Am 19. Januar wird die Petition zum Gutspark Zweinaundorf auf der Tagesordnung der Ratsversammlung stehen. Eigentlich ein Thema, das gar nicht mehr extra behandelt werden müsste. Aber selbst das Amt für Stadtgrün und Gewässer musste in seiner Stellungnahme zur Petition indirekt zugeben, dass mal wieder die Ausführung eines Ratsbeschlusses vertrödelt worden war. Denn was die Petition wünscht, hatte der Stadtrat vor einem Jahr schon beschlossen.

Mit den Worten des Verwaltungsstandpunktes zur Petition: „Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 18.02.2021 (VII-A-02029-VSP-01 Entwicklungskonzept für den Gutspark Zweinaundorf) soll in 2022 eine Denkmalpflegerische Zielstellung in Auftrag gegeben werden.“

Das hätte – so sah es Klaus Helmuth Tiltack – bis zum Sommer schon geschehen können. Aber da nichts geschah, schrieb er im August seine Petition, die noch für 2021 eine denkmalpflegerische Zielstellung für den alten Gutspark gleich hinterm Stadtgut Mölkau forderte und für 2022 ein Entwicklungskonzept mit Bürgerbeteiligung, sodass in den Jahren 2023/2024 Geld im Haushalt der Stadt zur Wiederherstellung des Gartendenkmals eingestellt werden kann.

Damit der Park wieder so schön wird, wie er zu Zeiten von Clara und Robert Schumann mal war, die hier 1840 ihren Hochzeitsnachmittag verbrachten. Oder wenigstens so schön wie bis 1990, als der Park noch gepflegt wurde.

Was man ja auch weiterhin erwartet hätte, denn seit 1993 ist der einstige Gutspark ja sogar auf der Landesdenkmalliste der Gartendenkmale verzeichnet.

Aber irgendwie hat es sich die Stadt Leipzig selber schwer gemacht mit der Kompetenzverteilung für diesen Park, der seit 1956 Landschaftsschutzgebiet ist und heute zum großen Landschaftsschutzgebiet „Etzoldsche Sandgrube Rietzschketal Zweinaundorf“ gehört.

Da sind dann auf einmal gleich mehrere Ämter und Abteilungen zuständig. In den 1990er Jahren mischte hier ja auch noch das legendäre bfb mit, das das Stadtgut bewirtschaftete und zu einem ökologischen Musterstadtgut machen sollte. Bis die Stadt rigoros alle Stadtgut-Pläne strich und das Stadtgut Mölkau selbst privatisierte. Ohne den Park. Der blieb bei der Stadt.

Lauter verantwortliche Ämter und Abteilungen

„Um ein Entwicklungskonzept für die Flächen im städtischen Zugriff (Flächenanteile beim Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie beim Liegenschaftsamt) erstellen zu können, ist deshalb zunächst eine Denkmalpflegerische Zielstellung erforderlich“, betont deshalb die Verwaltung.„Basis für die Denkmalpflegerische Zielstellung bildet eine Vermessung der historischen Parkanlage. Aufgrund des sehr dichten Baumbestandes ist eine Vermessung nur im unbelaubten Zustand möglich.  Auf diesen notwendigen Grundlagen kann ab 2023 ein Entwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden.“

Aber da hat ja noch eine Abteilung mitzureden. Denn: „Die baumbestandenen Flächen sind Waldflächen. Jede Änderung der Flächennutzung stellt eine ausgleichspflichtige Umwidmung von Wald dar, die nur unter Einbeziehung der oberen Forstbehörde und der UNB erfolgen kann.“

Was noch längst nicht alle Instanzen sind, die hier ein Wörtchen mitzureden haben. Denn: „Das Stadtgut Mölkau liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf“. Es handelt sich um einen hochwertigen, sensiblen Landschaftsraum. Die großflächigen Wiesen im zentralen Bereich der historischen Parkanlage sind als besonders geschützte Biotope (seggen- und binsenreiche Nasswiesen) erfasst.“

Wenn das die Stellungnahme der Stadt so auflistet, bekommt man eine Vorstellung davon, wer sich hier alles in den vergangenen 30 Jahren im Weg stand.

So gesehen war der Stadtratsbeschluss vom Februar 2021 schon wichtig. Denn er definierte erst einmal ein klares Ziel. Und das sieht auch der Petitionsausschuss so, der den Verwaltungsstandpunkt übernimmt: „Die genannten Rahmenbedingungen für den ehemaligen Gutspark ermöglichen eine behutsame Entwicklung der Freiflächen unter Erhaltung des wertvollen Vegetationsbestandes.“

Bürgerbeteiligung ab 2023

Einen Zeitplan hatte das Amt für Stadtgrün und Gewässer auch vorgeschlagen. Freilich keinen so flotten, wie es sich Klaus Helmuth Tiltack gewünscht hatte: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Winter 2021/2022 eine Vermessung des Gutsparkes Zweinaundorf durchzuführen und im Jahr 2022 eine Denkmalpflegerische Zielstellung als notwendige Grundlage für ein Entwicklungskonzept zu erstellen.“

Was dann die gewünschte Bürgerbeteiligung ins Jahr 2023 verschiebt: „Auf Grundlage der Denkmalpflegerischen Zielstellung wird ein Entwicklungskonzept unter frühzeitiger Bürgerbeteiligung ab 2023 erstellt.“

Was durchaus spannend werden wird, denn der Park ist ja nur aus Sicht der Verwaltung „nur“ Wald. Historisch ist gerade der Teil am Stadtgut Mölkau eine gestaltete Parkanlage, deren inzwischen alter Baumbestand noch in großen Teilen vorhanden ist und die auf die Mitte des 18. und den Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht.

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