Auf zum nächsten Dauer-Projekt, das in Leipzig so langsam vor sich hinköchelt, bis es irgendwann spruchreif wird. Das ist nämlich beim Plangebiet Heiterblick-Süd seit 2017 der Fall, seit die zunehmenden Wohnungsmarktprobleme in Leipzig so langsam spürbar wurden. Und seit mehrere Ratsfraktionen die Stadt daran erinnerten, dass es da östlich von Paunsdorf noch stadteigene Flächen gibt, auf denen man Wohnungen bauen könnte, nämlich auf der sogenannten Kiebitzmark.
2021 beauftragte der Stadtrat ganz offiziell die Verwaltung, hier die Planungen endlich voranzutreiben. Aber dann tat sich doch wieder nichts. Was die SPD-Fraktion im Stadtrat im Juni dazu brachte, mal etwas hartnäckiger nachzufragen, was aus dem Projekt denn nun geworden sei.
„Mit Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, ‚die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. Dafür wird dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine neue Zeitschiene schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops 2019 sind aufzugreifen und bis spätestens 2023 ist Planrecht zu schaffen‘“, stellte die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage fest.
„In der Stadt Leipzig wird weiterhin zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Die Kiebitzmark befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen. Und mit Straßenbahn und S-Bahn ist man relativ zügig auch im Stadtzentrum.“
Auf einmal bewegt sich was
Das Stadtplanungsamt musste dann auf die Nachfrage, ob es denn schon wenigstens zu einem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gekommen sei, zugeben: „Noch nicht, erst nach Bestätigung des Strategiebeschlusses können parallel zu den vorbereitenden Untersuchungen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und das städtebauliche Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden.
Erst mit Strategiebeschluss können die erforderlichen finanziellen Mittel für die Einleitung des Planungsprozesses bestätigt werden. Für die Definition der örtlich-konkreten Rahmenbedingungen zum städtebaulichen Wettbewerbsverfahren sind vorbereitende Untersuchungen wie Bodengutachten (Niederschlagwasserbehandlung), Immissionsschutz (Verkehrslärm der BAB 14 und B 6) und Artenschutz erforderlich.“
Aber ganz augenscheinlich hatte die Nachfrage Folgen. Denn in dieser Woche ging das Projekt dann tatsächlich endlich zur Entscheidung in die Dienstberatung des OBM.
Und aus dieser meldet die Verwaltung nun: „Im Stadtteil Heiterblick-Süd soll ein neues Wohngebiet entstehen. Wie aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, soll die Chance genutzt werden, auf überwiegend kommunalen Grundstücken den in Leipzig dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln. Den Rahmen dafür bilden das ‚‚INSEK Leipzig 2030‘ und das ‚Wohnungspolitische Konzept‘, innerhalb derer ein ökologisches und klimafortschrittliches Modellprojekt für unterschiedliche Nutzergruppen geplant würde.“
Geplant ist der Strategiebeschluss für die Ratsversammlung am 20. September.
2.000 Wohnungen sind möglich
Entstehen sollen über 2.000 Wohnungen für etwa 4.000 Einwohner, davon 1.000 im sozial geförderten Wohnungsbau, und etwa 50.000 Quadratmeter Gewerbefläche auf rund 31 Hektar Baufläche. Im Ergebnis des nachfolgenden städtebaulichen Wettbewerbs sollen dann diese Zahlen präzisiert werden. Schwerpunkte seien die dauerhafte Sicherung sozial geförderten Wohnungsbaus und eine ausgewogene Mischung des Quartiers.
Die Gesamtplanung inklusive Landschaftsschutzgebiet und Grünflächen betrifft knapp 63 Hektar. Die unmittelbar angrenzenden und bisherigen Ackerflächen, die Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Paunsdorfer Wäldchen – Heiterblick“ (LSG) sind, sollen in die Planung einbezogen werden, betont die Stadt.
Hier kann die Stadt selber bauen
Und dann stellt die Stadtverwaltung etwas fest, was sie so direkt bislang nicht formuliert hat: „Mit dem maßgeblichen kommunalen Eigentum an den Grundstücken besteht eine direkte und spekulationsfreie Steuerungsmöglichkeit für die Entwicklung des städtebaulichen Konzepts und der zeitlichen Umsetzung, die bei den privaten Wohnbauprojekten nur bedingt oder nicht gegeben ist.“
Da dürfte so einiger Ärger über die Verhandlungen mit privaten Investoren in der jüngeren Vergangenheit mitschwingen, die sich schwertun damit, die Interessen der Stadt auf ihren erworbenen Grundstücken zu berücksichtigen.
Über den Strategiebeschluss werde das bereits im Arbeitsprogramm verankerte Ziel einer Gebietsentwicklung in Heiterblick-Süd umgesetzt, so die Verwaltung. Mit der Einleitung dieser Entwicklung beginne ein neuer komplexer Prozess in Interaktion verschiedenster Ämter mit städtischen Töchtern und externen Partnern.
Auf Grundlage des Strategiebeschlusses soll der städtebauliche Wettbewerb als Grundlage für die Gebietsentwicklung vorbereitet werden.
Die Durchführung des Wettbewerbes ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Parallel soll mit dem Aufstellungsbeschluss das förmliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Der Planungsprozess, in den verschiedene fachbehördliche Vorgaben und stadtpolitische Bestrebungen einfließen, wird dann freilich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ein Abschluss der Baurechtsschaffung wird aus heutiger Sicht für 2028 angestrebt.
Möglicher Bauträger könnte nach den bisherigen Diskussionen im Stadtrat die stadteigene LESG werden.
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