Für die Errichtung von Luxusapartments in der Holbeinstraße 6a wurden am Freitag, 24. November, Bäume und weitere Grünstrukturen beseitigt. Laut einem Bericht der Stadt war dies jedoch nicht genehmigt. Am Sonnabend wurden die Fällungen trotz Untersagung abgeschlossen. Der BUND Leipzig ruft deshalb gemeinsam mit dem Stadtrat der Grünen Jürgen Kasek, dem NABU und dem Ökolöwen alle Bürger/-innen für Donnerstag, 30. November, 18 Uhr, zu einer Demonstration in der Holbeinstraße 6 auf.
Ziel ist es, entgegen von Einzelinteressen das Interesse der Allgemeinheit an einer gesunden Umwelt sichtbar zu machen.
In der Holbeinstraße 6a sollen Luxusapartments errichtet werden. Obwohl Uferbereiche nach dem sächsischen Wassergesetz eigentlich von der Bebauung freizuhalten sind, wurde durch die Stadt eine Ausnahmegenehmigung für das geplante „Wohnpalais“ erteilt.
„Die Belange des Natur- und Uferschutzes scheinen nachrangig zu sein. Die Stadt teilte uns mit, dass die Ausnahmegenehmigung aufgrund einer unbilligen Härte erteilt wäre. Worin diese unbillige Härte bestehen soll, erschließt sich uns nicht und wurde auch in einer Einwohneranfrage nicht rechtssicher ausgeführt“, so Melanie Lorenz, stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig.
Widersprüche ohne Wirkung
Obwohl Anwohner/-innen und der BUND Leipzig Widersprüche eingereicht haben, ist von Seiten der Stadt nichts geschehen. Am Wochenende wurden dann sämtliche Grünstrukturen ohne entsprechende Begleitung komplett entfernt, obwohl es laut Anwohner/-innen eine Untersagung dafür gegeben haben soll. Anwohner/-innen berichten im konkreten Fall zudem auch von Beschädigungen von Bäumen auf Nachbargrundstücken.
„Sicher ist die Nachverdichtung in der wachsenden Stadt sinnvoller als eine weitere Flächenversiegelung und ein Ausgreifen der Städte. Jedoch entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass Belange des Naturschutzes innerhalb der Stadtverwaltung nur eine untergeordnete Priorität haben“, fügt Lorenz hinzu.
Hinzu kommt der Umstand, dass die Stadtverwaltung selbst einschätzt, dass Bußgelder bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz keine regulierende Wirkung haben und nicht dazu führen, dass Bauherrn achtsamer mit der Natur umgehen.
„Wir können nicht zulassen, dass das Interesse von Einzelnen über dem Interesse der Allgemeinheit an einer gesunden Umwelt und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen steht. Kommt daher zahlreich und seid laut mit uns!“, ruft Lorenz auf zur Teilnahme an der Protestaktion.
Es gibt 10 Kommentare
Vielen Dank, lieber User “A&O” für die drei längeren aufschlußreichen Erläuterungen! Ich hatte vor Monaten mal mit Leuten von NuKLA reden können, und deren Augenmerk liegt m.E.n. weniger auf solchen Stellen wie dem abgeholzten Dreieck Grünewaldstraße, Brüderstraße, Windmühlenstraße, sondern etwa auf dem Rosental insgesamt, natürlich auch dem Burgauenbach, usw.
Was die immer noch immer weitergehende Bebauung betrifft, fiel mir erst neulich etwas auf, als ich ein Luftbild vom 21.3.1945 anschaute: https://www.geosn.sachsen.de/img/10%20Virtuelle_Ausstellung/L_Elsterbecken_1945_rdax_1760x1759_87s.jpg Die Eckfläche am kurvigen Ende der heutigen Lassallestraße war nie bebaut. Seit 30 Jahren dachte ich, daß dort, wo sich immer mal wieder Bautafeln fanden, auf die dann doch keine Baustellen folgten, daß sei auch ein sog. Trümmergrundstück. Pustekuchen, das war ein Garten. Aber nun stehen dort, wo noch vor paar Jahren alles wild zugewachsen war, Rohbauten mit Tiefgarage und allem Pipapo. Und gleich um die Ecke in der Bachstraße sehe ich auch unbebaute Grundstücke, die heute längst bebaut sind.
Und überdies: am 21.3.1945 war die Universitätsbibliothek noch unversehrt.
