Aus Sicht etlicher Bewohner des Kickerlingsberges war das, was sie im November beobachten konnten, einfach nur rätselhaft. Die Radfahrstreifen auf der Fahrbahn wurden entfernt, dafür neue, schräggestellte Parkplätze für Autos geschaffen. Für die Linksfraktion im Stadtrat war das Grund genug, bei der Verwaltung nach den Gründen für diese stillschweigende Veränderung zu fragen. Mit erhellendem Ergebnis.
Denn das Ganze hat mit der Herabstufung des Kickerlingsbergs von einer Hauptstraße zu einer Nebenstraße in einem Wohngebiet mit flächendeckend Tempo 30 zu tun. Hier müssen also auch Autofahrer langsamer fahren und auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat die Fragen der Linksfraktion sehr ausführlich beantwortet.
Hier sind Fragen und Antworten:
Aus welchem Grund wurde auf die beidseitigen Fahrspuren für Radfahrer verzichtet?
Der Straßenzug Kickerlingsberg/Poetenweg war bis vor einigen Jahren als Hauptnetzstraße eingestuft. Wegen des abschnittsweise hohen Verkehrslärms wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke auf 30 km/h beschränkt. Zusätzlich wurden Schutzstreifen für Radfahrer markiert, mit denen durch die optische Verengung der Straße das Geschwindigkeitsniveau gesenkt und für den Radverkehr ein Schutzraum angeboten werden sollte.
Aufgrund der geringeren Bedeutung für den Durchgangsverkehr gehören Kickerlingsberg und Poetenweg bereits seit einiger Zeit nicht mehr zum Hauptstraßennetz der Stadt. Somit konnten auch diese Straßen, wie es für Wohngebietsstraßen grundsätzlich vorgegeben und üblich ist, in die bestehende Tempo-30-Zone integriert werden und es gilt neu die Vorfahrtregelung rechts vor links.
Die Markierung der Schutzstreifen konnte dabei nicht aufrechterhalten werden, da diese in Tempo-30-Zonen, wie alle anderen Radverkehrsanlagen, nach § 45 Abs.1c StVO nicht zulässig sind. Das ist auch darin begründet, dass in solchen Zonen geringe Verkehrsstärken vorliegen, nur mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden darf und die Kfz-Führer sich besonders aufmerksam und rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und Radfahrenden verhalten müssen.
Radfahrer fahren somit im Kickerlingsberg/Poetenweg, wie in allen anderen Tempo-30-Zonen, im Mischverkehr auf der Fahrbahn
Welche Auswirkungen hat die neue Parkanordnung in Verbindung mit den fehlenden Fahrradspuren auf die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt?
In der Verwaltungsvorschrift der StVO ist vorgegeben, dass die Straßen in Tempo-30-Zonen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten sollen. Damit soll der Zonencharakter verdeutlicht und die Fahrzeugführer veranlasst werden, jederzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten und ihren Pflichten gegenüber Fußgängern und Radfahrenden nachzukommen.
Der Straßenraum im Kickerlingsberg ist mit ca. 12 m sehr breit. Bei beidseitigem Längsparken würde eine Restfahrbahnbreite von ca. 8 m verbleiben. Damit würde sich die Breite deutlich von den anderen Straßen des Gebiets unterscheiden. Sie wäre auch der Situation in Tempo-30-Zonen nicht angemessen und es stünde zu erwarten, dass sich das gewünschte niedrige Geschwindigkeitsniveau nicht einstellt und die Vorfahrt rechts vor links unzureichend beachtet wird. Deshalb wurde entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO mit der Markierung von Schrägparkständen die Fahrbahn verengt.
Die nun vorhandene Restfahrbahnbreite beträgt ca. 5,8 m und ist damit immer noch größer als die, die in anderen Wohngebieten im Normalfall vorhanden ist und beim Neubau von Wohngebietsstraßen angesetzt wird. Bei dieser Fahrbahnbreite ist das Begegnen von Lkw/Pkw uneingeschränkt möglich und auch der Radverkehr kann von Pkw mit dem in der StVO für Kfz vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m überholt werden.
Dass Busse der Stadtrundfahrt wie hier durch Wohngebietsstraßen fahren, wird zwar kritisch gesehen, ist aber einerseits der Lage des Gohliser Schlösschens „geschuldet“ und andererseits hat die Verwaltung auf die Linienführung der Busse nur geringen Einfluss. Wenn eine Stadtrundfahrt als Linienverkehr betrieben wird, wird die Liniengenehmigung vom dafür zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr erteilt, welches die Hinweise der Stadt nicht immer ausreichend berücksichtigt.
