Am 19. Januar wird die Petition zum Gutspark Zweinaundorf auf der Tagesordnung der Ratsversammlung stehen. Eigentlich ein Thema, das gar nicht mehr extra behandelt werden mรผsste. Aber selbst das Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser musste in seiner Stellungnahme zur Petition indirekt zugeben, dass mal wieder die Ausfรผhrung eines Ratsbeschlusses vertrรถdelt worden war. Denn was die Petition wรผnscht, hatte der Stadtrat vor einem Jahr schon beschlossen.

Mit den Worten des Verwaltungsstandpunktes zur Petition: โ€žGemรครŸ Beschluss der Ratsversammlung vom 18.02.2021 (VII-A-02029-VSP-01 Entwicklungskonzept fรผr den Gutspark Zweinaundorf) soll in 2022 eine Denkmalpflegerische Zielstellung in Auftrag gegeben werden.โ€œ

Das hรคtte โ€“ so sah es Klaus Helmuth Tiltack โ€“ bis zum Sommer schon geschehen kรถnnen. Aber da nichts geschah, schrieb er im August seine Petition, die noch fรผr 2021 eine denkmalpflegerische Zielstellung fรผr den alten Gutspark gleich hinterm Stadtgut Mรถlkau forderte und fรผr 2022 ein Entwicklungskonzept mit Bรผrgerbeteiligung, sodass in den Jahren 2023/2024 Geld im Haushalt der Stadt zur Wiederherstellung des Gartendenkmals eingestellt werden kann.

Damit der Park wieder so schรถn wird, wie er zu Zeiten von Clara und Robert Schumann mal war, die hier 1840 ihren Hochzeitsnachmittag verbrachten. Oder wenigstens so schรถn wie bis 1990, als der Park noch gepflegt wurde.

Was man ja auch weiterhin erwartet hรคtte, denn seit 1993 ist der einstige Gutspark ja sogar auf der Landesdenkmalliste der Gartendenkmale verzeichnet.

Aber irgendwie hat es sich die Stadt Leipzig selber schwer gemacht mit der Kompetenzverteilung fรผr diesen Park, der seit 1956 Landschaftsschutzgebiet ist und heute zum groรŸen Landschaftsschutzgebiet โ€žEtzoldsche Sandgrube Rietzschketal Zweinaundorfโ€œ gehรถrt.

Da sind dann auf einmal gleich mehrere ร„mter und Abteilungen zustรคndig. In den 1990er Jahren mischte hier ja auch noch das legendรคre bfb mit, das das Stadtgut bewirtschaftete und zu einem รถkologischen Musterstadtgut machen sollte. Bis die Stadt rigoros alle Stadtgut-Plรคne strich und das Stadtgut Mรถlkau selbst privatisierte. Ohne den Park. Der blieb bei der Stadt.

Lauter verantwortliche ร„mter und Abteilungen

โ€žUm ein Entwicklungskonzept fรผr die Flรคchen im stรคdtischen Zugriff (Flรคchenanteile beim Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser sowie beim Liegenschaftsamt) erstellen zu kรถnnen, ist deshalb zunรคchst eine Denkmalpflegerische Zielstellung erforderlichโ€œ, betont deshalb die Verwaltung.โ€žBasis fรผr die Denkmalpflegerische Zielstellung bildet eine Vermessung der historischen Parkanlage. Aufgrund des sehr dichten Baumbestandes ist eine Vermessung nur im unbelaubten Zustand mรถglich.  Auf diesen notwendigen Grundlagen kann ab 2023 ein Entwicklungskonzept unter Beteiligung der Bรผrgerinnen und Bรผrger erarbeitet werden.โ€œ

Aber da hat ja noch eine Abteilung mitzureden. Denn: โ€žDie baumbestandenen Flรคchen sind Waldflรคchen. Jede ร„nderung der Flรคchennutzung stellt eine ausgleichspflichtige Umwidmung von Wald dar, die nur unter Einbeziehung der oberen Forstbehรถrde und der UNB erfolgen kann.โ€œ

Was noch lรคngst nicht alle Instanzen sind, die hier ein Wรถrtchen mitzureden haben. Denn: โ€žDas Stadtgut Mรถlkau liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes โ€žEtzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorfโ€œ. Es handelt sich um einen hochwertigen, sensiblen Landschaftsraum. Die groรŸflรคchigen Wiesen im zentralen Bereich der historischen Parkanlage sind als besonders geschรผtzte Biotope (seggen- und binsenreiche Nasswiesen) erfasst.โ€œ

Wenn das die Stellungnahme der Stadt so auflistet, bekommt man eine Vorstellung davon, wer sich hier alles in den vergangenen 30 Jahren im Weg stand.

So gesehen war der Stadtratsbeschluss vom Februar 2021 schon wichtig. Denn er definierte erst einmal ein klares Ziel. Und das sieht auch der Petitionsausschuss so, der den Verwaltungsstandpunkt รผbernimmt: โ€žDie genannten Rahmenbedingungen fรผr den ehemaligen Gutspark ermรถglichen eine behutsame Entwicklung der Freiflรคchen unter Erhaltung des wertvollen Vegetationsbestandes.โ€œ

Bรผrgerbeteiligung ab 2023

Einen Zeitplan hatte das Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser auch vorgeschlagen. Freilich keinen so flotten, wie es sich Klaus Helmuth Tiltack gewรผnscht hatte: โ€žDer Oberbรผrgermeister wird beauftragt, im Winter 2021/2022 eine Vermessung des Gutsparkes Zweinaundorf durchzufรผhren und im Jahr 2022 eine Denkmalpflegerische Zielstellung als notwendige Grundlage fรผr ein Entwicklungskonzept zu erstellen.โ€œ

Was dann die gewรผnschte Bรผrgerbeteiligung ins Jahr 2023 verschiebt: โ€žAuf Grundlage der Denkmalpflegerischen Zielstellung wird ein Entwicklungskonzept unter frรผhzeitiger Bรผrgerbeteiligung ab 2023 erstellt.โ€œ

Was durchaus spannend werden wird, denn der Park ist ja nur aus Sicht der Verwaltung โ€žnurโ€œ Wald. Historisch ist gerade der Teil am Stadtgut Mรถlkau eine gestaltete Parkanlage, deren inzwischen alter Baumbestand noch in groรŸen Teilen vorhanden ist und die auf die Mitte des 18. und den Beginn des 19. Jahrhunderts zurรผckgeht.

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