@Rudi: Diese zwei jüngsten Ereignisse (nebst Prüfung, ob manche Sportereignisse noch so stattfinden können) haben auch überrascht, sind aber die Seltenheit, vielleicht ein kleiner symbolischer Aufbäumakt, den man gestattet um eine Funktionalität des Gesetzesvollzugs zu suggerieren. Als im FFH-, SPA- und NSG-Gebiet des Leipziger Auwalds insgesamt über 100 Bäume gefällt werden sollten, damit Autofahrer ja keine Umleitung in Kauf nehmen müssten lautete das Fazit der unteren Naturschutzbehörde: Joar klar, wenn das die Verkehrsbehörde so sagt wird das schon stimmen Brudi.
Unbekannt ist, wo der maliziöse Flaschenhals sitzt. Beispiel Leuschnerplatz intervenierte das Amt für Umweltschutz gegenüber dem Stadtplanungsamt und teilte mit, dass deren Argumentation hinsichtlich des Verbleibs der Vögel, die derzeit auf der Fläche sind, nicht greift, wenn gerodet wird. (Nach Sicht des Stadtplanungsamts können diese sich ja in den vollkommen übernutzten Grünflächen der Umgebung was Neues suchen) Aber wie man erkennen kann: Der B-Plan wurde trotzdem beschlossen – ohne dass diese artenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt wurden. Und ein bisschen “Zwischengrün” was trotz bereits durchgeführter Rodungen noch nicht vorhanden ist, kann daran nichts ändern. Wo ist denn hier das Amt für Umweltschutz, das ja letztlich dann doch den B-Plan hinnimmt? Wo ist denn das Amt für Umweltschutz im Kontext des Bayerischen Bahnhofs, u. a. Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse und Wechselkröte (immerhin FFH-Art) mitsamt Lebensräumen? Es geht ja nicht nur um die Tiere, sondern wie auch schon in einem anderen Kommentar dargestellt ums Stadtklima, Frischluftschneisen, Entsiegelung zur Versickerung, Verdunstung, CO²-Bindung usw. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Vollzugsproblem. Weil Geld regiert und die Gesetze den Naturschutz im Schwertkampf nur mit nem Zahnstocher ausgestattet hat.
@Bahnschranke: Ich möchte hier keinesfalls relativieren, aber zumindest sachlich einordnen. Ich bewege mich nun schon so lange in kommunalpolitischen, naturschutzfachlich und -rechtlichen Themen, das ich der Meinung bin, dass meine hier dargebotene Sichtweise auf entsprechender Evidenz basiert. Ich schätze die Motivation aller, die für mehr Naturschutz einstehen und dieses stetige “weiter so” kritisieren. Das tue ich auch – erst war ich opportunistisch, dann realistisch. Und der Realismus sagt einfach: Auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht ein Rechtsanspruch. Der Bereich liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB, eine Abwehr zugunsten naturschutzfachlicher oder naturbedeutsamer Fläche ist aufgrund fehlenden Vorkaufsrechts nach SächsNatSchG i. V. m. BNatschG nicht möglich (dies wäre auch nur möglich gewesen bei anstehender Veräußerung des Flurstücks/der Flurstücke). Selbst geschützte Biotope nach § 21 SächsNatschG können überwunden werden über § 67 BNatschG. Die Baumschutzsatzung in ihrer Gestalt ist schon sehr weitreichend als Schutzsatzung geschützter Landschaftsbestandteile – eine Erweiterung, die zu lasten der Rechtsinstitute des Baurechts gehen würden, wäre rechtswidrig. Eine weitere Abwehr des Bauvorhabens über die SächsBO ist einfach nicht möglich – sie können niemandem einen Bauantrag ablehnen, weil dieses Vorhaben ihrem Wunsch nach einer grüneren Stadt widerspricht. Das versteht augenscheinlich auch Ökolöwe und Co. nicht, die immer mehr Appelle, Petitionen oder sonst welche form-, frist- und fruchtlosen Schreiben an die Stadt richten. Das sorgt erstmal für mediale Öffentlichkeit, aber für ziemliche Ernüchterung, wenn die Stadt dann das vorgenannte schreibt. Und bevor ich zum x-ten mal probiere, eine Stadt davon zu überzeugen, geltendes Recht zu gunsten eines nicht manifesten Rechtsinstituts zu beugen, muss ich eben dieses Rechtsinstitut ändern. Und da ist das Engagement der von mir benannten Natur- und Umweltverbände ggü. den Landtagsfraktionen notwendig, um eine Änderung zu bewirken. Nur ist da nichts zu sehen – und dahingehende Appelle verfingen auch nicht.
Apropos grüne Stadt – es gibt ein INSEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) – dort steht auch was von “Ausgleich zwischen Freiraum und Verdichtung”. Und dann schauen Sie mal u. a. hier:
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2013675&refresh=false
“1. Die Stadt Leipzig soll auf eigenen Flächen innerhalb eines Jahres 10 ha Ausgleichsflächen für Gehölzersatzpflanzungen planerisch ausweisen und sofort zur praktischen Verfügung zu stellen.
