Am 23. Juni zog der Leipziger Stadtrat die Reißleine für ein Schulprojekt, in dem die Stadt erlebte, wie schwach ihre Position ist, wenn dringend benötigte Grundstücke für Schulneubauten in Privathand sind. Dabei geht der Spitzentanz schon seit über zehn Jahren: Wo findet Leipzig noch Baugrund für eine neue Grundschule im Leipziger Süden? Die Linksfraktion wollte die Grundstücke an der Kurt-Eisner-Straße nun dringend sichern lassen. Aber das ist fast unmöglich, teilt das Liegenschaftsamt mit.

Es sei denn, der Besitzer käme noch einmal auf die Stadt zu und böte die Grundstücke zum Kauf an. Aber dass sie daran kein Interesse hat, machte die Stadtbau AG ja schon in den Verhandlungen mit der Stadt deutlich, an deren Ende das Angebot stand, die Grundstücke gegen eine Handvoll anderer, durchaus wertvoller Grundstücke im Besitz der Stadt zu tauschen. Ein Tausch, der aus Sicht der Ratsversammlung inakzeptabel war.

Ein fast zehn Jahre alter Beschluss

Denn dort erinnerte man sich noch sehr gut daran, dass es ursprünglich so aussah, als würde Leipzig das wertvolle Gelände am Bayerischen Bahnhof von der Bahn kaufen und dort endlich die benötigten Schulen bauen können.

Das klingt in der Stellungnahme des Liegenschaftsamts zum Antrag der Linksfraktion noch einmal an: „Am 18.04.2012 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 397 ‚Stadtraum Bayerischer Bahnhof‘, mit welchem sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung des Siegerentwurfs des Wettbewerbs des Büros Wessendorf/Loidl (Berlin) bekannt hat. Im Jahr 2013 wurden große Areale am Bayerischen Bahnhof durch die BBH Entwicklungs GmbH, einer Tochtergesellschaft der Leipziger Stadtbau AG, erworben.“

Der Tausch konnte auch nicht durch die Not der Stadt begründet werden, an der Kurt-Eisner-Straße unbedingt eine weitere Grundschule bauen zu müssen. Das war schon vorher in den entscheidenden Ausschüssen kommuniziert worden: Leipzig hat noch Möglichkeiten auszuweichen, muss dem Druck des Investors also nicht nachgeben.

Enteignung praktisch unmöglich

Was dann auch der Idee, die Stadt könnte die Grundstücke an der Kurt-Eisner-Straße einfach enteignen, den Boden entzieht. Denn bei genauerer Betrachtung macht das Sächsische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) eine Enteignung für ein dringend benötigtes Infrastrukturprojekt fast unmöglich.

„Eine Enteignung sollte ultima ratio sein, also nur als letztes mögliches Mittel in Betracht gezogen werden“, stellt das Liegenschaftsamt nach Prüfung fest.

„Das Sächsische Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) welches hierfür Anwendung findet, nimmt hinsichtlich der Themen Gegenstand und Zulässigkeit von Enteignungsverfahren Bezug auf die §§ 86, 87 Abs. 1 und 2 sowie §§ 90 bis 92 des Baugesetzbuches. Danach ist eine Enteignung nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert und eine Zielvorgabe auf andere zumutbare Weise nicht erfüllt werden kann. Ein milderes und zumutbares Mittel wäre beispielsweise die Beschlussvorlage zum Tausch des antragsgegenständlichen Areals gegen vier städtische Grundstücke gewesen.“

Dass das ein „milderes und zumutbares Mittel“ gewesen wäre, bezweifelte ja bekanntlich die Stadtratsmehrheit am 23. Juni 2021. Aber der Passus im Bundesbaugesetzbuch, der Städte in die Beweispflicht setzt, dass sie „auf andere zumutbare Weise“ ihr Bauproblem nicht gelöst bekommen, sorgt natürlich dafür, dass Kommunen fast keine Möglichkeiten haben, dringend benötigte Grundstücke für diese Zwecke zu enteignen.

Denn noch hat die Stadt ein paar Möglichkeiten, die Grundschule doch noch irgendwo im Süden unterzubringen. Was ja dann der Stadtratsmehrheit am 23. Juni überhaupt erst den Rückenwind gab, den vereinbarten Deal zwischen Stadt und Rubin 72 zu verhindern.

Wo könnte die benötigte Grundschule im Süden entstehen?

„Aufgrund aktueller Grundstücksankäufe bzw. neuer Planungsbeschlüsse geht die Verwaltung nicht mehr davon aus, dass die Realisierung eines Grundschulneubaus ausschließlich auf dem antragsgegenständlichen Areal erfolgen kann“, geht das Liegenschaftsamt auf diese Suche nach Alternativstandorten ein.

