Unser Fotograf hielt es für einen ganz schlechten Aprilscherz, als er am 1. April an der Rennbahn Scheibenholz vorbeikam und statt der gewohnten grünen Hecke, die die Rennbahn vom Rennbahnweg abgrenzte, nur noch kahle Weite vorfand. Alles war komplett gerodet. Und das mitten in der Brutsaison. Auch die Grünen schüttelten nur den Kopf und stellten eine geharnischte Anfrage an die Stadt.

„Entlang der Leipziger Pferderennbahn wurden im April auf hunderten von Metern die Hecken großräumig entfernt. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass der Zaun erneuert werden müsste und die Hecken mit diesem verwachsen gewesen seien“, benannte die Grünen-Fraktion in ihrer Anfrage das Problem.

„Tatsächlich dienen die Hecken als Brutstätte für eine Vielzahl an Vögeln. Es ist einerseits völlig unverständlich, dass solch eine Maßnahme während der Brutsaison durchgeführt wurde, da nach § 3 Abs. 1 c) Baumschutzsatzung Hecken über 1 Meter Höhe geschützte Gehölze sind, deren Beseitigung zwischen dem 01.03. und dem 30.09. untersagt ist. Zudem ist unklar, warum die Stadt ihren Einfluss auf den Betreiber der Pferderennbahn für den Erhalt dieses wertvollen Lebensraumes, insbesondere für Brutvögel, nicht geltend gemacht hat.“

Doch die Betreiber der Rennbahn scheinen hier auf eigene Faust gehandelt zu haben.

In der Ratsversammlung am Donnerstag, 19. Mai, wurde die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Heckenrodung an der Rennbahn Scheibenholz beantwortet. Hintergrund ist die Rodung einer mehrere hundert Meter langen alten Hecke entlang des nördlichen Zaunes des „Scheibenholzes“ innerhalb der Schutz- und Vogelbrutsaison.

Es gab keine Genehmigung zum Fällen der Hecke

Die Betreiberin der Anlage, die Scheibenholz GmbH, hatte noch am 30. April via LVZ verlauten lassen, dass sie diese Hecke aufgrund eines beabsichtigen Neubaus einer Zaunanlage hat entfernen lassen und dass dafür alle bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Die Antwort der Stadtverwaltung belegt jedoch das Gegenteil dessen, stellt jetzt Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, fest.

„Der Verlust der wertvollen hunderte Meter langen Hecke ist schmerzlich, der Lebensraum für Vögel und andere Tiere für viele Jahre unwiederbringlich verloren. Die Zusage, einen 1:1-Ausgleich zu schaffen, hilft da zunächst nur wenig weiter, zeigt aber zugleich auch die Unsinnigkeit derzeitiger gesetzlicher Regeln“, geht der Grünen-Stadtrat auf die völlig unzulängliche Gesetzeslage ein.

„Denn oft genug wird bei Bauprojekten zuerst gefällt und gerodet und erst dann ein Ausgleich gesucht. Neupflanzungen brauchen aber Jahre, bis sie die Ökoleistungen von bestehenden Bäumen und Hecken erreichen können. Deswegen braucht es eine Regelumkehr!“

Die Antwort aus dem Amt für Umweltschutz macht noch deutlicher, dass der Betreiber der Rennbahn mitnichten die Genehmigung hatte, die Hecken flächendeckend zu fällen und zu roden.

Denn: „Die Hecke entlang der Pferderennbahn ‚Scheibenholz‘ befindet sich auf einem denkmalrechtlich geschützten Areal, sodass die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig laut § 2 (2) nicht zur Anwendung kommt. Die Hecke wurde ohne die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung entfernt. Dies betrifft den gesamten ehemaligen Verlauf am Rennbahnweg. Es wurde keine Befreiung für eine Fällung oder Rodung innerhalb der Schonzeit beantragt. Der Eigentümer der Fläche und Verursacher hat die Maßnahme der Naturschutzbehörde bei einem Vor-Ort-Termin vorgestellt. Bei diesem Termin wurde darauf verwiesen, sämtliche Arbeiten des überirdischen Bewuchses vor dem 1. März zu entfernen. Eine Rodung der Wurzelstöcke ist auch innerhalb der Schonzeit zulässig.“

Der Denkmalschutz war hier primär. Doch darauf wurde sichtlich keine Rücksicht genommen. Und auf den Hinweis des Amtes für Umweltschutz, die Fällungen vor dem 1. März durchzuführen, auch nicht.

