Seit die Stadt ihren Entwurf für den Bebauungsplan am GrünZugPlagwitz vorgelegt hat, wird heftig diskutiert. Gerade die Verdichtung der Bebauung für Wohnen und Gewerbe wird heftig diskutiert. Der BUND hat eine Petition gestartet, um mehr Entsiegelung und mehr Grün zu erreichen. Die Linksfraktion reichte einen Änderungsantrag mit acht Punkten ein.

Aber von dem wird dann wohl nur ein Punkt übrig bleiben, der wirklich Folgen hat. Denn ein Teil der Punkte ist – wie das Stadtplanungsamt feststellt – „bereits Gegenstand und Inhalt der Planung“. Das wäre also eher wie Eulen nach Athen tragen.

Die Ladestraße West gehört der Stadt nicht

Gerade an den Punkten, wo es freilich um die künftige Bebauung geht, taucht eine Sachlage auf, die in der Vorlage zu Bebauungsplan so nicht sichtbar ist: Das Teilstück an der Ladestraße West gehört gar nicht der Stadt. Sie hat es auch gar nicht von der Bahn gekauft. Aber die Vorentscheidungen dazu sind schon vor zehn Jahren gefallen, wie das Stadtplanungsamt feststellt. Das wirkt wohl nicht nur aus der Perspektive der Stadtratsfraktionen wie aus einer anderen Ära.

Der jetzt vorgelegte Bebauungsplan fasst im Grunde zusammen, was 2008 und 2012 schon in seinen Grundstrukturen festgelegt wurde. „Hierbei sollen die denkmalgeschützten Bauten erhalten und der Bestand maßvoll mit Neubauten arrondiert werden. Explizit sollen die Flächen neuen Gewerbebauten sowie der Grünvernetzung dienen.

Diese Entwicklungsziele sind das Ergebnis des seit 2008 gemeinschaftlich von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Politik, Verbänden und Stiftungen, der Stadtverwaltung sowie der Deutschen Bahn AG gemeinschaftlich und kooperativ geführten Dialogs und des darauf aufbauenden Rahmenplans“, schreibt das Stadtplanungsamt.
Für lebendige Menschen sind das ungemein lange Zeiträume.

Im Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Plagwitz. Foto: Marko Hofmann
Im Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Plagwitz. Foto: Marko Hofmann

„Am 12.12.2012 beschloss der Stadtrat, dass der ‚Rahmenplan Bahnhof Plagwitz‘ mit seinen festgelegten Entwicklungszielen für den Plagwitzer Bahnhof und dessen Umfeld die Basis für die weitere städtebauliche Entwicklung bildet (RBV-1476/12)“, geht das Stadtplanungsamt dann auf den maßgeblichen Stadtratsbeschluss ein.

„Zugleich war der beschlossene Rahmenplan Grundlage der mit der Deutschen Bahn AG geschlossenen ‚Städtebaulichen Vereinbarung‘. Diese und folgende Vereinbarungen, z. B. zum Grunderwerb (2015) mit der Deutschen Bahn AG sind die Grundlage für die seit dem vollzogene beispiellose Entwicklung des heutigen Grünen Bahnhof Plagwitz mit ca. 10 ha öffentlichen Grünflächen, einschließlich der sogenannten Bürgerprojektflächen. Im Vertrauen auf die gemeinsam begleitete Entwicklung und die erreichten und in zahlreichen Beschlüssen des Stadtrates bestätigten Ergebnisse erfolgte der Verkauf der Entwicklungsflächen an der Ladestraße West durch die Deutschen Bahn AG an Dritte.“

Und gerade um diese Entwicklungsflächen geht es jetzt bei den Einsprüchen der Bürger, der Petition des BUND und einigen Punkten im Linke-Antrag, die nur umsetzbar sein, wenn man darüber auch mit dem Eigentümer der Ladestraße West ins Einvernehmen kommt.

