Der neue Radverkehrsplan ist drei Jahre überfällig, der alte noch nicht mal abgearbeitet. Das Radwegesystem in Leipzig sieht noch nicht einmal so aus, wie es der Stadtrat 2012 beschlossen hat. Was dann oft den Eindruck macht, diese quengeligen Radfahrer würden immerfort mehr Raum beanspruchen, obwohl es aktuell nur um die Herstellung eines funktionalen Hauptnetzes geht, das den Mindeststandards genügt. Mehr nicht. Auch nicht an der Eutritzscher Straße.
Dort hatte der Stadtbezirksbeirat Mitte im Januar beantragt, den Radweg auf die Fahrbahn zu verlegen, weil der Radweg auf dem Hochbord viel zu schmal ist. Und erstaunlicherweise gibt es ein halbes Jahr später eine klare Zustimmung des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) zum Antrag des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Mitte.
Der hatte im Januar beantragt: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines permanenten Radfahrstreifens auf der Eutritzscher Straße stadteinwärts zwischen Ernst-Pinkert-Straße und Parthenstraße anstelle der rechten Kfz-Fahrspur zu prüfen und anschließend zeitnah, spätestens bis Ende November 2022 umzusetzen.“
Bis November wird das nicht klappen. Und auch den beantragten Verkehrsversuch mit einer Pop-up-Bikelane ab Mai gab es nicht. Den hätte wohl schon allein die LVB-Baustelle am Wilhelm-Liebknecht-Platz verhindert. Stattdessen gibt es für Radfahrer dort derzeit einen ziemlich wilden Umleitungs-Parcours.
Aber den Radweg in dem Teilabschnitt von der Ernst-Pinkert-Straße bis zur Parthenstraße auf die Fahrbahn zu bringen, ist eigentlich keine Zauberei, teil das VTA nun mit. Nur beantragen und beauftragen kann es der Stadtbezirksbeirat nicht. Und die Ratsversammlung auch nicht. Denn die Hoheit, welche Verkehrsführung hier angeordnet wird, liegt bei der Verwaltung.
Obwohl die den Vorschlag richtig sinnvoll findet.
„Die Verwaltung teilt die Auffassung der Antragsteller, dass der vorhandene bauliche Radweg in der Eutritzscher Straße in seiner Netzfunktion und seiner tatsächlichen Nutzung weder den Anforderungen an die aktuellen verkehrsrechtlichen Anforderungen der StVO, noch denen einer modernen, anforderungsgerechten Radverkehrsplanung entspricht“, stellt das VTA lakonisch fest.
„Die Radwegbenutzungspflicht für die baulich vorhandenen Radwege kann daher nicht aufrechterhalten werden und es sind Änderungen erforderlich. Allerdings bedarf die Radverkehrsführung in der Eutritzscher Straße zusammen mit der Weiterführung in der Gerberstraße einer Gesamtbetrachtung, die bereits in Arbeit ist.“
Denn seit Jahren wird schon über eine ganz andere, große Lösung an dieser Stelle nachgedacht.
Große Lösung für Gerber-, Eutritzscher und Berliner Straße
„Beabsichtigt ist die Einordnung von beidseitigen permanenten Radfahrstreifen zwischen Tröndlinring und Wilhelm-Liebknecht-Platz im Zuge der Gerber- und Eutritzscher Straße sowie in der Berliner Straße zwischen Gerberstraße und Kurt-Schumacher Straße inklusive der Überquerung des Knotens Kurt-Schumacher-Straße/Berliner Straße“, erläutert das VTA.
„Dafür ist im Vorfeld am Knoten Gerberstraße/Berliner Straße eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung erforderlich. Zum einen muss geprüft werden, auf welche der stadtauswärtigen Fahrspuren in der Gerberstraße verzichtet werden kann, um in dieser Zufahrt einen Radfahrstreifen einordnen zu können. Zum anderen ist in der Berliner Straße der Lückenschluss des bereits angeordneten stadteinwärtigen Radfahrstreifens zwischen Erich-Weinert-Straße und Kurt-Schumacher-Straße vorgesehen und im Signalprogramm der Ampelanlage zu verarbeiten.“
Und stadtauswärts wird es auch nicht einfach, so das VTA: „Auch die zukünftige Einordnung des Radfahrstreifens in der stadtauswärtigen Richtung der Gerberstraße bedingt aufgrund der damit verbundenen Verschiebung der Fahrspuren eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der sogenannten Zwischenzeiten mit daraus resultierenden Auswirkungen auf die Signalprogramme der Lichtsignalanlage.“
Also gibt es erst einmal keinen Pop-up-Radweg, sondern eine gründliche Untersuchung für die große Lösung.
