Im ersten Anlauf war die Linksfraktion komplett abgeprallt an einer Stadtverwaltung, die den Antrag „No more Leuschis - Planungsgrundsätze überarbeiten, Biodiversität erhalten!“ einfach aus rechtlichen Gründen ablehnte. Vorhergegangen war dem Antrag die wilder Baumfällaktion auf dem künftigen Baugrundstück für das Institut für Länderkunde im Januar: Obwohl erst einmal nur Bodenuntersuchungen stattfinden sollten, ließ die Stadt dutzende Bäume und Sträucher fällen.
Baumfällungen ohne Rechtsgrundlage
Daraufhin hagelte es nicht nur Bürgerprotest, sondern auch heftige Debatten im Stadtrat. Denn eine Rechtsgrundlage für diese Eingriffe in einen gewachsenen Baumbestand hatte die Stadt nicht. Auf anwaltliches Einschreiten hin musste die Fällaktion gestoppt werden.
Und das Peinliche daran war: Die Fällarbeiten erfolgten auch noch auf Grundlage einer Genehmigung nach der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig. Die Satzung, die wertvolle Baumbestände eigentlich schützen soll, wurde einfach mal so als Genehmigungsinstrument für Baumfällungen benutzt.
Kein Wunder, dass die Linksfraktion in ihrem Antrag dann Baumschutzsatzung und Bebauungsplanung unter einen Hut zu bringen versuchte. Denn welche rechtliche Basis haben solche Baumfällungen eigentlich, wenn es überhaupt noch keinen vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan gibt? Der wurde ja erst Monate später zur Auslegung freigegeben.
Amtliche Willkür?
Es war schon ein Stück weit tollkühn, wie die Verwaltung dann die Ablehnung des Linke-Antrags begründete: „Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages, da als Rechtsgrundlage für Eingriffe in den Baumbestand die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig abschließende Regelungen enthält, die nicht an das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen gekoppelt sind. Das Ziel des Antrages kann mit Veränderungssperren nicht rechtssicher erreicht werden.“
Einwände gab es auch von anderen Fraktionen, die ja selbst ihre Erfahrungen gemacht haben mit einer Verwaltung, die auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verweist, obwohl sie selbst mit ihrem Handeln die Rechtsgrundlagen ausgehebelt hat.
Dass ihr eigenes Handeln durch den Antrag als inakzeptabel festgestellt wurde, hat man beim Dezernat Stadtentwicklung und Bau wohl bemerkt, obwohl der „Fehler“ im Dezernat Umwelt passiert ist. Aber statt das Problem zu heilen, versteifte sich das Stadtplanungsamt auf einen rechtlichen Standpunkt.
Was dann zwangsläufig die Frage ergibt: Worauf können sich die Bürger einer immer mehr vom Klimawandel bedrohten Stadt eigentlich noch verlassen, wenn einzelne Ämter im Rathaus sich das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt?
Und: Sind Baurecht und Baumschutz tatsächlich so unvereinbar, wie das Stadtplanungsamt suggeriert?
Den Fachausschuss Umwelt unbedingt mit einbinden
Nein, findet die Linksfraktion und hat ihren Antrag jetzt neu formuliert: „Die nun vorliegende 2. Neufassung (NF-03) nimmt die Hinweise und Bedenken einer Reihe von Stadträt/-innen auf. In Beschlusspunkt 1. ist jetzt eine Soll-Bestimmung mit der Möglichkeit von Ausnahmen geregelt. Diese Ausnahmen sind dem Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima vorzulegen und zu begründen.
Außerdem wurde der Beschlusspunkt 3. neu gefasst, mit dem auch weiterhin die Beseitigung von Vegetation erst nach dem Satzungsbeschluss über die jeweiligen Bebauungspläne erfolgen soll. Da dies allerdings zu unerwünschten Bauverzögerungen führen kann, sollen Ausnahmen möglich sein, über die der Stadtrat entscheidet.“
Amt unterläuft Bestimmungen
Obwohl es am Wilhelm-Leuschner-Platz eindeutig nicht um Bauverzögerung ging. Denn der Bebauungsplan war ja noch nicht mal in der Ratsversammlung. Er muss auch erst öffentlich ausgelegt werden. Und erst wenn auch alle Einwände berücksichtigt sind, kommt er zum Beschluss in den Stadtrat. Vorher kann auch keine Baugenehmigung ausgereicht werden – und damit auch kein Antrag auf Baumfällungen gestellt werden. Aber genau das hatte das zuständige Amt für Umweltschutz unterlaufen.
Die Unsicherheit, dass die Verwaltung trotzdem wieder tabula rasa schafft bei anderen Bauprojekten, ist damit nicht wirklich aus der Welt, auch wenn die Neufassung mehr Chancen hat, in der Ratsversammlung eine Mehrheit zu finden. Denn wenn der Schutz der gewachsenen Vegetation schon in der Satzung für Bebauungspläne steht, wäre zumindest ein Hebel eingebaut, der das gedankenlose Fällen der Bäume erst einmal unterbindet.
Die Beschlusspunkte lauten nun:
„Bei Baumaßnahmen, bei denen die Stadt Bauherr ist, soll die Beseitigung der Vegetation erst nach Bestandskraft der Baugenehmigung erfolgen. Dem Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima wird jährlich eine Liste (mit Begründung) der Bauprojekte vorgelegt, bei denen von dieser Praxis abgewichen wurde.
Als weiterer, neuer Planungsgrundsatz gilt, dass der Schutz der bestehenden Vegetation in Umsetzung und Präzisierung der Regelungen gemäß § 1 Abs. (5) und (6) Nr. 7 BauGB Ziel der Planung ist.
Bis zum Satzungsbeschluss von Bebauungsplänen soll bestehende Vegetation, soweit rechtlich zulässig, durch eine Veränderungssperre oder andere, rechtlich zu Gebote stehende Mittel geschützt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtrat.”
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