Der erste Anlauf, das Waldstraßenviertel mit einer Bewohnerparkregelung zu beglücken, ist ja bekanntlich 2020 erst einmal gescheitert, weil die gewählte Parkzone in ihrer Ausdehnung einfach zu groß war für so eine Parkzone. Die Stadt war also verpflichtet, die Zone so zu teilen, dass sich die möglichen Laufwege der Betroffenen verkürzten. Das habe man jetzt hinbekommen, meldet die Stadt.

Das Bewohnerparkgebiet im Waldstraßenviertel wird nach dem Beschluss des
Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) von 2020 neu zugeschnitten, teilen das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Ordnungsamt der Stadt mit. Der ursprüngliche Bewohnerparkbereich E soll künftig in die Bereiche E und G
neu aufgeteilt werden.

Der Bereich F bleibt unverändert. Vor der endgültigen Verständigung der Stadtspitze wurden die geplanten Änderungen am Mittwoch, 12. Mai, den Interessensgruppen des Viertels vorgestellt. Die abschließende Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss voraussichtlich im Juli.

Anschließend kann die Beschilderung der Bewohnerparkbereiche entsprechend
beauftragt werden, betont das Verkehrs- und Tiefbauamt. Rund 630 Verkehrsschilder müssen neu montiert werden. Erst danach tritt die Neuregelung in Kraft, zugleich werden die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen. Über die genaue Zeitschiene will die Stadt dann gesondert informieren.

Was passiert mit den alten Parkausweisen?

Geplant ist, bereits beantragte und ausgegebene Bewohnerparkausweise und
Ausnahmegenehmigungen gebührenfrei neu auszustellen. Dies soll geschehen, ohne
dass ein erneuter Antrag nötig wird, betont das Ordnungsamt. Die Verwaltung stellt die neuen Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen den bisherigen Inhabern unaufgefordert direkt zu.

Der neue Parkausweis beziehungsweise die neue Ausnahmegenehmigung ist dann in Abhängigkeit der Wohnanschrift oder der Hauptniederlassung für den Parkbereich E oder G gültig. Nutzer eines Bewohnerparkausweises, die aus dem bisherigen Bewohnerparkgebiet E verzogen sind, werden seitens des Ordnungsamtes über die Möglichkeit einer Gebührenrückerstattung informiert.

Warum wurde das Bewohnerparken ausgesetzt?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte im vergangenen Jahr in der Zone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten die Länge von 1.000 Metern nicht übersteigen darf. In Zone E betrug sie etwa 1.160 Meter.

Die Bewohnerparkregelung sowie das gebührenpflichtige Parken in Zone E wurde daraufhin ausgesetzt. Das Gericht hatte in seinem Beschluss jedoch ausdrücklich festgestellt, dass es darüber hinaus keine Anhaltspunkte sieht, dass die Anordnung des Bewohnerparkens an sich rechtswidrig wäre. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Durch die Parkregelungen im Waldstraßenviertel soll der anhaltend starke
Parkdruck reduziert werden, betont die Stadt, wodurch Bewohner eher einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung finden können. Wenn weniger Autos im Quartier parken, verbessere sich zudem in vielen Bereichen für Radfahrer, Fußgänger und PKW die Sicht. Dies erhöhe die Verkehrssicherheit und der öffentliche Raum werde attraktiver. Der Stadtrat hatte dem Parkraumkonzept zugestimmt. Dieses soll nun dem Gerichtsbeschluss entsprechend angepasst werden.

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