Im Stadtrat gab es dazu hitzige Rededuelle und einen erheblichen Druck auf die Verwaltung, nicht alles einfach rollen zu lassen in der Zollschuppenstraße – und damit wertvolles Grün zu opfern, das zur Kühlung der Stadt und zur Rettung der Biodiversität dringend gebraucht wird. Damit im Wohngebiet östlich der Zollschuppenstraße in Plagwitz vorhandene Grünstrukturen erhalten bleiben, hat das Stadtplanungsamt den entsprechenden Bebauungsplan Nr. 477 entworfen. Dieser hat jetzt die Sitzung der Stadtspitze passiert.
Der Stadtrat entscheidet abschließend über die öffentliche Beteiligung zu den Plänen.
Grün erhalten und Versiegelung begrenzen
Für ein Grundstück im Plangebiet besteht bereits die konkrete Absicht, es dichter zu bebauen. Mit dem Bebauungsplan soll nun die geordnete Nachverdichtung gesteuert und gleichzeitig Grün- und Freiraumstrukturen geschützt und gestärkt werden, betont die Stadtverwaltung.
In der Vorlage des Baudezernats heißt es dazu: „Der Anlass liegt in der konkreten Absicht zur Bebauung eines Grundstücks innerhalb des von der Naumburger Straße, Klingenstraße, Markranstädter Straße und Zollschuppenstraße umgrenzten Blockes begründet. Auf einem bislang nicht bebauten Grundstück soll an den Giebel des bereits vorhandenen und unter Denkmalschutz stehenden Hofgebäudes ein Doppelhaus in einer identischen Kubatur angebaut werden. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Baugenehmigung eingereicht, jedoch noch nicht beschieden.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Fraktion Die LINKE ein Antrag (VII-A-07216) eingebracht und in der Sitzung der RV am 14.09.2022 beschlossen. Ziel des Antrags war es, dass die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss einschließlich einer Veränderungssperre für das Wohnquartier zwischen Klingenstraße und Zollschuppenstraße sowie Markranstädter Straße und Naumburger Straße vorlegt. Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt […] der Grünstruktur sowie einer Erhöhung der weiteren Flächenversiegelung im Innenhofbereich vorzubeugen.
Ohne die Durchführung dieses Planverfahrens könnten die mit Antrag VII-A-07216 beschlossenen Entwicklungsziele nicht erreicht und die bestehende Rechtsgrundlage nicht geändert werden.“
Stadt will Vorkaufsrecht absichern
Der Entwurf stellt jetzt vier Gestaltungsvarianten für das Areal zwischen Naumburger-, Klingen-, Markranstädter- und Zollschuppenstraße zur Diskussion. Dabei sollen mögliche Neubauprojekte auf den Blockrandbereich konzentriert bleiben, betont die Stadt. Zudem soll geprüft werden, wie die ehemalige Gleistrasse zu einem öffentlichen Fuß- und Radweg entwickelt werden kann. Darüber hinaus wird definiert, welche Grünflächen künftig öffentlich nutzbar sein sollen.
Für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 477 „Wohnquartiere östlich der Zollschuppenstraße“ soll nach dem Willen der Stadtspitze zudem eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden. Diese sichert dann rechtlich ab, dass notwendige Grundstücke im Falle eines Verkaufs von der Stadt erworben werden können – um so gegebenenfalls Maßnahmen zum Wohl der Allgemeinheit umzusetzen.
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