Das betrifft zu Beispiel den „Verzicht auf das südliche Baufeld, wie im Rahmenplan 2011 dargestellt, zugunsten einer öffentlichen Grünfläche“, wozu das Stadtplanungsamt schreibt: „Diese Zielstellung ist nicht vereinbar mit den bestehenden Beschlusslagen (RBV-1476/12 vom 12.12.2012). Im Rahmenplan und der mit der Deutschen Bahn AG geschlossen städtebaulichen Vereinbarung ist die bauliche Entwicklung der beidseits der Ladestraße West gelegenen Flächen in der heutigen Größe (ca. 2,7 ha) vereinbart worden. Im Gegenzug konnte die Stadt die heute als Grünflächen festgesetzten Flächen zu einem symbolisch niedrigen Kaufpreis erwerben.“

Mit 346.000 Euro wurde der beziffert.

„Schon jetzt ist im Entwurf zum B-Plan im ‚Nordkopf‘ innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche auch eine Spielplatzfläche festgesetzt und auch schon hergestellt. Hier wäre zu prüfen, ob die Ausstattung der Fläche hinsichtlich der (fehlenden) Angebote für Kleinkinder erweitert werden kann“, betont das Stadtplanungsamt.

„Zwischenzeitlich wurden die bis dato noch im Eigentum der DB AG verbliebenen Flächen an der Ladestraße West durch die DB AG verkauft. Die im Antrag formulierte Zielstellung könnte daher nur noch im Rahmen von Verhandlungen mit der neuen Eigentümerin erreicht werden. Das ein entsprechender Bedarf besteht, zeigen die jüngst im Bereich des Hildegarten errichteten Kinderspielgeräte.“

Was dann auch den Wunsch nach einer „Sicherung und Etablierung von Soziokultur entlang der Ladestraße West im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages“ betrifft. Denn: „Für diese Zielstellung bzw. deren Umsetzung fehlt es an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Jedoch wird die Stadt unter Beachtung des Grundsatzes der Angemessenheit die Stadt entsprechende Verhandlungen mit der Eigentümerin führen. Neben niedrigschwelligen soziokulturellen Angeboten könnten auch Räume für die Kreativwirtschaft vorgesehen werden.“

Das alles kann die Stadt nur klären, wenn sie mit dem Eigentümer der Ladestraße West ins Gespräch kommt. Weshalb das Stadtplanungsamt als Ergänzung zum Antrag der Linksfraktion vorschlägt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für die angestrebte bauliche Entwicklung der im Bereich der Ladestraße West im Entwurf zum B-Plan Nr. 380.1 ‚Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil‘ festgesetzten Misch- und Gewerbegebiete entsprechend der folgenden Punkte zu überprüfen und mit dem Eigentümer zu verhandeln.“

