Seit 2019 werden in Stahmeln keine Zeitungen mehr gedruckt. Die LVZ-Druckerei stellte ihre Arbeit ein. Das in den 1990er Jahren mit viel Tamtam gefeierte neue Druckereigebäude wurde verkauft und soll eine neue Nutzung bekommen. Aber das geht nur, wenn die Satzung zum Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“ aufgehoben wird. Vor einem Jahr war das schon einmal Thema im Stadtrat.

Damals beschloss die Ratsversammlung die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Satzung. Was dann doch erstaunlicherweise ein ganzes Jahr gedauert hat. Aber in Deutschland hat alles seine bürokratischen Vor- und Nachspiele. Ohne die richtigen Beschlüsse darf auch nicht einfach ein Druckereigebäude umgebaut und umgenutzt werden.

Aber jetzt ist die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 fertig und eine entsprechende Vorlage geht in die Ratsversammlung, die jetzt endlich auch offiziell das Druckerei-Kapitel beenden kann.

Grünes Licht der Ratsversammlung steht noch aus

„Anlass für die Aufhebung ist die beabsichtigte Umgestaltung des Bestandsgebäudes durch die Eigentümerin sowie die potentielle Entwicklung und Nutzung eines Teilgrundstücks durch eine Telekommunikationsanbieterin, welche ein Rechenzentrum zum Ausbau des 5G-Netzes in der Region Leipzig errichten möchte“, schreibt das Stadtplanungsamt in seiner Vorlage.

„Die 1990 festgesetzten Bestimmungen des Planes zielten auf die Bebauung mit einer Zeitungsdruckerei durch die Axel-Springer-Verlag AG ab. Letztere ist als Eigentümerin weggefallen, die festgesetzte Bebauung ist überwiegend realisiert worden. Die Festsetzungen des VE-Planes schränken die Entwicklung des Areals mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf den Druckereibetrieb stark ein und stehen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Gewerbestandortes entgegen.“

Und wie die Vorlage so schön beschreibt: Wenn der Stadtrat nicht zustimmen sollte – was eher nicht zu erwarten ist – bleibt der „städtebaulich nicht mehr erforderliche Vorhaben- und Erschließungsplan“ bestehen. Aber belastbare Gründe gegen die Aufhebung wurden in der Zwischenzeit auch nicht vorgebracht, sodass in der nächsten Ratsversammlung wohl damit zu rechnen ist, dass die Ratsmehrheit der neuen Satzung zustimmt und das Kapitel Druckereistandort endgültig beendet ist.

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