Die Fachliegenschaften der Stadt Leipzig bieten keine Potentiale in dieser Größenordnung und für Gehölzersatzpflanzungen im Sinne dieser Petition. Es werden Ausgleichzahlungen bereits zweckgebunden für die Neupflanzung von Bäumen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung verwendet. Dazu zählen auch Obstgehölze.”
Huch – keine Potentiale – kann es etwa sein, dass dieser zu schaffende Freiraum daran liegt, dass die städtischen Liegenschaften allesamt versiegelt oder überplant sind und somit die Stadt gar keine Möglichkeit hat, für mehr Grün zu sorgen? Wie soll man denn nun das Ziel verfolgen, fragen SIe sich? Nun, ich mich (nicht) mehr – es ist Augenwischerei. Das wissen die Landschaftsplaner der Stadt, das weiß das Stadtplanungsamt und das wissen eigentlich auch die Naturschutzverbände. Die Stadt müsste Flächen aufkaufen, renaturieren lassen, Eigentum an Flächen sichern, um diese aus Erwägungen des Kapitalmarkts zu entziehen. Aber sie macht das Gegenteil – tauscht Flächen mit dem Freistaat u. a. am Leuschnerplatz, damit dieser bebaut werden kann, bietet Flächen an um dort die Wirtschaft “zu entwickeln”. Die Folgen sind:
– mehr Versiegelung
– dadurch weniger Versickerung, führt zu mehr Überschwemmungsereignissen
– Hitzestau
– Abstrahlwärme vor allem in der Nacht
– fehlende Abkühlung durch fehlendes Grün
Es gibt tolle Karten dafür, die Stadtklimaanalyse, die Starkregenkarte, einzelne Umweltberichte der B-Pläne und alle neuralgischen Stellen sind rot bis lila – zum himmelschreiendes Zeichen für :STOP! Aber die Stadt sagt: Brachflächen müssen entwickelt werden. Und somit geht weiter das Grün verloren. Dagegen kämpfen viele Personen und Institutionen – allerdings häufig mit negativem Ergebnis. Und wenn dann doch mal die ein oder andere pikante Einwohneranfrage oder Petition eintrudelt wird bräsig geantwortet – man weiß ja eh alles besser.
@A&O
Die Verwaltung kennt das Vermeidungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz sehr wohl und wendet es auch an. Das kann man hier auch häufiger lesen. Leider wird es vor allem zur Verhinderung von Fuß- und Radwegeverbindungen eingesetzt. Da muss dann eben auch eine Brücke über die Parthe dauerhaft verschwinden, weil 10qm für die neue barrierefreie Rampe das das mehrere Hektar große Naturschutzgebiet zu massiv beeinträchtigen würde.
Der Weg auf dem künstlichen Deich kann auch nicht asphaltiert werden, weil das ein zu großer Eingriff in den Wald (auf der anderen Flußseite) hätte, etc. pp.
@Bahnschranke
> “Stattdessen relativieren Sie eine Situation, in der unserer Stadt wieder mehr Grün genommen um dort die 387. Bude für irgendwelche Wessibonzen hinzubauen.”
Wie würden Sie argumentieren, wenn die Bäume für eine (dringend benötigte) Schule oder Sozialwohnungen gefällt würden? Geht es Ihnen um das Verhindern des Abholzen von Grün oder um die Verhinderung eines Gebäudes für “Wessibonzen”? Was trägt Ihre Abneigung der “Wessibonzen” zur Sache bei?
@A&O
Den Umweltverbänden von oben herab erzählen was sie falsch machen – die würden sich wohl über ihr Engagement und Fachkenntnis freuen.
Stattdessen relativieren Sie eine Situation, in der unserer Stadt wieder mehr Grün genommen um dort die 387. Bude für irgendwelche Wessibonzen hinzubauen.
Man schadet dem Planeten, der Natur, den Wildtieren, den Anwohnern während dem gegenüber ein paar wenige Leute davon profitieren und sich die Taschen vollschlagen.
Gratuliere.
