Parkanlage im Gebiet der einstige Rödel

„Die historische Parkanlage befindet sich im Stadtteil Schleußig unmittelbar westlich der Wohnbebauung zwischen Ferdinand-Lassalle-Brücke und Industriestraße. Sie folgt dem ehemaligen Verlauf der zugeschütteten Rödel. Die Anlage ist seit längerer Zeit vollverschlissen und bedarf einer grundhaften Sanierung und Aufwertung“, betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer jetzt in seiner Planungsvorlage für die Wiederherstellung der Grünanlage.

„Die Parkanlage ist als Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 SächsDSchG mit dem Ausweisungsmerkmal ‚Gartendenkmal‘ geschützt. Damit besteht eine gesetzliche Erhaltungspflicht der Gartenanlage. Veränderungen einschließlich Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung durch die Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen.

Aufgrund des Bedarfes an attraktiven Freiräumen im unmittelbaren Wohnumfeld besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich der Sicherung und Aufwertung der Flächen. Dem Vorhaben wird seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer hohe Priorität für die Umsetzung zugeordnet.

Jetzt kaum noch erkennbar: Die Details der Parkanlage im Gebiet der einstigen Rödel. Foto: Ralf Julke
Kaum noch erkennbar: Die Details der Parkanlage im Gebiet der einstigen Rödel. Foto: Ralf Julke

Die Parkanlage aus den 1930er Jahren ist eine wichtige quartiersnahe Grünfläche mit potentiell hoher Aufenthaltsqualität durch ihre ruhige Lage und ihre ursprünglich anspruchsvolle Grundgestaltung.“

Eine wichtige Radwegverbindung

Nur eins hat sich seit damals deutlich geändert: Von der Industriestraße kommend, nutzen tausende Radfahrer hier die Verbindung zum Nonnenweg, um auf direktem Weg Richtung City zu fahren.

Das wurde um 1930 mit Anlage des Parks noch nicht berücksichtigt, soll aber jetzt mit in die Planungen einfließen, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer betont: „Aus funktionaler Sicht stellt sie für Fußgänger und Radfahrer ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Wohnquartier und den angrenzenden Parkanlagen bzw. dem Auwald dar.

Die bestehende wichtige West-Ost-Hauptroute des Radverkehrs von der verlängerten Industriestraße bis zum Nonnenweg wird in Abstimmung mit den Anforderungen an den denkmalschutzrechtlichen Schutzstatus, dem Charakter der Anlage und der Einordnung der Freiflächen als öffentliche Grünfläche entsprechend der Bedeutung im HauptNetzRad erhalten bzw. qualifiziert.

Als Nord-Südverbindung für den Radverkehr steht der Nonnenweg zur Verfügung. Diese Verbindungen sind auch Bestandteil der Planung „HauptNetzRad“ (Informationsvorlage – VI-Ifo-08223).“

Die Vermessung der Anlage

„Es ist ein grundhafter Ausbau der Wegeflächen notwendig (denkmalgerechter Ersatzneubau). Die Bepflanzung, insbesondere die Großgehölze, müssen ergänzt werden. Ebenso sind die Ausstattungselemente wie Bänke, Abfallbehälter und Fahrradständer zu erneuern bzw. neu aufzustellen“, geht das ASG auf die Details ein, die zur Wiederherstellung der Anlage notwendig sind.

„Im Jahr 2022 wurde eine Vermessung der Anlage durchgeführt und eine Denkmalpflegerische Zielstellung beauftragt. Nach Abstimmung der Zielstellung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Denkmalschutzbehörde wird diese den denkmalfachlichen Rahmen für alle vorgesehenen Arbeiten bilden.“

Umsetzung 2025

„2023 kann die Vorentwurfsplanung erstellt werden. Ab 2024 folgen dann die weiteren Planungsphasen (Entwurf, Genehmigungsplanung)“, teilt das ASG mit. „Die bauliche Umsetzung der notwendigen Aufwertungsmaßnahmen kann im Rahmen des bestehenden Arbeitsprogrammes des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erst in den Jahren 2025ff. erfolgen.

Die Höhe der Folgekosten kann erst nach Erstellung der Entwurfsplanung benannt werden.“

2022 hatte das ASG schon eine grobe Kostenschätzung vorgenommen. Damals hieß es: „Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2023/2024 ist über die Bereitstellung von Mitteln für die erforderliche Objektplanung und Sanierung der Grünanlage in Abwägung von gesamtstädtischen Prioritäten zu entscheiden. Derzeit wird von Kosten für die Objektplanung in Höhe von 120.000 Euro und für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 560.000 Euro ausgegangen.“

Wie hoch die Kosten für die Wiederherstellung des Rödel-Parks dann tatsächlich werden, wird sich mit den konkreten Planungen 2024 zeigen.

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