Auf der Tagesordnung für die Ratsversammlung steht diese Vorlage der Verwaltung für den 31. März: „Bebauungsplan Nr. 392 ,Wilhelm-Leuschner-Platz‘; Stadtbezirk: Mitte, Ortsteil: Zentrum-Süd; Billigungs- und Auslegungsbeschluss“. Von den Grünen liegen zwei Änderungsanträge vor. Der NABU, der im Januar für einen Stopp der Baumfällungen sorgte, übt geharnischte Kritik an der Vorlage.

Im Januar sollten auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz Hecken gerodet und Bäume gefällt werden. Nachdem der NABU die Aktion stoppen konnte, war das Echo groß, es gab über Medien verschiedene Wortmeldungen auch von Vertretern der Stadtverwaltung. Der NABU organisiert regelmäßige Mahnwachen und bekommt Unterstützung von Natur- und Klimaschutzgruppen und von Anwohnern.Nun soll ein überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans im Stadtrat beschlossen werden. Aus diesem Anlass hat der NABU Leipzig erneut eine Stellungnahme verfasst und an die Ratsfraktionen geschickt, denn aus seiner naturschutzfachlichen Sicht entspricht der überarbeitete Entwurf noch immer nicht den Anforderungen an Arten-, Biotop- und Klimaschutz.

Das große Innenstadtareal Wilhelm-Leuschner-Platz biete aber die große Chance, auf innovative Weise zu zeigen, wie eine moderne Stadtentwicklung mit dem Schutz von Biodiversität und Klima in Einklang gebracht werden kann. Der NABU hofft nun, dass der Stadtrat diese Chance nutzt.

Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz leben gesetzlich besonders oder sogar streng geschützte Vogelarten. Die Stadtverwaltung verweist nach wie vor darauf, dass im Falle der Bebauung des Platzes Ausweichlebensräume für die betroffenen Arten existieren, obwohl der NABU Leipzig frühzeitig dargelegt hat, dass dies nicht der Fall ist. Potenzielle Reviere sind bereits besetzt und übernutzte Grünflächen kommen als Ausweichlebensräume nicht infrage.

Streng geschützte Arten wie Grünspecht und Turmfalke werden von der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt, obwohl der NABU Leipzig in ehrenamtlicher Arbeit nachgewiesen hat, dass der Wilhelm-Leuschner-Platz für diese Vogelarten ein essenzielles Nahrungshabitat darstellt.

Erst vor wenigen Tagen urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der im EU-Recht verankerte Schutz aller europäischen Vogelarten für jede dieser Vogelarten gleichermaßen gilt, unabhängig vom tatsächlichen Erhaltungszustand ihrer örtlichen Population.

„Gesetzlich vorgeschriebene vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, der Schutz der Lebensstätten und das gesetzliche Tötungsverbot müssen beachtet werden!“, mahnt der NABU Leipzig. „Die geplante dichte Bebauung des Platzes ist auch nicht klimagerecht. Sie wird einen Hitzeinsel-Effekt verursachen, Luft kann kaum zirkulieren, Glas, Beton- und Asphaltflächen speichern die Wärme.“

Zeitgemäß wäre, betont der NABU, ein autofreies Quartier zu planen und mehr Platz für Grün zu belassen. Eine Anbindung an den ÖPNV wäre an drei Seiten bereits gegeben. Begrünte Fassaden und Dächer hätten außerdem positive Effekte auf Gesundheit und Klima, aber es sollte auch sichergestellt werden, dass das Grün gleichzeitig einen ökologischen Nutzen für Tiere hat, zudem könnten solche Ansätze die Rolle alter Bäume und umfangreicher Hecken nicht ersetzen, weshalb diese so weit wie möglich erhalten werden müssen.

Als Begründung für die Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz hat die Verwaltung im Januar Baugrunduntersuchungen angegeben. Diese fanden inzwischen statt, obwohl der NABU Sachsen die Rodungen mit juristischen Mitteln gestoppt hat. Das zeigt, dass die geplanten Baumfällungen für diese Arbeiten gar nicht nötig waren und dass die Fällgenehmigung leichtfertig und ungerechtfertigt erteilt wurde. Zudem widersprächen die Rodungen auch dem gesetzlichen Artenschutz, denn es wurden Lebensstätten ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und ohne artenschutzfachliche Fällbegleitung zerstört.

„Für ein gesundes Arbeits- und Wohnumfeld sind grüne Aufenthaltsräume notwendig, das fordern die Menschen mehr und mehr ein“, betont der NABU. „Mit Briefen, Mahnwachen und Plakaten protestieren sie gegen die unveränderten Baupläne auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz, aber auch gegen andere Rodungen und Baumaßnahmen. Darunter sind Menschen jeden Alters, auch Kinder schicken verzweifelte Post an NABU und Rathaus. Es gibt einen gesellschaftlichen Wunsch nach umweltverträglicher und klimagerechter Stadtentwicklung, es gibt den Wunsch, vorhandene Natur zu erhalten und sie wertzuschätzen. Warum werden diese Wünsche der Menschen nicht gehört?“

Seine Kritik am neuen Bebauungsplan, der kaum eine wirkliche Verbesserung zu den Vorstellungen von 2008 und 2010 bringt, hat der NABU Leipzig in eine ausführliche Stellungnahme gepackt, die er direkt an Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal und Baubürgermeister Thomas Dienberg geschickt hat.

Hier kann man die Stellungnahme des NABU nachlesen.