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Es gibt 4 Kommentare

Gern will ich versuchen ganz sachlich zu bleiben, wenn Sie, geschätzte Constance, mir nicht gleich wieder das Grundgesetz zitieren.
Es geht hier tatsächlich doch nur um Baurecht. Und dahingehend ist zu beachten das der FNP gegenüber den gemeinen Bürgern, wie uns, keine unmittelbare rechtliche Wirkungen entfaltet. Er dient die sich aus beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen grafisch darzustellen. Ein Bebauungsplan liegt hingegen vor, wenn eine Festsetzung über die Art und !!!DAS MAß!1!! der Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen vorhanden ist. Irgendwann sogar mal der sogenannte qualifizierter Bebauungsplan.
Meiner Recherche auf, augenscheinlich eben den Ihren, Kanälen zur Stadtverwaltung nach ist der FNP dem entspr. auch nur höchstens im Maßstab 1:20.000 abrufbar. Mit der Fehlerrechnung für das Flächenmaß beim Übertrag in einen BPlan im Maßstab 1: 2.000 will ich Sie an dieser Stelle verschonen, aber entsprechend erstaunt sehen Sie mich, wenn Sie dort meinen den Radweg oder die Ladestr. erkennen zu können Sie Adlerauge 😉 Ich vermute Sie erliegen vielmehr der Versuchung, die Karten in der bequemen Web-Applikation der Stadtverwaltung übereinander zu legen. Wo, wenn man sich geschickt anstellt, und das sind Sie dabei sicher, auch die Flurstücke aus dem BPlan gleichzeitig mit den Flächen-Kennzeichnungen des FNP sichtbar sind.
Und tatsächlich haben Sie ja in dem Punkt irgendwie auch Recht. Wenn man das öde Anwalts-Bla vergisst und die feige Mathematik mit ihrer Ungenauigkeit über Bord wirft, und ganz bürgerlich die Pläne übereinander zu legen (BPlan aus dem Link der Stadtverwaltung über den FNP unter */stadtplan/), erkennt man die fehlende Fläche die Sie erspäht haben sehr deutlich. Das halbe Mischgebiet im Nordwesten und der größte Teil der Gewerbefläche den Sie nennen liegen in dem Bereich der im FNP als Grünfläche beschrieben ist.
Dann müssen Sie aber ganz sachlich auch zugeben das an der östlichen Grenze des zukünftigen Grünstreifens Flächen hinzugekommen sind die ursprünglich im FNP zur Mischnutzung-Fläche gehören. Außerdem wird der Planersteller vermutlich auch mit den, ich zähle 13, geplanten Baumpflanzungen inkl. je 6m² Baumscheibe und der 1m breiten und 2m hohen und 200 m lange Heckenpflanzung entlang des Parkplatzes (M2) argumentieren wollen, die innerhalb der zur Versiegelung geplanten Bereiche liegen.
Um Sie jedoch bei Ihrer Argumentation zu unterstützen, lassen Sie mich bitte folgende Rechnung über die Grünflächen im beplanten Areal für Sie aufmachen. Ganz grob und mgl. objektiv:
Aus dem FNP kann man ungefähr, ca. 36.300m² (inkl. Wege) Grünanlage ablesen, wenn man möchte.
Aus dem BPlan enthalten dagegen:
1.) Eine gemeinsame Schnittmenge von ca. 24.750m²
2.) Zwei Erweiterungen der Grünflächen aus Teilen der Mischbebauung von ca. 2.850m² bzw. 4.900m²
Bis hier rel. unstrittig 32.500m².
3.) Das diskutabel Thema der Hausgärten, wenn sie die zur unmittelbar angrenzenden Grünfläche zählen möchten nochmal ca. 1.650m².
4.) Dann sind da zumindest argumentativ noch 200m² deutsche Hecken-Kultur zwischen Grün und Parkplatz.
5.) Und die Baumscheiben die weiter min. 78m² ausmachen würden, lassen wir sie weg, weil sie nicht alle in direktem Bezug zum Mittelstreifen stehen.
Je nachdem wie Sie die drei letzteren, zugegeben streitbaren Punkte sehen, bleibt ein Delta von im schlimmsten ca. 3.800m² im besten Falle nur 2.000m², zwischen der Grünfläche aus beiden Unterlagen die auf der Gesamtfläche von 70.950 m² fehlen. Oder anders ausgedrückt: shocking 10% weniger gegenüber dem, was sich beim besten Willen aus dem FNP als schlechtes Versprechen entnehmen ließe und umfasst ungefähr die Fläche des Parkplatzes, oder ca. 6,5m Breite, die man den Grünstreifen entlang des Radweges verbreitern müsste.
Will sagen: Wenn Sie nur auf guten Disput aus sind, haben Sie hier aufgrund der genannten juristischen und mathematischen Bedenken zu dieser Rechnung und der bekannten Eigentumssituation, eine keine besonders günstige Verhandlungsgrundlage. Wenn Sie deswegen nun lieber hysterisch mit dem GG in der Hand den Klimanotstand kassandrieren möchten, sei mir bitte in Anbetracht der sisyphosschen Natur Ihres Leidens, ein wenig peinlicher Humor verziehen. Entscheiden Sie selbst auf welchem Gleis Sie hier fahren.

Liebe/r Mimi, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Daten haben. Sicher verfügen Sie über einige Expertise (das klingt jedenfalls so). Ich als einfache Bürgerin schaue einfach nur auf die Website der Stadt/Stadtplan/Flächennutzingsplan und sehe: die Fläche zwischen Radweg und Ladestr. West, um die es hier eigentlich geht, für die der BUND und mehrere Tausend Leipziger Bürger*innen eine Entsiegelung und Angliederung an die vorhanden Grünachse fordern, ist im FNP eindeutig als Grünfläche gekennzeichnet. Wohingegen die Fläche westlich der Ladestraße West Gewerbegebiet ist. Und das ist ja auch ok. Gegen die Sanierung der alten Bahnschuppen und deren gewerbliche Nutzung sowie ergänzende Bauten zwischen Gleiszug und Ladestr. West ist nichts einzuwenden. Meine berechtigten Forderungen leiten sich nicht nur aus dem FNP ab, sondern auch aus den weiteren Gründen, die ich bereits in meinem ersten Kommentar aufgezählt habe und hier nicht nochmal wiederholen möchte. Ich möchte Sie auch bitten, liebe/r Mimi, in Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben. Ihre merkwürdigen Anspielungen auf “Ökokapitalisten” , Eidechsen und Waldkauze tragen nicht zu einem vernünftigen Disput bei, sondern sind einfach nur peinlich.