Heckenrodung mitten in der Brutsaison

„Die Heckenrodung innerhalb der Brutsaison zeigt darüber hinaus die Skrupellosigkeit und Ignoranz gegenüber Natur- und Tierschutz der Betreiberin des Scheibenholz. Jahrelang wird die marode Gesamtanlage mit Millionen an öffentlichen Fördermitteln saniert und auf Vordermann gebracht, um dann rücksichtslos Anweisungen der Ämter zu ignorieren und die Kettensäge rauszuholen“, sagt Jürgen Kasek dazu.

„Meine Fraktion fordert ein rigoroses Durchgreifen der beteiligten Behörden gegen die ergangenen schockierenden Verstöße gegen Natur- und Denkmalschutzrecht! Zudem fordern wir eine umgehende Ersatzmaßnahme über das gesetzlich geforderte Maß hinaus, um den ergangenen Schaden schnellstmöglich und entschieden zu ersetzen!“

Der erwähnte Vor-Ort-Termin zwischen Betreiberin und der Stadtverwaltung hatte am 23. Februar, also nur wenige Tage vor Ende der Fällsaison, stattgefunden, bei dem offenbar deutlich gemacht wurde, dass eine Entfernung der wertvollen Hecke zwar seitens der Naturschutzbehörde grundsätzlich genehmigungsfähig sei, eine Genehmigung jedoch aufgrund des Denkmalstatus der gesamten Anlage bei der unteren Denkmalbehörde beantragt werden müsse.

„Dies ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt“, stellt Kasek fest. „Außerdem wurde der Vorhabenträgerin deutlich gemacht, dass ab dem 1. März sämtliche Eingriffe aufgrund der beginnenden und im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Schutzzeitraumes verboten seien, für eine Rodung im Frühjahr also faktisch nur noch wenige Tage verblieben.“

Wie der Betreiber der Rennbahn jetzt zur Verantwortung gezogen wird, ist noch völlig offen, wie das Amt für Umweltschutz mitteilt: „Da es sich bei der Entfernung der Hecke gem. SächsDSchG um eine Ordnungswidrigkeit handelt und weder Maßnahmen zur Eingriffsminimierung, noch zur Nachpflanzung festgelegt werden konnten, wird aktuell seitens des ABD als untere Denkmalschutzbehörde eine förmliche Anhörung dazu vorbereitet.“

ABD ist das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege.

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Es gibt 3 Kommentare

Was soll da neu gemacht werden?
Welcher Zaun ist gemeint?
Die weißen Latten da hinten, oder der Bauzaun vorne?
Deswegen mußte die Hecke weg?
Jede Form von gewachsenem Grün scheint den Betreibern des Scheiben”holzes” ja nichts weiter wert zu sein…

Im Gegensatz zu zwei drei Bäumen, wo ich die große Aufregung manchmal nicht verstehen kann, fand ich es an der Rennbahn auch besonders krass. Also das muss doch auch einen nicht – Naturfachmann auffallen, dass so eine große Grünanlage etwas besonderes ist. Einfach weg, fast nicht zu glauben. Und das nur wegen des Zaunes? Das sah irgendwie großräumiger aus, so akkurat wie der Boden dort großflächig bearbeitet wurde.

Es wird Zeit, derartige grobe Zerstörungen der natürlichen Lebensräume als Umweltstraftaten und nicht nur als Ordnungswidrigkeiten zu deklarieren! So ein Ordnungsgeld zahlt das Unternehmen im Zweifel aus der Portokasse, aber wenn der Verantwortliche in den Bau einfahren muss, überlegt er es sich vllt. doch noch mal…

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