„Die Einordnung der Verkehrsuntersuchung sowie die anschließende Erarbeitung der neuen Radverkehrsführung ist 2022/2023 vorgesehen“, erklärt das VTA in seiner Stellungnahme.
„Eine Umsetzung des Pop-Up-Radweges als Verkehrsversuch (wie im Antrag gefordert) würde ebenfalls einer Umprogrammierung der Lichtsignalanlage Gerberstraße/Eutritzscher Straße bedürfen, damit die Radfahrer/-innen innerhalb der Freigabezeit sicher über die Kreuzung kommen, was bei der gegenwärtigen Programmierung nicht gegeben wäre.“
Was schlägt die Verwaltung also vor?
„Aufgrund des Aufwands für die Umprogrammierung soll aus der Sicht der Verwaltung eine zweimalige Umprogrammierung vermieden werden. Die Verwaltung bereitet den Umbau für 2023 vor und verfolgt den Pop-Up-Radweg nicht weiter“, schlägt das VTA vor.
„Ohne Überarbeitung der Lichtsignalanlage und Berücksichtigung des Radverkehrs in der Steuerung und in den Zwischenzeiten kann die Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht gewährleistet werden. Der Entfall einer Kfz-Fahrspur zugunsten eines stadteinwärtigen Radfahrstreifens erfordert eine Neuberechnung dieser Zwischenzeiten, da sich die Lage der Konfliktpunkte zum Rechtsabbiegeverkehr in die Parthenstraße ändert. Diese neuen Zwischenzeiten haben wiederum Auswirkungen auf die gesamte Steuerung der Lichtsignalanlage, die wie ausgeführt in diesem Zusammenhang zu überarbeiten wäre.“
Die ganze Kreuzung muss neu geschaltet werden
Das Projekt wird 2023 jedenfalls so einiges Aufsehen erregen. Und dabei wird dann auch eine Problemstelle an der Kurt-Schumacher-Straße beseitigt.
Die Pläne hat die Verwaltung schon länger in der Schublade. Jetzt geht es nur noch um die konkrete Umsetzung.
„Die Lichtsignalanlage Berliner Straße/Gerberstraße ist zur Überarbeitung vorgesehen. Wie oben beschrieben ist dabei neben der Einordnung eines durchgehenden stadteinwärtigen Radfahrstreifens auch die Einordnung eines durchgehenden stadtauswärtigen Radfahrstreifens sowie die Änderung der Fahrspuraufteilung in der Berliner Straße zur Schaffung von durchgehenden Radverkehrsanlagen beabsichtigt“, betont das VTA.
„Die Verkehrsuntersuchung ist für 2022 vorgesehen, daran anschließend dann die Umprogrammierung der LSA. – Dem Antrag, einen Radfahrstreifen in stadteinwärtiger Richtung nur in einem Teilabschnitt des zu überarbeiteten Straßenzugs als Insellösung einzuordnen, kann somit leider nicht gefolgt werden. Es wird dafür eine Gesamtlösung für die Einordnung von Radfahrstreifen zwischen Tröndlinring und Wilhelm-Liebknecht-Platz erarbeitet.“
Was eigentlich den Intentionen des Stadtbezirksbeirats Mitte entgegenkommen dürfte.
Als Beschlussvorschlag hat das VTA nun formuliert: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Umbau der Kreuzung Eutritzscher Straße / Parthenstraße / Gerberstraße mit einer Umprogrammierung der Lichtsignalanlage und dem Bau eines permanenten Radfahrstreifens in der Eutritzscher Straße, mit dem Ziel der Umsetzung 2023, planerisch vorzubereiten.“
Keine Kommentare bisher