Was wird nun aus dem Weg auf dem Deich am Elsterflutbett? Und überhaupt: Wem gehört er nun eigentlich? Und wer hat ihn abgesperrt? Es ist nicht nur ein Streit um Zuständigkeiten, der da ausgefochten wird. Denn anders als 2011 vertreten die beiden zuständigen Leipziger Ämter diesmal eine eigenständige Position und möchten ihre Einflussmöglichkeiten auch dazu nutzen, die Landestalsperrenverwaltung zu mehr Renaturierung zu bringen.

Denn 2011 ist dieses Wechselspiel nicht nur zum Nachteil Leipzigs, sondern auch des Auenwaldes ausgegangen. Damals nutzte die Landestalsperrenverwaltung den medialen Druck, der durch das Hochwasser 2011 entstanden war, um auf insgesamt 23 Kilometer Länge hinter den Deichen im Leipziger Auensystem die Bäume zu fällen, darunter hunderte Bäume, die schon gestanden hatten, bevor diese Deiche in den 1920er Jahren aufgerichtet wurden.Und auch 2018 wiederholte der damalige sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) die Argumente von 2011, um dem grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (seinem heutigen Nachfolger) zu antworten: „Richtigstellend wird angemerkt, dass während des Hochwasserereignisses beziehungsweise nach Abklingen des Hochwasserscheitels im Januar 2011 Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz mehrerer akut vom Hochwasser bedrohter Stadtteile der Städte Leipzig und Schkeuditz sowie der Unterlieger in Sachsen-Anhalt notwendig waren.“

Was nicht einmal in dieser Formulierung stimmt, denn sämtliche Baumfällungen geschahen in Bereichen, in denen überhaupt keine Stadtteile von Leipzig oder Schkeuditz gefährdet waren. Und zu Recht fragte Günther nach, wie die LTV die Baumfällungen auf zehn Hektar Auenwald kompensiert hatte. Ergebnis: Mit ach und krach waren 40 Prozent der Baumverluste kompensiert worden. Dann war Ende Gelände, denn die LTV fand schlicht keine weiteren Flächen im Auengebiet, wo sie hätte wieder aufforsten können.

Und darum geht es jetzt im Kräftemessen zwischen der dem Umweltministerium untergeordneten Landestalsperrenverwaltung einerseits und den beiden zuständigen Leipziger Ämtern, dem Amt für Umweltschutz und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Denn genau im Bereich des nördlichen Ratsholzdeiches hätte die Landestalsperrenverwaltung jetzt die Gelegenheit, tatsächlich einmal etwas für die Renaturierung der Aue zu tun. Im Grunde gestand die Landestalsperrenverwaltung schon 2019 zu, dass sie hier handeln könnte. Damals beantragte sie bei der Landesdirektion nicht nur die Genehmigung zum Bau eines neuen Durchlasses im südlichen Ratsholzdeich, sie meldete auch einen Großteil des Deiches zur Entwidmung an.

Baumfällungen hinter den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Foto: Ökolöwe
Baumfällungen hinter den Deichen im Leipziger Auenwald 2011. Foto: Ökolöwe

Entwidmung heißt: Der Deich wird im Hochwasserfall nicht mehr verteidigt, hat also keine Funktion mehr.

Aber schon 2018 wollten die beteiligten Ämter der Stadt mehr. Denn: Muss sie den Deich samt Weg auch in ihre Verantwortung übernehmen, wenn der Deich entwidmet wurde? „Nein“, lautet die Antwort, „denn aus der Entwidmung folgt keine Änderung der dinglichen Rechtslage. Das bedeutet, die Landestalsperrenverwaltung (LTV) bleibt Eigentümerin der Flächen mit allen aus dem Eigentum folgenden Rechten und Pflichten. Dazu zählt bei einer Öffnung einer Fläche für den Verkehr auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.“

Aber das jetzt aufgestellte Absperrgitter baut auch wieder Druck auf, denn eigentlich möchte die LTV das Deichstück samt Weg loswerden an die Stadt. Aber die sieht gar nicht ein, warum sie hier einfach in die Pflicht genommen werden soll, wenn die LTV hier wenigstens einen Teil, dessen wiedergutmachen kann, was sie 2011 angerichtet hat.

Und das war schon 2018 Thema, als die Verwaltung auf Druck des Stadtrates mit der LTV unter anderem über den Weg auf dem westlichen Deich am Elsterflutbett verhandelte. Auch der gehört der LTV und den Weg darauf wieder in Ordnung bringen kann die Stadt erst, seit sie dazu einen Vertrag mit der LTV hat.

„Nach umfangreichen Verhandlungen mit der LTV, die 2018 mit Unterzeichnung eines Gestattungsvertrages abgeschlossen wurden, hat die Stadt Leipzig auf Flächen der LTV im großen Umfang die Verkehrssicherungspflicht, die Unterhaltung und Instandsetzung von Wegen übernommen“, beantwortet die Verwaltung unsere diesbezügliche Nachfrage.

