Im September endete ja die Prüfung der Tragfähigkeit der Klingerbrücke im Verlauf der Käthe-Kollwitz-Straße erst einmal mit einem Fragezeichen: „Die Klingerbrücke ist heute durch das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig für den LKW-Verkehr gesperrt worden“, teilte das VTA damals mit. „Entsprechend musste das die Stadtteile Zentrum-West und Plagwitz verbindende Bauwerk heute mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot LKW) beschildert werden.“
Die Lkw-Umleitung galt erst einmal bis zur Vorlage des abschließenden Gutachtens. Voraussichtlich Ende September sollte es fertig sein, nachdem die Gutachter im Sommer ausführlich geprüft und die Tragfähigkeit der 1928 an diese Stelle eingerichteten Brücke über das Elsterflutbett untersucht hatten.
Aber das Gutachten ist dann doch komplexer geworden als gedacht und liegt dem VTA noch nicht vor, teilt uns dieses auf Nachfrage mit: „Das abschließende Gutachten der Materialforschungs- und Prüfanstalt Leipzig GmbH liegt noch nicht vor. Die Fertigstellung verzögerte sich durch die Erstellung eines Modells für genauere Nachrechnungsmöglichkeiten sowie die Inbetriebnahme des Brückenmonitorings am 18.11.2021. Das Gutachten wird aktuell zu Ende Dezember erwartet.“
Womit dann – so das VTA – momentan noch keine Aussage darüber möglich ist, ob das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t bis zum avisierten Baubeginn der Klingerbrücke 2028 aufrechterhalten werden muss oder nicht.
„Mit weiteren Einschränkungen ist zumindest aus heutiger Sicht nicht zu rechnen“, betont das Verkehrs- und Tiefbauamt. „Die Aufrechterhaltung des Straßenbahnbetriebs im Begegnungsfall war Grundlage der statischen Nachrechnungen für das Brückenbauwerk. Der Straßenbahnbetrieb bleibt damit bei Einhaltung der festgelegten Lastbegrenzung für LKW weiterhin uneingeschränkt möglich.“
Aber eine Frage drängte sich natürlich auf, weil viele Leipziger Großbauprojekte sich ja oft aus finanziellen oder durch Ausschreibungen bedingte Gründe um Jahre verzögern. „Ist 2028 der zwingende Endtermin, wann die Brücke neu gebaut werden muss? Oder hat die Stadt noch Spielraum, wenn es nicht gelingt, schon 2028 zu bauen?“, hatten wir deshalb gefragt.
Aber das Jahr 2028 für den Brückenneubau ist aus Sicht des VTA kein endgültig zwingender Termin: „Sowohl ob die Brücke ohne weitere Einschränkungen bis 2028 genutzt werden kann, als auch, ob sie ggf. länger genutzt werden kann, hängt von der weiteren Schadensentwicklung ab. Bei Beibehaltung des derzeitigen Brückenzustandes ist eine Nutzung über das Jahr 2028 hinaus denkbar.“
Andererseits muss der Brückenneubau natürlich auch moderne Erfordernisse abbilden – denn für Hochwasserereignisse oder den sommerlichen Bootsbetrieb sind die alten Brückenbögen eigentlich zu niedrig.
Aber das werde man bei den Planungen zumindest berücksichtigen, teilt das VTA mit: „Ob die bei der Neubauplanung der Brücke zu berücksichtigenden Abflussquerschnitte und Höchstwasserstände gemäß der erwarteten Forderungen der Landestalsperrenverwaltung den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an das neue Bauwerk entgegenstehen, wird sich erst in den weiteren Planungsphasen und den dann erfolgenden Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten zeigen. Zur Durchfahrt mit dem LeipzigBoot wird in jedem Fall eine lichte Höhe von 1,90 m zwischen Unterkante Brückenbauwerk und Mittelwasserstand des Elsterflutbetts angestrebt.“
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