Wenn die Stadtrundfahrtbusse im sogenannten Gelegenheitsverkehr fahren, können sie ihre Fahrtroute frei wählen. Das Begegnen von Bussen und Radfahrern ist bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten problemlos möglich und für das Überholen von Radfahrern gilt auch für die Busse der in der StVO für alle Kfz vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m.
Die Einbeziehung in die Tempo-30-Zone entspricht der für Wohngebietsstraßen üblichen Regellösung. Sie soll insbesondere die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Die Anordnung von Schräg- oder Querparkern zur Einengung des Fahrbahnquerschnitts ist dabei ein übliches Mittel. Mit der Vorfahrt rechts vor links und den nun vorzufindenden Fahrbahnbreiten soll das Geschwindigkeitsniveau weiter sinken. Beengtere Fahrbahnverhältnisse erschweren die Durchfahrt für gebietsfremden Verkehr und der nicht gewollte „Schleichverkehr“ verringert sich dadurch erfahrungsgemäß.
Trotzdem wird auch hier die sich tatsächlich einstellende Verkehrssituation zu beobachten und auszuwerten sein, da Schrägparkstände durch die schwierigeren Sichtverhältnisse von Radfahrenden als größerer Unsicherheitsfaktor wahrgenommen werden können und in östlicher Fahrtrichtung kaum einmündende Seitenstraßen mit ihrer geschwindigkeitsdämpfenden Rechts-vor-Links-Regelung vorhanden sind.
Wie sind diese Entscheidungen mit dem beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario vereinbar?
Die Anordnung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung – hier Tempo-30-Zone – entspricht dem beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario, wobei diese Ziele und Strategien und keine Vorgaben für verkehrsrechtliche Einzelfallentscheidungen formuliert.
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Kleines Fazit: Ein Problem sind vor allem die Sightseeing-Busse. Aber genauso wie im Musikviertel sind der Stadt hier die Hände gebunden, auch wenn sie deren Herumgegurke in Wohnvierteln wie hier in Gohlis kritisch sieht. Auf die Linienführung dieser Busse hat die Stadt keinen Einfluss. Und das landeseigene Amt für Straßenbau gibt lieber den Busflottenbetreibern recht als der Stadt.
Im Kickerlingsberg wurden die Radstreifen entfernt, um Platz für Schrägparker zu gewinnen
Im Kickerlingsberg wurden die Radstreifen entfernt, um Platz für Schrägparker zu gewinnen
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Es gibt 3 Kommentare
Ergänzung meinerseits um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden: fachliche Ahnungslosigkeit mancher Volksvertreter. Gegenstand meines Kommentars war Inhalt und Notwendigkeit der Anfrage an die Stadtverwaltung sowie darüber informierende Nachrichten, aber nicht das berechtigte Informationsbedürfnis der Bürger über den fachlichen Sachverhalt an sich.
Nun ja @cistorus, deuten Sie “Ahnungslosigkeit” als vorsätzlich unwissend?
Eventuell ist das ja auch ein Kommunikationsproblem.
Hier und da in Leipzig werden Entscheidungen getroffen, ohne dass eine aktive Information erfolgt, und die realen Folgen überraschen dann die Anwohner, zu Recht.
So können solche Anfragen durchaus zur öffentlichkeitswirksamen Verbreitung des Abwägungsprozesses beitragen, sofern ein solcher stattgefunden hat, wie man an diesem Beispiel erkennen kann.
Mir war dieser Sachverhalt neu, und ich lese regelmäßig Zeitung, Nachrichten und bin neugierig interessiert.
Mich erschreckt die Ahnungslosigkeit der gewählten Volksvertreter, die zu solchen Anfragen führt und mich beängstigt, dass mit dieser Kompetenz dann auch demokratische Entscheidungen in Gremien zu Stande kommen, die z. T. für die Gesellschaft auch für lange Zukunft von Bedeutung sind. Oder war es (doch bloß) Populismus, um bestimmte Gruppen erst mal wieder in Wallung zu versetzen? Dann würde ich erwarten, dass sich ein seriöses Medium / diese Zeitung inhaltlich nicht vor den Karren spannen läßt. Oder war das Absicht? Inhaltlich gab es doch ein solches Thema schon mal in dieser Zeitung (siehe 16. / 19. Mai 2020, Stichwort Gregor-Fuchs-Straße). Der Sachverhalt wäre also auch ohne Aufreger und nicht über Eck über die Stadtverwaltung sachlich und informativ darstellbar gewesen (ggf. mit etwas Recherche und noch nicht mal investigativem Journalismus). Man sieht hieran, Zeitung lesen bildet (auch eine Meinung).