„Die Stadt Leipzig verantwortet dauerhaft die Verkehrssicherheit und Unterhaltung des Elsterradweges, den westlichen/linksseitigen Weg entlang des Elsterhochflutbettes und Elsterflutbettes. Dessen Ausbau wird derzeit geplant und Maßnahmen zur Sanierung werden ab 2022 durchgeführt.

Die Übernahme des Weges auf dem Deich rechts des Elsterhochflutbettes und Elsterflutbettes wurde daher bereits im Rahmen der oben genannten Vertragsverhandlungen durch die Stadt Leipzig geprüft und abgelehnt. Die betreffenden Flächen/der Weg östlich des Elsterfluttbettes befinden sich in der Verantwortung der LTV, d. h. die LTV verantwortet hier die Gestaltung und Nutzung sowie die nächsten Schritte bezüglich der weiteren Benutzung durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.“

Geplante Deichsanierung: Im grünen Bereich wird der Deich saniert, im roten Bereich entwidmet. Karte: Landesdirektion Sachsen
Geplante Deichsanierung: Im grünen Bereich wird der Deich saniert, im roten Bereich entwidmet. Karte: Landesdirektion Sachsen

Das bedeutet eben auch, dass die Stadt vor allem jene Wege an den Gewässern vertraglich in Pflege genommen hat, die für die überörtlichen Radwegeverbindungen wichtig sind.

Beim östlichen Weg am Elsterflutbett ist das nicht der Fall. Und auch die Verwaltung äußert hier ihren Wunsch, die LTV möge die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle die Aue wieder komplett zu öffnen.

„Es besteht keine Notwendigkeit, den Weg und den Deich in die Verantwortung der Stadt zu übernehmen“, betonen die beiden beteiligten Ämter. „Aus Sicht der Stadt Leipzig muss die LTV hier ihrer Eigentümerverantwortung nachkommen. Inwieweit der Deich zurückgebaut werden kann, muss Bestandteil weiterführender Planungen sein. In jedem Fall wäre dies für die Revitalisierung der Aue wünschenswert und gäbe der LTV Gelegenheit, ihre offenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen zu erfüllen.“

Womit eigentlich auch deutlich wird, dass man in den zuständigen Ämtern mittlerweile sehr ungeduldig wird, was die Ausgleichsverpflichtungen der LTV betrifft.

Und das bestärken sie auch bei direkter Nachfrage: „Die Stadt Leipzig fordert von der LTV einen vollständigen Ausgleich der naturschutzfachlichen Eingriffe im Zuge der Deichsicherungsmaßnahmen 2011 und 2013 auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Derzeit besteht ein erhebliches Kompensationsdefizit. Die Verpflichtung der LTV zum Ausgleich dieser Eingriffe existiert unabhängig davon, welche Pläne die LTV auf ihren Flächen verfolgt (z. B. auf dem Weg östlich des Elsterflutbettes). Seitens der Stadt wird der Weg jedenfalls nicht übernommen.“

Und dennoch verknüpft Leipzigs Umweltverwaltung die Nicht-Übernahme des Weges mit dem Wunsch, an dieser Stelle den Deich komplett zu entfernen: „Die noch offenen Ausgleichsmaßnahmen sollen – entsprechend den mit der LTV in den letzten 10 Jahren getroffenen Absprachen – der Auenentwicklung in Leipzig zugutekommen. Eine Verortung in der Südaue wäre erstrebenswert, z. B. über eine Wiederbewaldung und Dynamisierung des östlichen Deichbereichs entlang des Elsterflutbettes südlich des Schleußiger Weges, einschließlich der Umsetzung des Vorhabens ,Dynamische Aue‘ oder einer großflächigen Weiterentwicklung.“

Kann die Landestalsperrenverwaltung das einfach aussitzen? Nicht wirklich. Denn in diesem Fall haben selbst die Unteren Naturschutzbehörden ein gesetzliches Druckmittel, wie es die beiden Ämter formulieren: „Die Stadt Leipzig steht zum Thema im Austausch mit der LTV. Da keine freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen erkennbar sind, wird nun die Fristsetzung durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt betrieben. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich von der Bereitschaft der LTV zur Kooperation und Erfüllung ihrer Ausgleichsverpflichtungen abhängen.“

Das sind Töne, die man 2011/2012 nicht gehört hat. Und so viele Möglichkeiten, die noch ausstehenden Kompensationen für die Baumfällungen von 2011/2012 zu leisten, hat die LTV nicht mehr. Hier am Ratsholzdeich könnte sie tatsächlich handeln und damit gleichzeitig beitragen zur Auenrevitalisierung.

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Es gibt 2 Kommentare

Und was passiert dann mit den Bäumen, die an oder auf dem zu entfernenden Deich stehen?

Ähhh – und wo ist das Thema “Weg” geblieben?
Wo wird der vor kurzem in der LZ zu lesende Aufschrei behandelt, dass sich bereits jetzt auf der westlichen Seite die Fußläufigen und Radfahrer:*Ixxnnen auf die Pedalen treten?

Renaturierung finde ich völlig ok. Aber noch im Mai war klar und wurde dafür votiert, dass Leipzig eigentlich den Weg benötigt.
Dann ist das zur Freude aller Waldnutzer und Wegeverschmäher also vom Tisch?

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