Seit 2018 gibt es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, dass das Radfahren auf dem Leipziger Promenadenring nicht verboten werden darf. Das Problem ist freilich nur: Um sicheres Radfahren auf dem Ring möglich zu machen, braucht es abgetrennte Radspuren. Seit zwei Jahren hat das Verkehrs- und Tiefbauamt nach Lösungen gesucht, wie das zuerst auf dem westlichen Ring geschehen könnte. In den nächsten Tagen ist es so weit: Auf dem bislang für den Radverkehr gesperrten westlichen Abschnitt des Promenadenrings wird das Radfahren (wieder) möglich. Zumindest stückweise.

Voraussichtlich ab Donnerstag, 22. April, beginnen zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Nonnenmühlgasse Markierungsarbeiten, zudem wird dieser Abschnitt für den Mischverkehr freigegeben. Damit wird ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom Oktober 2018 umgesetzt, meldet das Verkehrs- und Tiefbauamt jetzt.

Konkret wird im Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Gottschedstraße auf dem Außenring ein Radfahrstreifen farblich grün markiert. Auch auf dem kurzen Stück des Martin-Luther-Rings zwischen Harkortstraße und Nonnenmühlgasse wird ein neuer Radfahrstreifen eingepasst, um aus dem nördlichen Martin-Luther-Ring linksabbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer sicher bis zum dortigen Radweg zu führen. In den weiteren betroffenen Bereichen von Dittrichring und Martin-Luther-Ring wird das Radfahren im Mischverkehr zusammen mit dem Kfz-Verkehr zugelassen.

Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes, erklärt dazu: „Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat uns mit seinem Urteil zur Unzulässigkeit des Radfahrverbots auf weiten Abschnitten des Promenadenrings eine klare Handlungsanweisung auferlegt, der wir planerisch seit dem Vorliegen des Urteils und nun erstmals für alle sichtbar gefolgt sind.“

Der Radverkehrsbeauftragte, Dr. Christoph Waack, erklärt: „Die Radfahrstreifen auf dem Promenadenring ergänzen die Radverkehrsanlagen in der Innenstadt und außerhalb des Rings. Die grüne Einfärbung im Farbton ‚Verkehrsgrün‘ ist in Leipzig einmalig und bleibt auf den Promenadenring begrenzt.“

Damit soll für die nun seit 1975 erstmals wieder per Rad nutzbaren Abschnitte eine Signalwirkung ausgehen – verbunden mit der Bitte um Rücksichtnahme.

Der anstehenden Öffnung des Promenadenrings für den Radverkehr ist eine Vielzahl komplexer Planungsprozesse vorausgegangen: So ist beispielsweise die Freigabe des Radverkehrs ohne begleitende Neuprogrammierung der Ampelanlagen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Zudem musste die Einordnung der Radfahrstreifen mit den Leipziger Verkehrsbetrieben abgestimmt werden: Diese dürfen nicht dazu führen, den „lichten Raum“ der Straßenbahnen zu beeinträchtigen. Zudem wurden verschiedene Akteure wie die Polizeidirektion Leipzig und die AG Rad angehört und deren Hinweise eingearbeitet. Auch bauliche Anpassungen waren nötig, wofür – ebenso wie für die Markierungsarbeiten – mildes und trockenes Wetter Voraussetzung ist.

Die Kosten für die Markierungsarbeiten inklusive baulicher Anpassungen und geänderter Ampelschaltungen belaufen sich auf rund 44.000 Euro, wobei die Umprogrammierung der Anlagen an der Kreuzung Karl-Tauchnitz-Straße/Martin-Luther-Ring bereits aus dem Luftreinhalteplan finanziert wurden.

Die Aufhebung des Radfahrverbots auf weiteren Abschnitten des Promenadenrings infolge des Gerichtsurteils des OVG ist in Vorbereitung, betont das VTA noch, erfordert aber ebenfalls noch umfangreiche planerische Vorleistungen.

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