Fast die komplette Prager Straße ist in den vergangenen Jahren ausgebaut wurden als Stadtbahntrasse, auf der künftig auch die breiteren Straßenbahnen der LVB fahren können, die die ab 2026 einsetzen wollen. Nur ein Abschnitt ist derzeit noch ein Nadelöhr: Für breitere Wagenzüge der Stadtbahnlinie 15 und eine höhere Verkehrssicherheit ist zeitnah ein Umbau der Prager Straße zwischen An der Tabaksmühle und Friedhofsgärtnerei notwendig.
Mit dem für 2024 bis 2025 vorgesehenen komplexen Bauvorhaben der Stadt soll die Lücke zwischen den bereits jetzt für breitere Wagenzüge geeigneten Abschnitten der Südost-Magistrale geschlossen werden. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze in dieser Woche hervor.
„Der Bahnkörper der Straßenbahn wird künftig als Rasengleis ausgeführt“, erläutert Baubürgermeister Thomas Dienberg.
Und parallel wird noch eine Engstelle beseitigt – nämlich die für die Radfahrer. Denn die Fahrbahnbreiten werden an dieser Stelle künftig auf je 5,65 Meter reduziert.
„Für jede Richtung ist damit neben einem Fahrstreifen für Kfz gleichzeitig ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen“, so Dienberg. „Die viel zu schmalen Geh- und Radwege können so umgewidmet und zu komfortablen und schönen Gehwegen umgestaltet werden.“
Die vorhandene Allee bleibt hingegen erhalten.
Der Ausbau der Straßenbahninfrastruktur erfolgt durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), der anschließende Ausbau der Straßen und Wege durch die Stadt. Die jetzt dem Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergebene Vorzugsvariante ist aus vier Varianten ausgewählt worden und soll die Grundlage zur Vorbereitung und Umsetzung des insgesamt 7,3 Millionen Euro teuren Vorhabens (2,9 Millionen Euro Stadt Leipzig; 4,4 Millionen Euro Verkehrsbetriebe) bilden.
Der im Bereich von Völkerschlachtdenkmal und Südfriedhof gelegene Abschnitt der Prager Straße ist durch die Straßenbahn in der Mitte sowie die beidseitig zweistreifige Fahrbahn und die Allee mit Grünstreifen an den Seiten klar gegliedert. In dem über etwa einen Kilometer zu bauenden Abschnitt ist geplant, den Gleismittenabstand symmetrisch auf 2,80 Meter zu verbreitern und damit künftig den Einsatz 2,40 Meter breiter Wagenzüge zu ermöglichen.
Es gibt 4 Kommentare
Yep. Und genau so ist der Radweg stadtauswärts auf der Dufourstraße entstanden.
Schlaue und nichtmilitante Radfahrende fahren schon heute über die Naunhofer Straße und Augustinerstraße. Attraktive Radstrecken verlaufen in meinen Augen nicht parallel zum Kraftfahrzeugverkehr. Leider ist beim Bau der Schule Thierschstraße die Verlängerung der Achse Russenstraße, Zadestraße, Gildemeisterring, Curschmannstraße nicht konsequent fortgedacht worden. Als mittelflotter Radler “schwimme” ich sehr gern in 30er Zonen mit und vermeide Ampelkreuzung, wo immer es geht. Für mich brauchts den hier angekündigten Extra-Radweg nicht. Leider nutzt die Stadt das Radwegprogramm zur planmäßigen Behinderung des Kraftfahrzeugverkehrs, anstelle wirklich funktionssfähige entkoppelte Alternativrouten für Radfahrer zu entwickeln. Für solche Routen fahre ich dann auch gern etwas längere Weg.
Hallo Ronald!
Die Fahrbahnbreite reicht dafür aus, schließlich braucht die Straßenbahn nur rund 20 cm mehr Platz als heute. Autofahrer müssen in dem Fall auf den Radfahrstreifen ausweichen.
Diese Situation gibt es bereits an anderen Stellen in Leipzig mit noch geringeren Fahrbahnbreiten, z. B. in der Karli zwischen Kurt-Eisner-Straße und Richard-Lehmann-Straße. Und sollen in der Virchowstraße demnächst alle parkenden Autos abgeschleppt werden? Dort könnte kein Rettungswagen übers Schotterbett überholen.
Allein ist die Stadt Leipzig mit so einer neuen Aufteilung definitiv nicht. In unserer Nachbar-Großstadt Halle (Saale) gibt es die gleiche Umgestaltung auf dem Böllberger Weg und dem Südstadtring zu besichtigen.
Ein asphaltierter Gleiskörper für die Mitbenutzung durch Busse müsste übrigens noch breiter werden, wegen größerer Fahrzeugbreite und fehlender Spurführung. Profitieren würde nur die Linie 76 im 20-Minuten-Takt.
so verständlich und nachvollziehbar das Anliegen auch ist, für alle Rettungsdienste auf dem Weg zum Herzklinium, Feuerwehr, Polizei etc. ist das vorgeplante Beinderung und Personengefährdung !
Diese Spurreduzierung darf nur dann erfolgen, wenn es keine Rasengleis mehr gibt, sondern der Gleisbereich als Rettungsfahrbahn für Notfälle ausgebildet wird und benutzbar ist.
In diesem Falle könnte dann auch auch über eine Benutzungsberechtigung für Linienbusse verhindert werden, dass diese im zu erwartenden Stau feststecken.