Die Waffenverbotszone rund um die Eisenbahnstraße ist in ihrem dritten Jahr – und noch immer gibt es keine Aussagen darüber, ob sie funktioniert, wie sie funktioniert und welche Effekte sie hat. Und das, obwohl das Sächsische Innenministerium schon 2019 berichten wollte und auch nur so damals Leipzig mit ins Boot geholt hat.
Anfang Januar preschten die Freibeuter im Leipziger Stadtrat vor, nachdem eine schulterzuckende Antwort aus dem Ordnungsamt sie richtig auf die Palme gebracht hatte. Denn danach hätte Leipzig brav wie eine Stadt im alten Königreich Sachsen ihre Stellungnahme abzugeben, aber ansonsten nichts zu wollen, wenn der König in Dresden befindet, die Waffenverbotszone müsse bleiben.
Dann braucht es auch keine Evaluation der Waffenverbotszone und keine Mitwirkung, die das Ordnungsamt irgendwie auch eher als Beiwerk betrachtet. Immerhin hatte Leipzig ja noch durchgesetzt, dass es begleitende Interviews geben soll, damit nicht allein die sächsische Polizei entscheidet, ob ihre Kontrollzone nun wirkt oder nicht.
Die Freibeuter hatten beantragt, dass sich Leipzig für die Abschaffung der Kontrollzone einsetzen soll.
Die Grünen gehen jetzt mit einem Änderungsantrag noch einen Schritt weiter.
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hinzuwirken, wenn bis zum 15. März 2021 keine Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden. Im Falle eines Vorliegens der Evaluationsergebnisse ist auf eine Entscheidung zur Aufhebung der Waffenverbotszone bis zum 30. Juni 2021 im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig hinzuwirken“, ergänzen sie den Antrag der Freibeuter-Fraktion.
„Unabhängig von dem im Antrag der Freibeuter aufgestellten fraglichen Zusammenhang zwischen dem Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung und dem Bestehen einer Waffenverbotszone im Gebiet um die Eisenbahnstraße, weisen die Erfahrungen seit Bestehen nicht darauf hin, dass eine Waffenverbotszone hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Akzeptanz und Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist“, stellt die Grünen-Fraktion dazu fest.
„Die Ratsversammlung sollte hier im Sinne des Antrags der Freibeuter eine Position beziehen, die in das Evaluationsverfahren eingeht. Gemäß Art. 3 der entsprechenden Verordnung des Sächsischen Innenministeriums ist nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten eine Evaluation der Waffenverbotszone vorzunehmen. Diese Frist ist seit dem 05.11.2019 verstrichen. Sinn der Evaluation ist es, eine sachlich fundierte Begründung der Waffenverbotszone herbeizuführen, da deren Einführung lediglich auf Annahmen zu ihrer Wirksamkeit beruht und mithin nur vorläufig gerechtfertigt sein kann. Da nur ein entsprechendes Evaluationsergebnis eine sachliche Grundlage für die weitere Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone herstellen kann, ist das Fortbestehen der Verordnung zwingend daran zu binden. Demnach ist die Waffenverbotszone aufzuheben, wenn die Evaluationsergebnisse nicht zeitnah vorliegen. Bei rechtzeitigem Vorliegen ist eine zügige Entscheidung herbeizuführen.”
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