Aus Sicht des Freistaats Sachsen war die Sache eigentlich ganz einfach: Deiche im Leipziger Auensystem, die keiner braucht, kann man einfach entwidmen. Vielleicht sogar zurückbauen. Und das war ein durchaus mutiger Schritt, als das Land die Entwidmung der Deiche am Möckernschen Winkel zwischen Nahle und Neuer Luppe bekannt gab. Doch die Stadt Leipzig legte ihr Veto ein. Die Grünen wollten jetzt wissen, mit welcher Begründung.
„Nach bisherigen Kenntnisstand hat die LTV den Deich am Möckernschen Winkel freigegeben zur Entwidmung. Damit könnte, bei entsprechendem Rückbau, Hochwasser der Neuen Luppe in die Nahle übergeleitet werden. Die Stadt hat dagegen Widerspruch eingereicht. Dieser Widerspruch wurde von der Landesdirektion mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Es hieß, die Standsicherheit des Nahlebergs sei gefährdet“, stellten sie in ihrer Anfrage zu diesem Thema fest.Aber Leipzigs Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport hat tatsächlich berechtigte Sorge, dass ein Verzicht auf die Deiche eine Erosion der alten Hausmülldeponie zur Folge haben könnte. Schon jetzt gibt der Nahleberg einige seiner Innereien frei, obwohl die Deponie erst 2005 saniert worden war.
Der Fall ist mittlerweile auch wieder zu einem Verfahren am Verwaltungsgericht geworden, wie das Umweltdezernat auf die Anfrage der Grünen hin bestätigt.
Fragen und Antworten in vollem Wortlaut:
Aus welchen Erwägungen hat die Stadt Widerspruch eingereicht und wie ist das Ergebnis der Prüfung hinsichtlich einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid?
Es wurde dargelegt, dass die Stadt Leipzig die Meinung vertritt, dass die Landesdirektion Sachsen mit dem feststellenden Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung die Entscheidung im falschen Verwaltungsverfahren getroffen hat und deshalb die Entscheidung rechtswidrig ist, da der Antragsteller (hier LTV) die Hochwasserschutzanlagen dahingehend verändern will, dass diese ihre Zweckbestimmung nicht mehr erfüllen muss.
Dies ist nach Meinung der Stadt Leipzig mit einem Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung nach § 68 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 WHG abzuschließen. In diesem Verfahren sind etwaige Auswirkungen und Folgen der Maßnahmen (u. a. für die Deponie) zu bewerten.
Mit Schreiben vom 19.10.2020 wurde der Widerspruch von der Landesdirektion Sachsen zurückgewiesen. Mittlerweile hat die Stadt Leipzig fristwahrend Klage ohne Begründung eingereicht. Der Vorgang liegt zurzeit bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Leipzig.
Zurzeit wird in der Stadtverwaltung Leipzig die weitere Verfahrensweise geprüft.
Wie stellt sich die Situation des sogenannten Nahleberges dar und der Frage der Standsicherheit, sofern die Deiche zurückgebaut würden?
Die Altlast Möckern liegt eingebettet durch die Deichanlagen zwischen Nahle und Luppe im „Möckernschen Winkel“. Der Deponiefuß liegt auf der Höhe der Deichkrone. Wird diese nicht mehr unterhalten und gepflegt, kann es zu Standsicherheitsproblemen der angrenzenden Deponieböschungen kommen.
Die Deichanlagen tragen zur Standsicherheit und Stabilität des Systems insgesamt bei.
Ist eine Sanierung des Nahleberges geplant und welche Kosten würden dann entstehen?
Eine Sanierung des Altlastenstandortes Möckern ist nach den damals festgestellten Erfordernissen im Jahr 2005 erfolgt. Inwieweit durch die Entwidmung der Deiche sich neuer Handlungsbedarf ergibt, kann nicht abschließend bewertet werden.
Insofern können auch die damit ggf. verbundenen Kosten nicht abgeschätzt werden.
Grundsätzlich unterliegt die Deponie Möckern dem Bodenschutzrecht und es können durch die zuständige Behörde (hier: LDS) Maßnahmen zu den von der Deponie ausgehenden Gefahren angeordnet werden.
Welche Sachgüter wären bei temporären Überschwemmungen im Leutzscher Holz betroffen und wie hoch wären ggf. Schadenskosten?
Es besteht die Gefahr der Erosion am Körper der Deponie Möckern. Ansonsten sind in den von einer Flutung betroffenen Waldbeständen (Möckernscher Winkel, Liebesinsel) nur Schäden an dem Wegenetz zu erwarten.
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