Kaum hat die Stadt die Pläne zum GrünZugPlagwitz in die Diskussion gebracht, stellte sie in dieser Woche auch gleich noch den Bebauungsplan für das angrenzende Gebiet nördlich und südlich der Antonienstraße vor, ein knapp fünf Hektar großes Areal, auf dem ein gemischtes Quartier mit Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Grünflächen entstehen soll.
Die bauliche Verdichtung in dem Bereich soll dabei geordnet und im Einklang mit klimatischen Erfordernissen geschehen, deshalb hat das Stadtplanungsamt nun Varianten eines städtebaulichen Konzeptes für das Areal erarbeitet.
Den entsprechenden Vorentwurf zum „Bebauungsplan Nr. 466 Quartiere Antonienstraße/Klingenstraße“ hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. Er kann nun öffentlich ausgelegt und diskutiert werden.
Das Gebiet im Norden und Süden der Antonienstraße wird östlich von der Klingenstraße gerahmt und im Westen von den Flächen des „Grünen Bahnhof Plagwitz“ begrenzt. Die planerische Herausforderung liegt in der Neuordnung des bestehenden Quartiers mit einer Vielzahl verschiedener Eigentümer.
Zudem müssen unterschiedliche Nutzungen sowie denkmalgeschützte Bebauungen berücksichtigt werden. Anhand der Konzepte soll der planerische Weg hin zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Bebauung und Freiraum im Plangebiet erörtert werden.
Die Varianten sehen im nördlichen Bereich Gewerbe, im südlichen Bereich des Quartiers Wohnen beziehungsweise eine Mischung von Wohnen, Dienstleistung und Handel vor. Die ungünstige stadtklimatische Situation in dem Areal – das Quartier ist laut Stadtklimaanalyse ein Hitze-Hotspot – sowie der Übergang zu den angrenzenden Quartieren und den Freiflächen des „Grünen Bahnhofs Plagwitz“ wurden dabei berücksichtigt.
Zwingend vorgegeben ist zudem, dass die verkehrliche Erschließung über die Klingen- bzw. Antonienstraße erfolgt, betont die Vorlage aus dem Stadtplanungsamt.
Der Verweis auf den „Hitze-Hotspot“ dürfte auch sein Echo finden in der Diskussion um den „Grünen Bahnhof Plagwitz“, wo Anwohner und Umweltverbände deutlich mehr Grün fordern. Genau aus diesem Grund.
Jetzt aber besteht sogar Zeitdruck, denn ein Investor wollte in diesem Gebiet schon bauen. Aber was er bauen will, passt irgendwie nicht in die Visionen, die Leipzigs Stadtplaner für das Gebiet haben: „Ein Einzelbaugesuch, das den Planungszielen, den öffentlichen Interessen und den standortkonkreten wie auch strategischen Zielen entgegensteht, wurde gemäß § 15 BauGB bis zum 17.05.2022 zurückgestellt.“
Und so drängt nun die Zeit, hier schnellstens einen Bebauungsplan zu beschließen, der auch Investoren eine Handhabe gibt, was sie hier künftig bauen können: „Die besondere Herausforderung des Planverfahrens besteht u. a. in der kurzen Zeitschiene, die aus der o.g. Zurückstellung des Baugesuchs sowie der Veränderungssperre resultiert.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Planung im Innenbereich (Gemengelage). Dieses Bestandsquartier geht einher mit einer Vielzahl an Eigentümern mit unterschiedlichsten Planungsabsichten, sodass hier kein Vorhabenträger (Planungspartner) gebunden ist.“
Also muss der „Bebauungsplan (…) bis Mai 2024 zur Satzung geführt werden, da dann über die Zulässigkeit des angestrebten Bauvorhabens zu entscheiden ist.“
Was schon ambitioniert ist, denn eine Bürgerbeteiligung muss in dem Zeitraum zwingend mit untergebracht werden.
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