„Diese Einschätzung erfolgt insbesondere mit Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Enteignungsverfahrens. Am 22.07.2021 hat der Stadtrat den Planungsbeschluss zum Neubau einer Gemeinschaftsschule am Dösner Weg (Beschlussvorlage VII-DS-02831) gefasst, welcher u. a. einen fünfzügigen Primärbereich umfassen wird.

Darüber hinaus gibt es im Bereich des Bayerischen Bahnhofs die Teilfläche 7a, unmittelbar angrenzend an den geplanten Schulcampus Dösner Weg, die gegebenenfalls für eine schulische Nutzung herangezogen werden könnte. Wobei insbesondere die Themen Lärmschutz, Flächenzuschnitt sowie die Bündelung schulischer Einrichtungen am Standort tiefergehend zu prüfen sind.

Es wird erwartet, dass die Bildung einer ersten Gemeinschaftsschule vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die Versorgungsbereitstellung im Primärbereich nach sich ziehen wird. Der stadtweite Einzugsbereich einer Gemeinschaftsschule generiert ein herkunftsheterogenes Schüleraufkommen. Dabei ist zu vermuten, dass die daraus resultierende Bedarfsabsenkung an den besehenden Grundschulbezirken nur an einzelne Stellen Klassengröße erreichen wird. Ein Entlastungseffekt wird am ehesten im unmittelbaren, wohnortnahen Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule eintreten.“

Das heißt: Die Gemeinschaftsschule kann die Lage im Süden etwas entspannen, löst das Problem aber nicht. Es muss noch mehr Platz geschaffen werden.

Die Größenordnung, so das Liegenschaftsamt: „Es wird unterstellt, dass die Gemeinschaftsschule 1 – 1 ½ Züge aufnehmen wird. Für die verbleibenden 1 ½ bis 2 Züge sind grundsätzlich zwei Deckungsstrategien vorstellbar:

Neubau einer Grundschule auf einem im Stadtbezirk Mitte gelegenen Grundstück, an dem das Eigentum der Stadt Leipzig hinreichend rechtlich gesichert ist und welches für den genannten Zweck städtebaulich geeignet ist. Dafür könnte z. B. das Grundstück Kurt-Eisner-Straße infrage kommen.

Auszug der Petri-Schule in das Schulgebäude der Georg-Schumann-Schule (Glockenstraße 6) und Nachnutzung des Schulgebäudes für eine Grundschule.“

Und noch einmal mit der Stadtbau AG bzw. ihrer Tochter Rubin 72 verhandeln?

Neuverhandlungen mit der Stadtbau AG gelten als aussichtslos

Wahrscheinlich aussichtslos, stellt das Liegenschaftsamt fest: „Hierbei sollen die Vertragsverhandlungen mit der Grundstückseigentümerin wieder aufgenommen, Konditionen und Möglichkeiten geprüft und entsprechende Kaufangebote unterbreitet werden. Tauschgrundstücke sollen hierbei nicht angeboten werden.

Die mehrheitliche Ablehnung der Vorlage VII-DS-00590-NF-02 im Stadtrat am 23.06.2021 hat dazu geführt, dass die Gespräche mit der Leipziger Stadtbau AG weitgehend eingestellt wurden und die Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Verhandlungsgespräche zumindest stark vermindert ist.

Dies ist u. a. darin begründet, dass bis zur Einbringung der vorgenannten Beschlussvorlage in die Ratsversammlung zeit- und arbeitsintensive Verhandlungen und die Befassung in den vorgelagerten Gremien vorausgegangen sind, die nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Gerade durch das Angebot von Tauschgrundstücken konnte die Leipziger Stadtbau AG dazu bewegt werden, in Verhandlungen über ihre Eigentumsflächen für die Projektumsetzung des Schulneubaus einzutreten.“

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Es gibt 2 Kommentare

Die Stadtbau AG mit ihren hunderten Tochtergesellschaften und deren guter Draht zu unserem OBM und ins Bau-Dezernat enttäuscht selten als Stoff für einen guten Wirtschaftskrimi. Wussten Sie das z.B. Herr Volker Abt, Manager bei der bbh GmbH, gleichzeitig Geschäftsführer bei Gazprom Energy, Deutschland ist? Ein direkter Kollege von unserem Ex-SPD-Kanzler also. Vielleicht finden sich ja noch andere Russland-Connections. Dann könnte man die Enteignung als Teil der Sanktionen gegen Russland, im Zusammenhang mit der Ukrainekriese, begründen. Und wenn wir schon die Stadtbau AG nicht los werden, wäre es vielleicht eine andere Möglichkeit wenigstens mal über einen Ersatz für Herrn Burkhard Jung (SPD) nachzudenken.

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