Das Fazit lässt sich im Grunde in dieser Aussage aus der Stellungnahme zusammenfassen: „Der nun überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz lässt weiterhin jegliche Vision einer zeitgemäßen Bauplanung sowie dazugehöriger Freiflächenentwicklung vermissen, zudem wird der gesetzliche Artenschutz weiterhin missachtet.“

Im Grunde macht der Bebauungsplan sichtbar, wie sehr Stadtplanung auch in Leipzig noch immer im engen Korsett des vergangenen Jahrhunderts feststeckt und dass alle Beschlüsse zu Klimaschutz und Artenschutz am grundsätzlichen Denken der Stadtplaner nichts geändert haben. Statt neue Quartiere jetzt tatsächlich so zu bauen, dass sie klimaverträglich und reich an Biodiversität sind, gelten noch immer die alten Reißbrettvorstellungen geschlossener voluminöser Baukörper, in denen möglichst viel Fläche nutzbringend vermietet werden kann. Die Aufenthaltsqualität im Freien reproduziert dann die Tristesse leicht zu säubernder Plätze und Malls, in denen ein soziales Leben eher als störend empfunden wird.

Aber die Diskussion hätte schon seit 2016 geführt werden müssen, als der NABU erstmals deutliche Kritik an den Plänen äußerte. Doch genau das unterblieb. Was auch den Stadtrat vor ein Problem stellt, denn ihm liegt ja keine alternative Bebauungsplanung vor. Und eine solche ist bei Planungstempo in den zuständigen Ämtern vor 2026 auch nicht zu erwarten.

Aber die Frage steht tatsächlich: Kann die Ratsversammlung einem solchen Bebauungsplan zustimmen, nachdem sie mehrfach einschlägige Beschlüsse zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt gefasst hat? Beschlüsse, die am eingeübten Denken im Kern der Verwaltung sichtlich noch nichts verändert haben. Und die Zeit läuft. Auch Leipzig ist dabei, seine selbst gesetzten Klimaziele völlig zu verfehlen. Mit dem gewohnten alten Denken sind sie nicht zu erreichen.

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zu den Änderungsanträgen der Grünen Fraktion hatte ich ja schon was geschrieben, aber das passt auch hier noch mal ganz gut… (daher nochmal)…:

Auch wenn das sicherlich eine gewisse Verbesserung bringen könnte, ein „sichtbares Leuchtturmprojekt mit Vorbildwirkung für Klimaneutralität, Artenschutz und nachhaltige Mobilität“ oder gar ein „Klimaschutzquartier“ kann ich indes nicht erkennen ….

Wer ein bißchen Ahnung von Brutvögeln hat, kann auch direkt erkennen, dass „ein vollständiger Ausgleich des derzeitigen Artenbestandes“ im B-Plan-Geltungsbereich mitnichten möglich sein kann – dazu bedürfte es großflächiger externer Kompensationsmaßnahmen -, ebenso wenig kann von einem „Biotopverbund innerhalb des Plangebiets“ gesprochen werden (das kann man nur als Verhöhnung dieses Begriffs bezeichnen).

Und die Aussage „Eine vorgezogene Realisierung der Freifläche als vegetations- und artenreiche Grünfläche im westlichen Teil des Leuschnerplatzes kann einen entscheidenden Beitrag leisten, um Ausweichmöglichkeiten für vorhandene Arten des Plangebiets zu schaffen.“ verkennt völlig die Habitatansprüche der Arten. Ich kann sie mir schon vorstellen diese Fläche, nämlich das typische Sterilgrün in Neubaugebieten (übrigens in einem Bereich, der extrem stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert werden wird; im Gegensatz zu den jetzigen Brachen im hinteren z.T. ziemlich ruhigen Bereich); die Vögel brauchen aber „unaufgeräumte“ Brachen oder ähnliches. Mit einer solchen Aussage betet man mehr oder weniger die Inhalte des artenschutzfachlichen Gefälligkeitsgutachtens (fachlich kaum zu unterbieten) nach… Das ist eine Nichtumsetzung des Artenschutzrechts!

Eine Forderung, den gesamten vorhandenen Gehölzbestand zu erhalten, finde ich auch nicht. Vielmehr finde ich die Formulierung „Durch die Regelung soll ermöglicht werden, im Einzelfall von der Baulinie abzuweichen, um geschützten Baumbestand zu erhalten.“ Augenwischerei?

Die Fläche, wo die Bäume gerodet wurden, ist im Landschaftsplan des Stadtplanungsamtes als Park- bzw. Grünfläche ausgewiesen. Diese Umsetzung wird aber offensichtlich nicht gefordert. Wäre das zuviel verlangt, eine städtische Grünplanung einfach umzusetzen?

Warum denn überhaupt Parkplätze? Andere Städte machen es vor mit autofreien Quartieren.

Insofern finde ich die Änderungsanträge deutlich zu schwach. Wenn diese wenigstens als Kompromiss zwischen Bauboom und Umweltschadensminimierung deklariert würden, aber nein, es wird als Leuchtturmprojekt (ein Begriff, der auch gerne von den WTNK-Strateg*innen in Leipzig benutzt wird) für Klimaschutz und Artenschutz bezeichnet. Da wird mir ganz anders …. , zeigt es leider deutlichst die neoliberale Handschrift der Fraktion, in engem Schulterschluss mit dem antigrünen Baudezernat und der Bauwirtschaft, die offensichtlich alles daran setzen, Leizig für seine Bürger*innen in den Zeiten der Klimakrise unbewohnbar zu machen. Ich denke und hoffe, dass der NaBu sich damit nicht zufrieden geben wird. Unbedingt eine Extra-Mahnwache vor der Stadtratssitzung!

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