Im März beschloss der Leipziger Stadtrat den Kompromiss zum geplanten Kiesabbau bei Rückmarsdorf. Jetzt hat auch die Landesdirektion Sachsen (LDS) das Raumordnungsverfahren „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ mit der raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen. Demnach ist das Vorhaben bei Beachtung von Auflagen raumverträglich. Das Prüfverfahren hat die LDS als Raumordnungsbehörde auf Antrag der GP Günter Papenburg AG durchgeführt.

Die Auflagen betreffen unter anderem die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenz- und Richtwerte. Die Firma Papenburg hat entsprechende Gutachten vorzulegen und Messergebnisse regelmäßig zu veröffentlichen. Des Weiteren sind frühzeitig Lärmschutzwälle bzw. -wände zu errichten, bevor der Kiesabbau beginnt.

Weiterhin sehen die Auflagen vor, dass für das folgende bergrechtliche Genehmigungsverfahren die Untersuchungsräume zu den Schutzgütern „Mensch/Siedlung“, „Boden“ und „Wasser“ erweitert werden. Ferner müssen das Schalltechnische Gutachten und das Hydrogeologische Gutachten aktualisiert werden.

Und auch das Ende des Kiesabbaus ist schon im Blick: Die geplanten Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung des Gebiets haben unmittelbar nach Beendigung des Rohstoffabbaus zu erfolgen. Dabei sind 8,8 Hektar Wald aufzuforsten. Die bisher geplante Rekultivierung von 17 Hektar landwirtschaftlich nutzbaren Flächen ist – so die Landesdirektion – noch einmal signifikant zu erhöhen.

Im nun folgenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren wird das Sächsische Oberbergamt über die Zulässigkeit und endgültige Ausgestaltung des Vorhabens entscheiden. Dabei werden alle Aspekte detailliert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.

Die GP Günter Papenburg AG beabsichtigt auf einer Ackerfläche in den Gemarkungen Rückmarsdorf und Schönau der Stadt Leipzig Kies und Sand sowohl im Trocken- als auch im Nassschnitt abzubauen. Der Abbau soll in sieben Abschnitten auf einer Flächengröße von rund 46 Hektar erfolgen. Weitere rund 5 Hektar Fläche sind für die Betriebsinfrastruktur vorgesehen.

Das Vorhabengebiet grenzt östlich an die Bahnstrecke Leipzig – Großkorbetha, westlich an die Miltitzer Straße (K 6562) und nördlich an die Ortslage Rückmarsdorf an und wird zurzeit hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. In unmittelbarer Nähe des Vorhabengebiets befinden sich östlich der Bahnstrecke die Tagebaue Schönau und Schönau II, wo auch der Aufbereitungsstandort für die gewonnenen Kiessande eingerichtet ist.

Durch den Neubau einer Brücke, die über die Bahnstrecke führen soll, wird das Betriebsgelände mit dem Abbaufeld Rückmarsdorf verbunden. Die Brücke soll auch nach Beendigung der Abbauarbeiten bestehen bleiben und der öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Als Zeitspanne sind für die Auskiesung, den Mutterboden- bzw. Abraumabtrag und die Verkippung etwa 13,5 Jahre vorgesehen. Für die anschließende Rekultivierung des Tagebaus zur Wiedernutzbarmachung sind weitere drei Jahre geplant.

Im Raumordnungsverfahren hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem die Stadt Leipzig, den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie die Naturschutzverbände beteiligt. Deren Stellungnahmen, aber auch Hinweise und Anregungen interessierter Bürger, flossen in die raumordnerische Beurteilung ein.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sowohl die Raumordnerische Beurteilung als auch den Zielabweichungsbescheid zum Vorhaben „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen einsehen (www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ → Infrastruktur → Raumordnung).

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