Entweder will das Verkehrs- und Tiefbauamt wirklich nicht wissen, was in der Capastraße los ist. Oder derjenige, der die Einwohneranfrage von Eike Mücksch beantwortet hat, stellt sich absichtlich nichtsahnend. Könnte ja sein, die Einwohneranfrage bringt einen Rattenschwanz an Stadtratsanträgen mit sich, die das lawede Konstrukt zum Einsturz bringen, mit dem Leipzigs Stadtverwaltung versucht, die Kleinmesse am Cottaweg zu retten.
Eigentlich war sehr klar und eindeutig, was Eike Mücksch in seiner Einwohneranfrage formuliert hatte: „Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich wäre, Methoden zum Verhindern des Durchgangsverkehrs in der Capastraße in Leipzig Lindenau zu prüfen.Leider wird die Straße oft von Autos genutzt, welche kein Anliegen haben und den Abschnitt hinter dem Straßenbahnhof somit eigentlich nicht benutzen dürften. Wie viele andere Personen nutze ich den Weg als Radfahrer oder Fußgänger und werde oft von sehr schnell fahrenden Autos geschnitten, welche die Straße entweder als Durchfahrtsstraße oder als Parkmöglichkeit zum Besuchen der Kleinmesse oder Tankbar nutzen.
Beides ist dort laut Beschilderung verboten. Dennoch haben weder ich noch mir bekannte Personen jemals Kontrollen der durchfahrenden oder parkenden Autos durch Polizei oder Ordnungsamt mitbekommen.
Ich denke, es wäre einfach durch fest installierte Poller hinter der Einfahrt zum LVB-Gelände den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Von beiden Seiten aus ließen sich alle Gewerbeadressen an der Straße erreichen und für Sondergenehmigungen könnten die Poller von Befugten immer noch bewegt werden.
Ließe sich ein solches Vorhaben prüfen oder gab/gibt es schon ähnliche Pläne zur Vermeidung des dortigen Verkehrs und damit verbundenen Gefahrensituationen?“
Keine Kontrollen nötig?
Aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) stellt sich die Situation in der Capastraße wie folgt dar:
„Die Capastraße ist von der Jahnallee kommend bereits mit einem Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr (Zeichen 260 mit dem Zusatz ‚Anlieger frei‘) ausgestattet. Wie Sie richtig ausgeführt haben, dürfen neben Radfahrern und Fußgängern nur diejenigen Fahrzeugführer diesen Straßenabschnitt befahren, die auch ein Anliegen in diesem Abschnitt haben bzw. in einer rechtlichen Beziehung zu einem Grundstück dort stehen.
Der Anliegerbegriff umfasst nicht die Durchfahrt und auch nicht das allgemeine Parken, z. B. für Besucher der Kleinmesse. Darüber hinaus ist ab Höhe der Zufahrt zum Straßenbahnhof Angerbrücke eine Tempo-30-Strecke ausgewiesen – bei einer Ortsbesichtigung wurde allerdings festgestellt, dass diese Beschilderung fehlt. Vom Verkehrs- und Tiefbauamt wurde bereits veranlasst, dass die Verkehrszeichen wieder aufgestellt werden.“
Eigentlich alles klar. Jetzt müsste die Verkehrsregelung hier nur noch umgesetzt und durchgesetzt werden.
Aber genau das passiert nicht, stellt das VTA fest:
„Die Verärgerung über Verkehrsteilnehmer, die diese Verbindung zur Durchfahrt benutzen, ist verständlich. Das Fehlverhalten von Personen ist jedoch keine Grundlage für die Anordnung von zusätzlichen Verkehrsregelungen. Da die Capastraße eine öffentlich gewidmete Straße ist, kann sie im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs von jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften, d. h. der vorhandenen Beschilderung, genutzt werden.
Nach StVO sind Verkehrsbeschränkungen und/oder Verkehrsverbote, beispielsweise durch Sperrpfosten nur zulässig, wenn sie aus Gründen von Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Für Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist zusätzlich eine besondere Gefahrenlage nachzuweisen. Das wäre z.B. eine erhöhte Unfalllage, die aber in der Capastraße nicht gegeben ist.“
Warten auf die ersten Unfälle?
Womit man wieder beim inzwischen angestaubten Argument der Leipziger Verkehrshüter wäre, dass man erst eingreifen will, wenn es zu Unfällen gekommen ist. Da dürfte sich nicht nur Eike Mücksch auf den Arm genommen fühlen.
„Die widerrechtliche Nutzung kann daher nur durch Kontrollen minimiert werden, die jedoch nur durch die Polizei möglich sind“, behauptet das VTA. „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten des Ordnungsamtes sind nicht befugt, Fahrzeuge im fließenden Verkehr anzuhalten und die Überprüfung der Berechtigung zu erfragen.“
Womit man schlicht ausblendet, dass diese Nebenstraße bei Veranstaltungen auf der Kleinmesse und in der Tankbar als Parkplatz genutzt wird. Dann ist die komplette Capastraße zugeparkt und Autofahrer drängen Fußgänger und Radfahrer beim Parkplatzsuchverkehr ab.
Die wilden Parkverhältnisse aus dem Cottaweg haben sich seit der massiven Verkleinerung der Parkfläche auf dem Kleinmessegelände in die Capastraße verlagert. Und das hat die Unfallgefahr in der Capastraße drastisch erhöht. Den ruhenden Verkehr aber kann das Leipziger Ordnungsamt sehr wohl kontrollieren, sanktionieren und die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Wobei sich die Lage noch weiter verschärfen wird, wenn RB Leipzig in der Capastraße seine neue Geschäftsstelle baut. Aber wahrscheinlich werden sich die Fußballer das Parkchaos vorm eigenen Haus nicht bieten lassen und ganz von selbst Polizei und Ordnungsamt einschalten.
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Es gibt 2 Kommentare
“Da die Capastraße eine öffentlich gewidmete Straße ist…”
Na, wenn das so ist, da bauen wir da bitte mal ordentliche Fußwege auf beiden Seiten hin und legen auch noch Radfahrstreifen an und dann gucken wir mal, ob da noch Platz für Autos ist…
That’s what I’m saying. Das VTA will Blut sehen.
Für dieses VTA gibt es nie eine erhöhte Unfallgefahr. Ich wette, dass die nicht einmal ein Procedere haben, einen umgrenzten Verkehrsraum hinsichtlich Unfallgefahren zu analysieren – *ohne* Erhebung der Anzahl von Verkehrsunfällen und von toten Menschen (das ist ja auch keine Unfallgefahr mehr, sondern geschehener Unfall).
Dass es eine Unfallkommission braucht, ist zynisch..
Zivilisierte Verkehrsbehörden hätten längst Durchfahrtsbarrieren errichtet, gerade bei solchen Rennstrecken im Hinterland.
Als jemand, der früher in einer anderen Gegend viel geradelt bin, kenne ich es überhaupt nicht, dass man auf einer vergessenen Asphaltstrecke irgendwo draußen scharf angefahren wird.