Liebe Constance,
um mal wieder bei den Tatsachen zu bleiben 😉 Wie sich auf der Internetseite der Stadt, auch anhand der Bodenrichtwertauskunft (BRW) im Stadtplan, ein wenig chronologisch nachvollziehen lässt, wurde das ursprüngliche Areal, anscheinend aus Gründen (s.o.) in drei Bereiche aufgeteilt.
Erste Änderung der BRW-Zonen ist dort zwischen 2012 u. -14 zu verzeichnen, als der Bereich mit den Gebäuden entlang der Röckener Straße, dem Gebiet um die Naumburger Straße zugeordnet wurden, und demnach als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan (FNP) eingetragen ist.
Vom übrigen DB-Gelände, wurde zumindest in der BRW-Auskunft, zwischen 2017 u. -18 ein weiterer Streifen abgetrennt, der sich nun im FNP als Grünfläche findet. Im Planentwurf wird das entsprechend in Form von privaten Hausgärten und den berüchtigten sogenannte Bürgerprojekte, in diesem Bereich umgesetzt. Hier stehen sich später Leipziger Öko-Kapitalisten wie -Kommunisten, Seite an Seite, oder auch direkt gegenüber. Der Waldkauz kann dort weiter hin den Lauftraum nutzen, solange keine Flugverbotszone ausgerufen werden muss.
Der Bereich der um die Gebäude entlang der Bahnanlage als “Rest” bleibt, ist im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
So kann man es auch im Landschaftsplan von 2013 nachvollziehen, wenn man genau hinsieht. Ich habe nur den Maßstab 1:15.000 auf der Internetseite der Stadt gefunden, aber die Dreiteilung (Gewerbe/Misch/Grün) ist dort als Schraffur aus dem FNP übernommen.
Auch wenn ich Ihr Anliegen schätze, der Widerspruchzwischen der geplanten Bebauung und dem FNP oder Landschaftsplan, den Sie hier darrstellen, ist für mich leider nicht so offensichtlich erkennbar. Vielleicht können sie ja noch einmal so freundlich sein und etwas genauer ausführen, an welchen Stellen Sie hier die berechtigten Forderungen sehen.
Es bleibt am Ende mal wieder nur die, zugegeben taktisch etwas ungeschickte, Verhandlung mit dem Eigentümer im Nachgang, mit einem absehbaren Ergebnis. Sicher kann man den Grünauer Investoren hier noch ein paar gefährdete Eidechsen auf den Weg legen, aber mehr als gute Absichten werden wieder mal nicht drin sein, wenn sie Ihm die Grundstücke nicht anderweitig entziehen wollen.
Trotzdem einen angenehmen Tag.

Änderungswünsche? die Öffentlichkeit ist kein Bittsteller! Und auch Grundstücksbesitzer haben Pflichten (GG Art. 14 (2)! Warum gibt es eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-plan, wenn scheinbar nichts mehr zu ändern ist? Da fühlt man sich als Bürger doch verarscht! Dabei gibt es Fakten, die in den Abwägungsprozess einfließen müssen und eine Änderung der Pläne zwingend erforderlich machen. Denn die Fläche, um die es hier geht, ist nun mal im Flächennutzungsplan nicht als Baugebiet ausgewiesen. Im Landschaftsplan ist sie aber als wichtige Kalt- und Frischluftschneise benannt. Das war auch schon 2012 der Fall. Dazu kommen neue Aspekte wie Klimanotstand, dramatisch schwindende Grün- und Freiflächen bei gleichzeitig wachsender Bevölkerung, Wetterextreme, Hitzesommer. All dies sind Fakten, die man vllt. 2012 noch nicht so auf dem Schirm hatte, die aber in einem aktuellen Abwägungsprozess zum B-plan einfließen müssen. Es geht hier also nicht um Wünsche sondern um berechtigte Forderungen.

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