Der Fußweg ist breit in der Erich-Zeigner-Allee. Das lädt regelrecht ein, dort sein Auto gleich mal zu parken, gern auch den Camper und den Kleinbus. Erst recht, wenn man nicht damit rechnen muss, dass ein städtisches Ordnungsamt hier kontrolliert. Seit Jahren ist das Thema. Das VTA hat sogar ein Parkverbot verhängt. Geändert hat sich nichts. Außer dass die Erich-Zeigner-Allee wohl verschwunden ist.

Denn da sich nichts geändert hat, hat Alexander John hierzu eine eigentlich nicht misszuverstehende Einwohneranfrage gestellt. Mit sehr konkreter Ortsangabe: „In der Erich-Zeigner-Allee ist nach dem Einschreiten des Sachgebietsleiters Ruhender Verkehr, Herrn Binder, im Jahr 2021 im Abschnitt südlich der Karl-Heine-Straße die langjährige Duldung des Gehwegparkens aufgehoben worden.

Im Abschnitt nördlich der Karl-Heine-Straße wurde bereits bei der Verkehrsschau 2018 ein regelwidriges Beparken durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei festgestellt und ein Unterbinden angemahnt. Wenn man heute dort unterwegs ist, kann man problemlos 15 bis 30 PKW auf dem Gehweg zählen (gemeint ist hier der Bereich ohne VZ 315).“

Aber was will man machen, wenn die Erich-Zeigner-Allee auf den Stadtplänen der Leipziger Stadtpolizeibehörde nicht mehr existiert?

„Mit einer Beantwortung hatte ich nicht gerechnet. Daher bin ich auch nicht verwundert, dass es 2x die Daten zur Karl-Heine-Straße gab, wenn ich nach der Erich-Zeigner-Allee frage“, stellt Alexander John nun fest, da das Ordnungsamt nun geantwortet hat. „Man hat das auch clever gelöst. Wenn man die eigentliche Anfrage nicht liest, erkennt man nicht, dass es eine Fehlantwort gibt.“

Die Straße ist nicht zu finden

Aber vielleicht steckt der Kern der Aussage in diesem Teil der Antwort aus dem Ordnungsamt: „Weder im Bearbeitungsverfahren für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (SaarOwi), noch im Erfassungsprogramm für Verkehrsordnungswidrigkeiten (HCOwiG) bietet sich die Möglichkeit, die gewünschten Daten zu ermitteln. Die Programme erlauben keine hausnummernkonkrete oder abschnittweise Filterung der Fälle. Darüber hinaus stehen Einzeldaten zu Buß- und Verwarnungsgeldern aufgrund von Löschfristen so weit zurückliegend nicht zur Verfügung.“

Auch eine clevere Lösung: Um den ganzen nervigen Anfragen aus Bewohnerschaft und Stadtrat auszuweichen, werden die Verkehrsordnungswidrigkeiten einfach nicht lokalisiert. Da kann man dann so tun, als wüsste man nicht, in welchen Straßen es besonders häufige Verstöße gibt und wo eigentlich dringend gehandelt werden müsste.

„Die eigentliche Frage ist, ob denn nun dort auch kontrolliert wird“, stellt Alexander John fest. Denn die Antwort aus dem Ordnungsamt deutet darauf hin, dass die Erich-Zeigner-Allee dort als zu kontrollierende Straße schlicht nicht (mehr) existiert.

Hilfsweise Zahlen aus der Karl-Heine-Straße

Denn da man zu den verhängten Bußgeldern in der Erich-Zeigner-Allee in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 keine Daten finden kann, hat das Ordnungsamt hilfsweise „die Gesamtzahl der Fallerfassungen in der Karl-Heine-Straße pro Jahr angegeben“.

Das waren
2018 – 915
2019 – 575
2020 – 345
2021 – 737
per 31.05.2022 – 235

Wobei diese Zahlen überhaupt keine Aussagekraft haben. Denn bis 2020 wurde die Plagwitzer Brücke völlig neu gebaut und mit ihr auch ein Teil der Karl-Heine-Straße umgestaltet, sodass dort auch bautechnisch Stellplätze verschwanden. Dass die Zahlen hier sanken, hat also nicht mit strengeren Kontrollen zu tun, sondern mit einer Veränderung des Verkehrsraums. Ab 2021 stiegen dann die Fallzahlen wieder.

„Wenn es weniger als 100 per anno waren: Wer hat dort eine Duldung ausgesprochen und auf welcher rechtlichen Grundlage?“, hatte Alexander John noch konkret zur Erich-Zeigner-Allee gefragt.

Aber die Antwort ist wieder denkbar ausweichend: „Unabhängig des Vorgenannten unterliegt die Überwachung des ruhenden Verkehrs den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Rechtsprechung. Eine Duldung kann daher nicht ausgesprochen werden.“

Und auf die Frage „Wer hat die Politessen angewiesen, das Gehwegparken entgegen der StVO dort zu dulden und soll diese rechtswidrige Praxis beibehalten werden?“ antwortete das Ordnungsamt ebenso: „Eine solche Weisung existiert nicht. Die Anzeige und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im pflichtgemäßen Ermessen. Auch hier kann eine konkrete, auf die Örtlichkeit bezogene Aussage nicht getroffen werden.“

Also hat man auch hierzu wieder Zahlen aus der Karl-Heine-Straße angegeben.

Die Gesamtzahl der Fallerfassungen in der Karl-Heine-Straße lag in den gefragten Jahren bei:
2018 – 3.436
2019 – 1.813
2020 – 1.596
2021 – 1.279
per 31.05.2022 – 501

Zur Erich-Zeigner-Allee erfährt man also nichts.

***

Wichtiger Nachtrag: Das Ordnungsdezernat teilt mit, dass man tatsächlich den Straßennamen vertauscht hat. Die angegeben Zahlen beziehen sich tatsächlich auf die Erich-Zeigner-Straße.

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