Am 6. Dezember legte die Initiative „Sicherer Schulweg Dresdner Straße“ gemeinsam mit der AG Schulwegsicherheit des Elternrats der August-Bebel-Grundschule einen Zebrastreifen über die stark befahrene Dresdner Straße. Da, wo die Kinder eigentlich die Straße queren würden – wenn da ein sicherer Überweg wäre. Ist er aber nicht. Also schrieben die Eltern der August-Bebel-Grundschule eine Petition.
„An der Dresdner Straße befinden sich Fußgängerüberwege mit Lichtsignalsicherungen auf Höhe des Gerichtsweges und auf Höhe der Heinrichstraße. Beide Übergänge befinden sich jeweils mehr als 200 m entfernt. Die direkte Verbindung von vielen Eltern und Schulkindern, sowie Fußgängern liegt in Höhe der Reclamstraße/Breitkopfstraße.
Schon mehrere Jahre kommt v. a. aus dem Elternrat der Schule der deutliche Wunsch einer sicheren und direkten Überquerung an dieser Stelle, welcher auch von vielen Anwohnern geteilt wird“, schrieben sie darin und schickten die Petition am 30. Januar an die Stadt.
Und sie erwähnten auch, dass hier längst schon etwas anderes hätte passieren sollen. „Eine mittelfristige Planung der LVB beinhaltet, die Haltestelle Gerichtsweg weiter in Richtung Stadtmitte und Handwerkskammer aus dem Kreuzungsbereich zu verschieben und in Höhe der Reclamstraße eine neue Haltestelle zu errichten. Damit würde auch eine Neuordnung der Fußgängerverbindung an der Stelle erfolgen.“
Aber was heißt mittelfristig? Ganz augenscheinlich: nicht mehr während der Schulzeit der Kinder.
Fußgängerampel soll kommen
Obwohl die Stadt das Anliegen teilt, wie das Dezernat Stadtentwicklung und Bau feststellt.
„Auch die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Querung der Dresdner Straße im Bereich des Stephaniplatzes für den Fußgängerverkehr zu verbessern. Aufgrund der Gleise können Mittelinseln oder Fußgängerüberwege dafür nicht in Betracht genommen werden und es ist eine Fußgängersignalanlage vorzusehen“, teilt das Baudezernat mit.
Dass diese Ampel noch nicht existiert, hat damit zu tun, dass auch das Baudezernat damit gerechnet hat, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) diesen Abschnitt zeitnah umbauen würden. Aber das ist nicht passiert.
„Bisher war vorgesehen, dass die Planung dafür im Zusammenhang mit der Haltestellenplanung der LVB erfolgen soll. Weder die Planung noch die bauliche Umsetzung der Haltestelle sind jedoch bisher zeitlich verbindlich eingeordnet, daher ist nunmehr eine separate Planung für die Fußgängerampel vorgesehen“, so das Baudezernat.
Nur wird das nicht gleich passieren. Auch die Installation einer Ampelanlage braucht Zeit.
Stationäre Ampel ist sogar preiswerter
„Diese ist mit einem Mindestabstand von 10 bis 15 m von der nächstgelegenen Einmündung einzuordnen, um die Sicht auf die Signale für den aus der Einmündung abbiegenden Verkehr zu gewährleisten. Im Rahmen einer ersten Prüfung wurde bereits festgestellt, dass eine Einordnung sowohl für eine stationäre als auch für eine transportable Anlage im Bereich der Breitkopfstraße nur mit einem baulichen Umbau möglich ist. Eine detaillierte Prüfung erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung“, so das Baudezernat.
„Da Planungen für transportable Signalanlagen, die auf unbestimmte Zeit zu betreiben sind, hinsichtlich Kosten- und Zeitaufwand nahezu identisch mit den Aufwendungen für eine stationäre Ampel sind und bereits nach vier bis fünf Jahren die laufenden Betriebskosten einer transportablen Fußgängersignalanlage die einmaligen Kosten bei der Errichtung einer stationären Fußgängersignalanlage übersteigen, wird statt der Einordnung einer transportablen, die Errichtung einer stationären Fußgängersignalanlage geprüft.“
Das klingt jetzt so, als wolle man wirklich erst einmal nur prüfen. Aber tatsächlich hat das VTA auch schon einen Zeitplan, auch wenn die Umsetzung dann doch erst 2025/2026 erfolgt: „Eine Einordnung der Planung, einschließlich der notwendigen baulichen Anpassungen, ist ab 2024 möglich, die Umsetzung im nächsten Doppelhaushalt 2025/26.“
Ein Vorschlag, dem auch der Petitionsausschuss des Stadtrates folgt, sodass er der Ratsversammlung als Beschluss vorschlägt: „Das Anliegen findet mit der Planung und Errichtung einer stationären Fußgängerampel Berücksichtigung.“
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