Im Oktober startete der Schlobachshof e. V. eine Petition, mit der er forderte, „dass der Abriss von Gebäuden auf dem Schlobachshof nur nach Vorgaben eines vom Stadtrat beschlossenen tragfähigen und nachhaltigen Konzeptes erfolgt.“ Das hätte man eigentlich schon erwarten können, als die Stadt das Gelände 2016 kaufte. Aber irgendwie mag sich die Stadtverwaltung da nicht hineinreden lassen, was sie mit dem Grundstück macht.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer jedenfalls lehnt die Forderung in einer Stellungnahme zur Petition erst einmal ab.

Denn: „Das Grundstück wurde mit dem Ziel erworben, die Fläche durch Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen zu renaturieren. Für jeden Abriss einen Stadtratsbeschluss herbeizuführen, würde die Umsetzung dieses Zieles stark einschränken. Ein Stadtratsbeschluss erfolgt insofern nur, wenn die Zuordnung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erfolgt. Wie bei den zurzeit durchgeführten Abrissmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 208 ,Industriegebiet Seehausen II‘ (Stadtratsbeschluss VII-DS-00653 vom 29.04.2020).“

Wobei man das Anliegen des Vereins, der die historischen Gebäude auf dem Gelände erhalten sehen möchte und auch wieder mit neuen Nutzungen zum Leben erwecken möchte, durchaus versteht und wohl auch teilt.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erklärt in seiner Stellungnahme dazu: „Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Rückbau der nicht denkmalgeschützten Gebäude zugeordnet wird. Wenn man dem Beschluss folgen würde, wären Zuordnungen außerhalb eines Bebauungsplanverfahrens nicht möglich.“

Aber wie ist das mit der zentralen Forderung des Schlobachshof e. V.: „Solange kein Nutzungskonzept besteht, dürfen nicht durch übereifrigen Abriss/Rückbau Fakten geschaffen und ggf. unnötige Kosten verursacht werden.“ Es gibt ja noch kein Nutzungskonzept, obwohl Fraktionen im Stadtrat mehrfach nachgefragt haben. Und auch entsprechend immer wieder vertröstet wurden.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer jedenfalls meint: „Die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erfolgte im Jahr 2017 durch die ,Quick Checks‘. Eine erneute Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da aufgrund der restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzungsmöglichkeiten des Geländes stark eingeschränkt sind.“

Diese Schnell-Abfrage zu möglichen Nutzungen aber sind weder ein belastbares Nutzungskonzept noch eine wirkliche Bürgerbeteiligung. Beides hätte man in den zurückliegenden drei Jahren durchaus organisieren und damit auch die Böhlitz-Ehrenberger deutlich stärker einbeziehen können. Denn die Renaturierung des Geländes ist ja nur ein Teil der Herausforderungen. Eine neue Nutzung der Bestandsgebäude aber braucht engagierte Nutzer. Der Schlobachshof e. V. würde sich hier nur zu gern einbringen.

Denkmalgeschützte Gebäude und zum Abriss vorgesehene Gebäude auf dem Gelände von Schlobachshof. Karte: Stadt Leipzig
Denkmalgeschützte Gebäude und zum Abriss vorgesehene Gebäude auf dem Gelände von Schlobachshof. Karte: Stadt Leipzig

Und forderte deshalb auch: „Das Nutzungs- und Entwicklungskonzept muss vor Beschlussfassung im Stadtrat eine Bürgerbeteiligung sowie den Einbezug der Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile (Lützschena-Stahmeln, Burghausen, Rückmarsdorf, Böhlitz-Ehrenberg) durchlaufen.“

Eigentlich kann man es immer wieder betonen: Bürgerbeteiligung ist eigentlich selbstverständliche Voraussetzung, wenn die Verwaltung in den Ortsteilen Akzeptanz für ihre Vorhaben finden möchte. Auch dann, wenn sie die Bürgerinitiativen am Ende nicht einbezieht. Aber erklären und begründen muss sie es.

