Andreas Dresdner war sichtlich ziemlich aufgewühlt, als er seine Petition „Ganzheitliche Verkehrsberuhigung Gustav-Esche-Straße zur Vermeidung weiterer schwerer Verkehrsunfälle und zum Schutz der Grünen Lunge Leipzig – des Auwald“ schrieb. Ein Unfall hatte ihn dazu animiert, die Petition zu schreiben, auch wenn diese Straße schon mehrfach im Rampenlicht stand, weil sie durch den Auwald führt und ganz bestimmt nicht zum Rasen geeignet ist.
„Auslöser für diese Petition ist zum einen mein täglicher Gang über oben genannte Straße sowie den schweren Verkehrsunfall vom Freitag, 23. Juli 2021 in den Morgenstunden, welcher schlussendlich nur Ergebnis eines täglichen Irrsinns auf dieser Strecke bedeutet! Stets ist zu beobachten, dass diese Strecke täglich als Rennstrecke missbraucht wird“, schrieb Andreas Dresdner in seiner Petition.„Als täglicher Nutzer dieser Strecke sowohl als Fußgänger als auch Autofahrer ist neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen eine zunehmende Aggressivität der Autofahrer zu beobachten! Sich an die Verkehrsvorschriften haltende PKW-Fahrer werden rücksichtslos überholt und die Überholer gefährden Entgegenkommende wie auch Busse und Kradfahrer & wie der neuste Unfall eindringlich beweist auch Verkehrsteilnehmer auf Rad und Fußweg! Die klare Einsicht der Straße verleitet offenbar etliche Verkehrsteilnehmer zur Raserei und zu waghalsigen Überholmanövern, welche ausschließlich dadurch Einhalt zu gebieten ist, indem man hier radikal im Rahmen von Pilotprojekten die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert und ein Überholverbot einführt, um die Dominanz der PkWs deutlich an das Drumherum von Natur und langsameren Verkehrsteilnehmern anzupassen!“
Zuletzt wurde ja die ziemlich gefährliche Querungssituation für Radfahrer und Fußgänger an der Nahlebrücke thematisiert, wo der Stadtrat nicht lange mit sich feilschen ließ und die Stadt beauftragte, eine Brückenunterführung für Radfahrer und Fußgänger zu bauen. Damit wird zwar nicht die preiswerteste Brückenvariante gebaut. Aber so langsam setzt sich das Denken durch, dass man gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht immer nur aus „Sparsamkeitsgründen“ in Verkehrssituationen bringen darf, in denen sie nur das letzte Rad am Wagen sind.
Das beendet freilich die Raserei der Kraftfahrer nicht. Aber selbst die EU macht mittlerweile Druck, gerade in den Städten endlich flächendeckende Tempo-Limits einzuführen, um die Unfallzahlen zu senken. Nur kann das natürlich der Stadtrat nicht beschließen, denn das ist eine hoheitliche Aufgabe.
Weshalb der Petitionsausschuss jetzt auch vorschlägt: „Der Oberbürgermeister prüft, ob auf der Gustav-Esche-Straße ein Überholverbot sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden kann.“
Was ja im Klartext heißt: Die im Petitionsausschuss vertretenen Stadtratsfraktion stehen hinter dem Anliegen, das in der Petition geäußert wurde. Aber ob verkehrlich wirksame Regelungen getroffen werden, entscheidet allein die Straßenverkehrsbehörde, die dem OBM unterstellt ist. Und dieser kann als Verwaltungschef vom Stadtrat nur beauftragt werden, das Anliegen prüfen zu lassen.
„Der Stadtrat kann die gewünschte Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gustav-Esche-Straße sowie das Überholverbot nicht beschließen. Beide Begehren sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beurteilen. Die Ausführung der StVO ist nach § 24 Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Sie obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis, für die Erledigung dieser Weisungsaufgaben ist nach § 53 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung allein der Oberbürgermeister zuständig“, erläutert der Petitionsausschuss deshalb seinen Beschlussvorschlag.
„Aus dem vorgenannten Grund wird der Oberbürgermeister beauftragt, in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die gewünschte Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gustav-Esche-Straße sowie für die Anordnung eines Überholverbots vorliegen.“
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