Jede Brache, jeder Aufwuchs ist an sich wertvoll. Aber in Blickrichtung der Verwaltung gibt´s halt das Hindernis, dass auf die Erteilung einer Baugenehmigung ein Rechtsanspruch besteht. Und hier wurde eine solche begehrt – und wenn die Verwaltung auf unbillige Härte verweist und man wie auch schon geschrieben nach links und rechts schaut und dort einfach JEDER bis an den Rand baut, dann ist es wohl leicht nachvollziehbar, das die Behörde hier schlechterdings einfach abweichen kann. Und ich verstehe diesen Aktionismus der Umweltverbände nicht – diese Rodung, diese Zerstörung gibt´s nahezu alltäglich in Leipzig – siehe auch https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/leipzig-schrumpft/
Viel mehr kann man der Verwaltung und damit der Stadt den Vorwurf machen, dass diese Bauleitverfahren ziemlich unreflektiert im Sinne einer stets billigend in Kauf genommenen Zerstörung von Natur orchestriert. Das Vermeidungsgebot des BNatschG ist auf dem Papier anzuwenden, die Stadt prüft dies aber nicht und schaut gleich in Richtung Kompensation – natürlich erst Jahre später, nachdem der ursprüngliche Lebensraum verloren gegangen und damit die Arten auch nicht mehr anzutreffen sind. Ob der Lebensraum funktional ist, who knows, die Verwaltung tatsächlich nicht (lt. Antwort auf Einwohneranfrage). Nun war die Stadt weder gezwungen, den Leuschnerplatz mit B-Plan zu versehen, noch dies beim Bayerischen Bahnhof oder beim Bahnhof Plagwitz zu tun, auch Kiebitzmark und Co. sind keine Orte, wo das Baurecht vorgeschrieben hätte, zwingend diese einer Bauleitplanung zu unterwerfen. Aber man hat es trotzdem gemacht – diese B-Pläne werden und wurden vom Stadtradt beschlossen, nachdem die Verwaltung das Vorhaben vorgelegt hat. Dort gibt es Hebel, die es zu bewegen gilt, liebe Umweltverbände nebst:
– fehlendem Vorkaufsrecht für naturbedeutsame Flächen (wurde mit SächsNatSchG in Bezug auf BNatschG explizit ausgeschlossen, kleiner Fingerzeig zu den Fraktionen des Landtags)
– fehlender Prüfumfang bei § 34 BauGB-Flächen im Hinblick auf Artvorkommen und geschützte Lebensräume/Biotope
– fehlende unabhängige Begutachtung von eingereichten Umweltberichten und Artenschutzgutachten sowie Grünordnungsplänen bei Bebauungsplänen.
Wer Baurecht auf Flächen wie der Holbeinstraße verhindern möchte, der muss ans Landesrecht ran. Und ich sehe von keiner Partei/Umweltverband, das genau das passieren würde.
Das Titelfoto zeigt es doch schon – es ist ganz normal dort bis an den Uferrand zu bauen!
Wieso soll man das verbieten?
Ja, Uferschutz usw blabla ich weiss. Und die Piepmatzen.
Es ist ein ganz normales Bauprojekt wie es ständig genehmigt wird, und wo die Bäume auf dem Grundstück gefällt werden! Leider für “Luxuswohnungen”, keine Studiappartements, ja.
Übrigens machen das die meisten Grundstücksbesitzer mit den Baumfällungen so stiekum (nicht dass ich das gut fände, aber es ist halt so).
Genau so. Man kann auch so lange nachverdichten, bis die so genannten Frischluftschneisen zu, optisch auflockernde, nicht verbaute Flecken verschwunden und Rückzugsgebiete fürs Getier gerodet sind. Wenn man sowas baut, dann vielleicht wirklich nicht für ein paar wenige Luxuswohnungen.
Andererseits: Die Ansprüche sind heute auch größer – früher wohnte die Zweikinderfamilie in der Platte auf 69 m². Das nutzt heute mitunter ein Singlehaushalt, und zwar weit eher, als die “Luxusgrenze” beginnt. Dann die Preise für Boden und Bauen – völlig unrentabel für einfache Wohnungen, außer es handelt sich um die Mischkalkulation der großen LWB, wo das irgendwo mit gestemmt werden kann und auf lange Sicht gearbeitet wird.
„Sicher ist die Nachverdichtung in der wachsenden Stadt sinnvoller als eine weitere Flächenversiegelung und ein Ausgreifen der Städte. Jedoch entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass Belange des Naturschutzes innerhalb der Stadtverwaltung nur eine untergeordnete Priorität haben“, fügt Lorenz hinzu.
Das Problem ist jedoch, dass die Stadt beides verfolgt. Bayerischer Bahnhof, Neuausweisung Bauvorhaben Kiebitzmark, Einfamilienhaussiedlung in Knauthain-Knautkleeberg. Außerdem harter Widerspruch, das es sinnvoller ist, nachzuverdichten. Insbesondere die Agrarlandschaften haben die Biodiversität derart verscheucht, dass insbesondere bei Vögeln eine wahre Stadtflucht zu verzeichnen ist – und eine Zuflucht finden diese gerade in diesen “Brachen” und “Baulücken”. Dorngrasmücke, Neuntöter und Co. sind keine Arten mehr, die man erst nach 1-Stunden-Fahrt aus der Stadt antrifft – sie sind mitten unter uns, nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil eben in den Außenbereichen die Biodiversität menschengemacht verarmt!