So ein bisschen habe man das ja vor, betont nun das Amt für Stadtgrün und Gewässer: „Es ist vorgesehen, die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile zu beteiligen und in die Beschlussfassung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang können durch die Ortschaftsräte selbst initiiert oder durch Interessierte im Rahmen der Beratung im Ortschaftsrat zum Konzeptentwurf Bürgern, Vereinen und Verbänden sich einbringen.“

Der Petitionsausschuss wird sich mit Petition und Stellungnahme am 8. Januar beschäftigen, die Ratsversammlung am 20. Januar.

Um den Verein zu beruhigen, hat das Amt für Stadtgrün und Gewässer einen Plan mit angehängt (siehe oben), der zeigt, welche Gebäude denkmalgeschützt sind und erhalten werden sollen und welche zum Abriss vorgesehen sind.

Und da taucht ja das nächste Problem auf, das der Schlobachshof e. V. auch schon mehrfach angesprochen hat: Da seit Jahresbeginn keine Nutzer mehr auf dem Gelände sind, haben Vandalen die Gelegenheit ergriffen, hier erheblichen Schaden anzurichten. Der vorher sehr lückenhafte Wachdienst konnte das nicht verhindern. Ab dem Frühjahr wurde deshalb ein 24-Stunden-Wachdienst eingerichtet, nachdem das Umweltdezernat eine regelrechte Schadensliste aufmachen musste:

„Bei den Bestreifungen wurden im Zeitraum Dezember 2019 bis Juni 2020 65 Vorfälle festgestellt. Dabei handelte es sich zum Beispiel um:

Diebstahl von Reitsand
Diebstahl von Mobiliar
Diebstahl von Kupferfallrohren
Diebstahl von Kupferblechen
Müllablagerungen
Vandalismus an den Gebäuden

Seitens der Stadt wurden mehrere Strafanzeigen bzw. -anträge veranlasst, weitere sind in Vorbereitung.

Neben der Bestreifung der Sicherheitsfirma finden in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch das Ordnungsamt, den Bürgerpolizisten und den Streifendienst der Polizei statt.

Trotz der o. g. Sicherungsmaßnahmen kam es in der Nacht vom Freitag, 21.02.2020, zum Samstag, 22.02.2020, auf dem Gelände zu einem Brand im ehemaligen Geflügelstall. Der abgebrannte Geflügelstall war bereits als Kompensationsmaßnahme dem B-Plan 208 zugeordnet und sollte zurückgebaut werden. Mehrkosten entstehen dadurch für die Entsorgung des Brandabfalles als Sonderabfall.

Aufgrund dieses Vorfalles wird seit dem 01.03.2020 täglich eine 24-h-Bewachung durchgeführt.

Seitdem wurden mehrfach unbefugte Personen durch die Sicherheitsfirma vom Gelände verwiesen. Außerdem wurden Personen mit Fahrzeugen bereits am Tor zurückgewiesen bzw. entfernten sich die Fahrzeuge unverzüglich, sobald sie die Security bemerkten.

Sonstige Vorfälle wurden nicht festgestellt.

Außerdem kam es am 08.05.2020 erneut zu einem Brand. Diesmal in der Tierbewegungshalle. Aufgrund des schnellen Handelns des Sicherheitsdienstes entstand nur geringer Sachschaden.“

Aber der Wachdienst war in dieser Größenordnung so nicht eingeplant, sodass das Umweltdezernat jetzt einen Nachtragsbeschluss herbeiführen muss, da die Mehrkosten von rund 150.000 Euro ab Mai nicht gedeckt sind.

Das kann freilich aufgrund der Größenordnung auch der OBM entscheiden. Aber es zeigt, wie viel Sorge eigentlich angebracht ist, wenn man so ein Kleinod etwas abgelegen im Auenwald bewahren will, bis endlich wieder Leben in die Gebäude einzieht.

Schlobachshof e. V. will mit einer Petition die Abrisse auf Schlobachshof stoppen

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Frohe Weihnacht mit der neuen „Leipziger Zeitung“ oder: Träume sind dazu da, sie mit Leben zu erfüllen

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