Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident/-innen werden am Mittwoch, dem 3. März, erneut über die aktuellen und für die Zukunft geplanten Corona-Maßnahmen diskutieren. Anders als beim letzten Treffen, bei dem von Anfang an kaum Änderungen in Aussicht standen, dürfte es diesmal eine kontroverse Diskussion über Schnelltests, Inzidenzwerte und Öffnungsperspektiven geben. Am Tag vor dem Treffen wurde ein Entwurf für Vorschläge bekannt, mit denen Merkel in die Verhandlungen gehen möchte.
Das zehn Seiten umfassende Papier, das beim „Business Insider“ zum Download zur Verfügung steht, beginnt mit allgemeinen Ausführungen zur aktuellen Situation und zu Perspektiven für die kommenden Monate.Einerseits seien die Infektions- und Sterbezahlen seit Jahresbeginn deutlich gesunken, andererseits würde vor allem die Virusvariante aus Großbritannien dafür sorgen, dass die Corona-Fälle aktuell wieder zunehmen. „Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, wie gefährlich die verschiedenen Covid19-Varianten sind“, heißt es in dem Papier.
Impfstoff und Schnelltests
Im Kampf gegen die Pandemie setzt Bundeskanzlerin Merkel künftig auf zwei neue Faktoren: „die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen“.
Dass in wenigen Wochen die ältesten Menschen in Deutschland geimpft seien, werde die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe deutlich reduzieren. „Trotzdem können keine beliebigen Neuinfektionsraten toleriert werden.“ Das Gesundheitssystem könne auch an seine Grenzen stoßen, wenn sich zu viele junge Menschen infizieren. Außerdem würden „zahlreiche Berichte“ über Langzeitfolgen „zur Vorsicht mahnen“.
Nach diesen einleitenden Worten folgen rund zehn konkrete Punkte, die unter anderem Schnelltests, Kontaktbeschränkungen, Öffnungsschritte, Homeoffice und Ostern betreffen. Hier ein Überblick:
Corona-Tests: Bis Anfang April sollen Schüler-/innen, das Personal in Kitas und Schulen sowie die in Präsenz beschäftigten Arbeiter/-innen ein bis zwei kostenlose Schnelltests pro Woche erhalten. Die Kosten dafür sollen Länder beziehungsweise Unternehmen tragen. Der Rest der Bevölkerung soll sich in Zentren oder ähnlichen Einrichtungen ein- bis zweimal pro Woche testen lassen können. Die Kosten dafür soll der Bund übernehmen.
Kontaktbeschränkungen: Aktuell darf man sich nur mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Diese Regel soll ab dem 8. März gelockert werden. Dann sollen wieder Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sein. Bei einer Inzidenz unter 35 oder 50 – das lässt der Entwurf offen – sollen sich zehn Personen aus drei Haushalten treffen dürfen. Steigt die Inzidenz deutlich, gilt wieder die aktuelle Beschränkung.
Öffnungen: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen künftig als Einrichtungen des „täglichen Bedarfs“ gelten und demzufolge analog zu Supermärkten, Drogerien und ähnlichen Geschäften öffnen dürfen.
Einzelhandel, Museen, Galerien, Tierparks, botanische Gärten und Gedenkstätten sollen bei einer „stabilen“ 7-Tage-Inzidenz unter 35 wieder öffnen dürfen. Eine solche Erleichterung ist auch für „kontaktfreien Sport“ in Gruppen mit bis zu zehn Personen geplant. Bei steigenden Inzidenzen soll es in den genannten Einrichtungen eine spezielle Terminvergabe für Besuch beziehungsweise Einkauf geben oder im schlimmsten Fall wieder eine komplette Schließung.
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz mindestens zwei Wochen unter 35, sollen auch Außengastronomie, Theater, Opernhäuser, Kinos, kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder erlaubt werden. Bei steigenden Inzidenzen werden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests für alle Besucher/-innen oder Teilnehmer/-innen nötig. Steigen die Werte zu stark, droht auch in diesem Bereich wieder eine komplette Schließung.
Wie stark genau die Inzidenzwerte steigen müssen, damit die genannten Einschränkungen gelten, ist in dem Entwurf noch offen. Mit den Öffnungsperspektiven für Innengastronomie, Hotels und weiteren Branchen wollen sich Bundeskanzlerin und Ministerpräsident/-innen bei der nächsten Sitzung am 24. März beschäftigen.
Homeoffice: Die aktuelle Pflicht von Unternehmen, ihren Arbeiter/-innen überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten, soll bis 30. April verlängert werden. Eine Pflicht zum Homeoffice ist weiterhin nicht vorgesehen. Weiter heißt es: „Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.“
Ostern: Vom 2. bis 5. April soll es eine Ausnahme von den ab dem 8. März geltenden Kontaktbeschränkungen geben. Ein Haushalt darf sich dann mit maximal vier Personen aus anderen Haushalten treffen. Kinder aus dem engsten Familienkreis im Alter von höchstens 14 Jahren sind dabei nicht mit eingerechnet.
Inzidenzwerte bleiben wichtig
Im Großen und Ganzen schlägt die Bundeskanzlerin also vor, sich weiterhin an festen Inzidenzwerten zu orientieren. Mehrere sächsische Minister/-innen hatten in den vergangenen Tagen gefordert, diesen starren Fokus zu lockern. Sie sehen vor allem Schnelltests als wichtiges Instrument, um Einzelhandel, Kultur und Gastronomie wieder zu öffnen.
Jörg Junhold, Direktor des Leipziger Zoos, kritisierte heute den Plan, zoologische Gärten sowie Einzelhandel und Museen gleichzubehandeln. „Wie will man denn begründen, dass in unseren Freiluftanlagen, zu denen wir den Zugang streng regulieren können, angeblich dieselbe Ansteckungsgefahr wie in Geschäften oder Einkaufszentren herrscht? Das entbehrt doch jeder fachlichen Grundlage.“
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