Es waren nur 20 Sekunden, in denen am 8. Dezember noch einmal der Kulkwitzer See zum Thema wurde. Genauer: Die Furcht der dort seit Jahren ansässigen Mieter und Nutzer um einen nahtlosen Übergang aus den alten Mietverträgen mit dem Geschäftsbesorger in neue Mietverträge mit der Stadt. Denn der Zweckverband Kulkwitzer See soll ja endlich aufgelöst werden. Die Grundstücke kommen an die Stadt Leipzig zurück.
Thema schon im Oktober behandelt
Behandelt wurde das Thema schon in der Ratsversammlung im Oktober ausführlich und dort gab es auch schon die Zusicherung der Stadt, dass es für die jetzigen Mieter und Pächter auch neue Anschlussmietverträge geben würde. Aber freilich erst, wenn auch das Vertragsverhältnis mit der Leipzig Seen Projektmanagement GmbH als Geschäftsbesorger für die Stadt aufgelöst wurde. Was aber noch dauern kann, wie damals FDP-Stadtrat Sven Morlok feststellte. Das Vertragskonstrukt ist doch etwa komplizierter.
Die Petition zur Zukunft der Mietverträge hatte freilich im August schon Merit Graf geschrieben. Und natürlich musste sich damit auch der Petitionsausschuss des Stadtrates beschäftigen – und das zuständige Umweltdezernat, das auch eine ausführliche Stellungnahme geschrieben hat. Denn für die Seite der Stadt muss es jetzt schon klarmachen, wie man mit den Mietern und Pächtern umgehen möchte und ihnen Rechtssicherheit für den Übergang gibt.
Die Stellungnahme macht dann sehr ausführlich noch einmal deutlich, was für ein kompliziertes Vertragskonstrukt die Stadt da 2003 aufgelegt hat, sodass die Stadt selbst gar nicht handeln kann. Dies kann nur der gemeinsame Zweckverband mit der Stadt Markranstädt, den nun aber beide Städte nur zu gern auflösen möchten, der jedoch immer noch der eigentliche Inhaber der Grundstücke bleibt, bis das ganze Konstrukt endlich abgewickelt ist.
Neuer Vorschlag des Umweltdezernats
Was tun, war da die Frage, da ja auch die Stadtratsfraktionen deutlich gemacht hatten, dass die Auflösung des Zweckverbandes nicht dazu führen darf, dass Mieter und Pächter jetzt einfach gekündigt werden.
Der Vorschlag, den das Umweltdezernat vorgelegt hat, umfasst jetzt drei Punkte:
„Die Vertreter der Stadt Leipzig im Zweckverband tragen dafür Sorge, dass der Zweckverband zum Zwecke des Abschlusses von Anschlussmietverhältnissen bzw. Anschlussnutzungsverträgen mit den im Erholungsgebiet befindlichen touristik- und erholungsnahen Gewerbebetrieben (Tauchschule, Gastronomie etc.) sowie den Grundstücksmietverträgen in dem Wochenendhausgebiet, entsprechende Wertermittlungen für die betreffenden Liegenschaften einholt.
Die Vertreter der Stadt Leipzig im Zweckverband tragen dafür Sorge, dass der Zweckverband bis zum Ende des Jahres 2021 auf der Grundlage dieser Wertermittlungen mit den im Erholungsgebiet befindlichen touristik- und erholungsnahen Gewerbebetrieben (Tauchschule, Gastronomie etc.) sowie den Grundstücksmietverträgen in dem Wochenendhausgebiet neue Anschlussmietverhältnisse bzw. Anschlussnutzungsverträge so verhandelt bzw. verhandeln lässt, dass die Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 232 zu Erschließungsstraßen, Stichstraßen, zum Verbot von Garagen und Stellplätzen auf den Wochenendgrundstücken sowie zur Verfügung von Gemeinschaftsstellplätzen berücksichtigt und umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang soll im gesetzlichen Rahmen in den neu zu verhandelnden und abzuschließenden Mietverträgen bzw. Nutzungsverträgen der Bestandsschutz insbesondere auch hinsichtlich der über die Vorgaben des beschlossenen Bebauungsplans in Bezug auf die GRZ-Zahl und die Flächenbegrenzung der Wochenendhäuser überschießenden Flächen der Wochenendhäuser durch Ausnahmeregelungen gesichert werden.
Die Vertreter der Stadt Leipzig im Zweckverband tragen dafür Sorge, dass der Zweckverband bis zum endgültigen Abschluss von Anschlussmiet- bzw. Anschlussnutzungsverträgen nach Beschlusspunkt 2 die vorübergehende Weiternutzung der Miet- und Pachtobjekte für die derzeitigen Vertragspartner zusichert.“
Vorschlag ohne Gegenstimmen angenommen
Da die Stadtverwaltung selbst ja im Zweckverband sitzt, sollte die Umsetzung dieser Punkte eigentlich kein Problem sein.
Und da eigentlich im Oktober schon alles gesagt und ausdiskutiert wurde, ging es diesmal gleich in die Abstimmung. Und der Vorschlag der Stadt wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport kann jetzt also umsetzen, was es selbst vorgeschlagen hat.
Die Abstimmung am 8. Dezember 2021 im Stadtrat
Video: Livestream der Stadt Leipzig
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