In Reaktion auf den Artikel „In Lindenau: Kita geschlossen – aber warum?“ vom 22. September 2023 erreichten uns Reaktionen von Eltern, die allerdings verständlicherweise anonym bleiben wollen und den Sachverhalt anders darstellten als die Stadt. Wir haben erneut beim Amt für Schule angefragt. Das Amt für Schule hat uns geantwortet.
Und es ist tatsächlich so: Schimmel war ein wichtiger Grund, hier schnell zu reagieren.
„In vereinzelten Bereichen des Foyers der Einrichtung wurden 2022 Verfärbungen bzw. Ausblühungen an den Wänden festgestellt, welche auf einen eventuellen Feuchtschaden hinweisen konnten. Es war kein Schimmelbefall ersichtlich, auch wurde keine Geruchsbelästigung festgestellt“, teilt das Amt für Schule mit.
„Die Verfärbungen an den Wänden wurden dem Generalunternehmer, welcher das Gebäude errichtet hat, im Rahmen der laufenden Gewährleistung entsprechend gemeldet und dieser zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Anlässlich der Mangelbeseitigung und Ursachenforschung wurde Ende 2022 ein Gutachten in Auftrag gegeben und im Januar 2023 eine Bauteilöffnung in dem betroffenen Bereich im Erdgeschoss der Einrichtung durchgeführt. Hierbei wurde ein innenseitiger Schimmelbefall der betroffenen Gipskartonwände festgestellt, wodurch die Einrichtung unverzüglich in die Kindertageseinrichtung Holbeinstraße 84 ausgelagert wurde.“
Den Termin zu Wiederbezug der Einrichtung möchte man aber trotzdem halten, teilt das Amt für Schule mit: „Die Instandsetzung bis zum Sommer 2024 umfasst alle erforderlichen und notwendigen Maßnahmen, um die Einrichtung anschließend wieder uneingeschränkt und entsprechend sachverständiger Untersuchungsmaßnahmen unbedenklich in Betrieb nehmen zu können.“
Fazit: Es ist davon auszugehen, dass die Antwort die nachfragenden Eltern nicht in Gänze zufriedenstellt. Der Schimmelbefall wurde bestätigt, allerdings ist die Frage der Gesundheitsgefährdung durch diesen nicht beantwortet.
Jedenfalls ist die Zeitschiene für die Instandsetzung jetzt nachvollziehbar. Es handelt sich nicht, wie aus der ersten Antwort zu lesen, nur um „Baumängel im Abwassersystem der Kindertageseinrichtung“, sondern vielmehr um einen dadurch entstandenen kapitalen Nässeschaden mit Schimmelbildung. Das bedeutet umfangreichere Baumaßnahmen, die sich wohl über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Übrigens, da in der ersten Antwort von Baumängeln die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass die Kosten für die Behebung und die Auslagerung unter Gewährleistung des Generalunternehmers fallen. Vielleicht fragen wir besser nochmal nach.
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