Nicht nur in der Karl-Heine-Straße stellt sich für Autobesitzer die Frage: Wohin mit der Karre, wenn kein regulärer Parkplatz existiert? Oft entsteht das Problem nur, weil sich Leipzigs Straßenverkehrsbehörde nicht wirklich Gedanken gemacht hat, wie eigentlich eine reguläre Parkanordnung vor Ort aussehen sollte. Auch nicht auf den mit Platanen bewachsenen Mittelstreifen in der Kurt-Eisner-Straße. Und nicht nur dort.

Denn offizielle Schilder, die hier eine bestimmte Parkanordnung vorgeben, gibt es nicht. Aber sind die Mittelstreifen dann nicht eigentlich als Parkstreifen für die Anwohner gedacht?

Eine Frage, die den Leipziger Florian Jakob beschäftigte.

„In der Kurt-Eisner- zwischen Karl-Liebknecht- und Focke- sowie in der Richard-Lehmann- zwischen Altenburger und Brandvorwerkstraße parken seit Jahren regelmäßig mehrere hundert Kraftfahrzeuge auf dem unbefestigten Mittelstreifen, obwohl es keinerlei sichtbare Anordnung dafür gibt“, stellte er in seiner Einwohneranfrage fest, die das Ordnungsamt mittlerweile beantwortet hat.

Eine Antwort, die durchaus neue Fragen aufwirft.

Die Antwort des Ordnungsamtes zu den Mittelstreifen in der Südvorstadt.

„Ist dieses Parken dort erlaubt?“, hatte Florian Jakob gefragt.

Parkplätze mit Gefahrenpotenzial

„Das Parken ist auf den besagten Flächen mit Ausnahme der gepflasterten Übergänge für Fußgängerinnen und Fußgänger ordnungsrechtlich auf Basis der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zu beanstanden und damit erlaubt. Darüber hinaus verstößt ein Parken dort auch nicht gegen etwaige andere öffentlich-rechtliche Rechtsnormen (z. B. die städtische Polizeiverordnung oder das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG))“, meinte das Ordnungsamt in seiner Antwort.

„Eine etwaige Veränderung dieser Erlaubnis liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde beim Verkehrs- und Tiefbauamt. Zudem ist das Verkehrs- und Tiefbauamt liegenschaftsführendes Fachamt.“

Doch ist das etwa auf der ganzen Kurt-Eisner-Straße zulässig? Zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Fockestraße wird etwa im Mittelstreifen geparkt, obwohl fehlende Bordabsenkungen darauf hinweisen, dass dort ein Parken nicht vorgesehen ist, zumal durch das Ein- und Ausparken auf einer vierspurigen Hauptverkehrsstraße mit Tempo 50 erhebliche Gefahren entstehen.

Und so fragte Florian Jakob direkt nach den rechtlichen Grundlagen.

„Das Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht durch die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere durch die §§ 12, 13 und § 1 Abs. 2 StVO, eingeschränkt ist. Dasselbe gilt für das Halten. Die StVO bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum“, versucht das Ordnungsamt die eigentlich nicht geregelte Situation zu erklären.

„Nach herrschender Meinung sind baulich angelegte Mittelstreifen dann nicht dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen, wenn ihnen keine andere Verkehrsfunktion zukommt als die Trennung der beiden Richtungsfahrbahnen. Das Parken auf dem Mittelstreifen ist dann kein Verstoß gegen § 12 Absatz 4 StVO (vgl. hierzu Berr/Schäpe/Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Auflage, 5. Kapitel, Randziffern 33, 79, 83 u. a.).“

Ist das so?

Sind das entwidmete Grünanlagen?

Das Ordnungsamt ist sich ganz sicher: „Diese Bedingungen liegen bei den Mittelstreifen in den genannten Abschnitten der Richard-Lehmann-Straße und Kurt-Eisner-Straße vor. Im Gegensatz zu anderen Abschnitten, die als Grünanlage oder Parkplätze explizit aufgeführt und gestaltet sind, ist in den örtlichen Verzeichnissen zum gegenständlichen Bereich keine Verkehrsfunktion abgebildet.

Anders verhält es sich mit den Endbereichen, die entsprechend ihrer Pflasterung der Fußgängerquerung dienen. Dort darf nicht geparkt werden, ebenso in den für den Fahrzeugverkehr bestimmten Mittelstreifendurchlässen. Letztgenannte Sachverhalte werden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten kontrolliert und ggf. zur Anzeige gebracht.“

Das heißt: Autofahrer nutzen hier lediglich die Tatsache, dass die Stadt diese Mittelstreifen quasi aus dem Verkehrsraum herausdefiniert, obwohl sie so ursprünglich nicht angelegt wurden. Denn alte Straßenansichten zeigen, dass diese Mittelstreifen ursprünglich genau als das angelegt wurden, als was sie heute nicht mehr dienen sollen: als Grünanlagen.

Sie hatten nicht nur die heute noch sichtbaren Baumreihen rechts und links, sondern auch einen unbefestigten breiten Fußweg in der Mitte und mit Geländern abgeteilte niedrige Gehölze am Rand. In regelmäßigen Abständen waren Bänke aufgestellt, sodass diese Mittelstreifen in einem dichtbebauten Stadtquartier eindeutig die Funktion von Grünanlagen ausübten. Den Fahrzeugen waren die Fahrbahnen überlassen.

Den Siegeszug der privaten Mobilität konnte keiner vorausahnen

Natürlich war damals nicht damit zu rechnen, dass sich die Bewohner der Häuser an diesen Straßen mal mit lauter Privat-Pkw eindecken würden, die dann einen dauerhaften Abstellplatz brauchen würden.

Die Stadt hat es also einfach geschehen lassen, dass die einstigen Grünanlagen zu Parkflächen umdefiniert wurden. Oder eben einem Nicht-Verkehrsraum, in dem zufällig ein paar Bäume stehen.

Die Einwohneranfrage weist also einmal wieder auf einen großen blinden Fleck im Verwaltungshandeln hin. Mit den historischen Mittelstreifen mit ihrer ursprünglich eindeutigen Erholungsfunktion sollten sich die involvierten Ämter – allen voran das Amt für Stadtgrün und Gewässer – wohl endlich einmal beschäftigen. Denn die Streifen sollten auch im Rahmen der Klimaanpassung der Stadt eine Rolle spielen.

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Es gibt 2 Kommentare

@fra
ja, und? Dass die Grünflächen zu Parkfächen wurden, ist eine Entwicklung der 1990er. Da hat doch schon niemand mehr an eine Straßenbahn im Grünstreifen gedacht.

“Denn alte Straßenansichten zeigen, dass diese Mittelstreifen ursprünglich genau als das angelegt wurden, als was sie heute nicht mehr dienen sollen: als Grünanlagen.”
Wenn Sie mal näher recherchiert hätten, wüssten Sie das in der damaligen Kronprinzstraße eine Erweiterung oder Ergänzung der Straßenbahnlinie Kaiser-Wilhelm-Straße (August-Bebel-Straße) geplant war.

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