Eigentlich sind sich das Verkehrsdezernat und die Grünen in diesem Fall völlig einig: Vor der Sparkassenfiliale in der Dresdner Straße muss etwas passieren. Immer wieder wird hier der Radfahrstreifen zugeparkt. Vor einem Jahr schon forderte der Stadtbezirksbeirat Ost hier eine Änderung. Doch so, wie es die Grünen beantragt haben, gefällt es der Stadtverwaltung wieder nicht.

Was man schon ahnen konnte, als die Grünen-Fraktion das Anliegen des Stadtbezirksbeirats in eine Forderung umformulierte: „Der Stadtrat beschließt die sofortige Umsetzung der Abpollerung des Radfahrstreifens im Bereich Dresdner Straße zwischen Kohlgartenstraße und Dresdner Straße 53 sowie der Sperrfläche in Höhe der Sparkasse Dresdner Straße 53-55 analog der Abpollerung Richard-Lehmann-Straße Höhe Postfiliale.“Die Begründung war einleuchtend und wird im Grunde vom Verkehrsdezernat geteilt, auch ohne dass die Beobachtung der Abpollerung vor der Post-Filiale in der Richard-Lehmann-Straße schon abgeschlossen ist.

Die Grünen: „Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01089 vom 16.09.2020 hat der Stadtrat die Prüfung baulicher Maßnahmen zur Freihaltung des Radweges Dresdner Straße an vorgenannter Stelle bis Ende August 2020 beschlossen. Diesen Prüfauftrag nun bis Mitte 2021 aufgrund der Evaluierung der Maßnahme Richard-Lehmann-Straße ruhen zu lassen ist weder zielführend, noch entspricht es dem getroffenen Ratsbeschluss. Zudem kann auf diesem Weg eine Evaluierung an mindestens zwei Standorten der Stadt mit unterschiedlichen Ansprüchen an eine Abpollerung stattfinden und das Ergebnis der Evaluierung deutlich verbessern, da es auf eine breitere Basis gestellt wird.“

Und die Beobachtungsergebnisse in der Richard-Lehmann-Straße bestätigen schon jetzt, dass so eine Abpollerung funktioniert, außer dass die unbelehrbarsten unter den Autofahrern jetzt hinter der Abpollerung, praktisch mitten in der Ausfahrt halten und dort den Verkehr gefährden. Was übrigens die Forderung der Leipziger Umweltverbände aus dem Corona-Jahr 2020 unterstützt, dass Radwege an solchen stark befahrenen Straßen eigentlich als Protected Bikelane ausgebaut werden sollten. Nur eine konsequente und durchgehende Abpollerung schützt die Radwege vor der Rücksichtslosigkeit diverser Autofahrer.

Und im Grunde sieht es das Verkehrs- und Tiefbauamt genauso, wenn es schreibt: „Das häufige Zuparken des stadteinwärtigen Radfahrstreifens und das Beparken der Sperrfläche vor Beginn des Parkstreifens durch Kfz und das dadurch notwendige Ausweichmanöver der Radfahrenden in die Fahrbahn ist eine ernstzunehmende Gefahr, die ursächlich auf das Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführern zurückgeht. In Summe kann dem Antrag inhaltlich zugestimmt und der Sachstand über die Umsetzung zur Kenntnis gegeben werden. Aus formalen Gründen kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.“

Denn die Grünen haben hier wieder eine rote Linie überschritten. Was nur zu verständlich ist. Denn eine Lösung ist hier überfällig. Aber der Stadtrat darf der Verkehrsbehörde keine Anweisungen geben, in welcher Form verkehrliche Anordnungen zu treffen sind. Das ist ein hoheitliches Recht.

Und das erklärt das Verkehrs- und Tiefbauamt auch entsprechend: „Der hier vorliegende Antrag ist in Bezug auf den Beschlusstext einer sofortigen Abpollerung rechtswidrig, da eine Abpollerung auf einer gewidmeten Straße eine verkehrsrechtliche Anordnung voraussetzt, die vom Stadtrat nicht beschlossen werden kann, da sie hoheitliches Handeln der Straßenverkehrsbehörde darstellt. Der Stadtrat kann diesbezüglich nur einen Prüfauftrag beschließen, was er mit dem am 16.09.2020 gefassten Beschluss zum VII-A-01089 ,Sicherer, weil ungehinderter Radverkehr in der Dresdner Straße‘ bereits getan hat.“

Die Prüfung dauert natürlich immer eine Weile und in diesem Fall nicht nur den Grünen zu lange. Aber eigentlich ist schon klar, dass die gewünschte Änderung kommt, wie das Verkehrs- und Tiefbauamt mitteilt: „Nach inhaltlicher Prüfung wird gegenwärtig durch die Verwaltung vorbereitet, den Radfahrstreifen entsprechend der Lösung in der Richard-Lehmann-Straße mit Leitschwellen zu sichern.“

Das Prüfungsergebnis mündet also nun tatsächlich in eine Sicherung des Radfahrstreifens durch Leitschwellen. Und umgesetzt werden soll das – laut Verkehrsdezernat – bis Ende III. Quartal 2021. Also bis spätestens September.

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