2019 wurde schon einmal kurz diskutiert zu dem, was die Verwaltung südlicher Johannisplatz nennt. Dabei geht es um die bislang nur mit einem Bratwurstkiosk bebaute Dreiecksfläche zwischen Johannisgasse und Prager Straße. Aber unklar ist, ob die Platzfläche nun zugebaut werden soll oder zum grünen Stadtplatz wird. Über die städtebauliche Zukunft des 1.200 Quadratmeter großen südlichen Teils des Johannisplatzes soll anhand eines Bebauungsplanes entschieden werden.
Derzeit wird das Areal als Parkplatz und Imbissstandort genutzt. Der entsprechende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 450 „Südlicher Johannisplatz“ wird nun zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Das hat die Stadtspitze in dieser Woche auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg beschlossen. Zum Beteiligungsverfahren will die Stadt noch gesondert informieren.
Anlass des Planverfahrens sind grundsätzliche Absichten des Eigentümers, das Teilstück des ehemaligen Hospitalplatzes zu bebauen. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich als gemischte Baufläche dargestellt und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um einen mit umweltgefährdenden Stoffen belasteten Altstandort handelt.
Bis in die 2000er Jahre hinein stand hier eine Tankstelle. Der Boden wurde nach dem Rückbau der Tankstelle saniert und die Fläche versiegelt. Die stadtklimatische Situation vor Ort ist aufgrund der angrenzenden Bebauung und der Lage im innerstädtischen Wärmeinselkern sehr ungünstig.
Der Vorentwurf regt nun an, zunächst drei Varianten zu untersuchen:
Erstens, die Sicherung des Platzes zwischen Prager Straße, Talstraße sowie der Straße Johannisplatz als unbebaute Fläche. Hierfür müsste die Stadt das vorhandene Baurecht einschränken, Entschädigungsregelungen treffen, die Verfügbarkeit der Fläche für öffentliche Zwecke erwirken und sie schließlich als Schmuckplatz gestalten, um die Aufenthaltsqualität sowie die klimatische Lage zu verbessern.
Zweitens könnte eine Teilbebauung des Areals erfolgen, etwa durch einen sich in die Umgebungsbebauung einfügenden sechsgeschossigen Baukörper und einen kleinen, etwa 420 Quadratmeter großen Quartiersplatz. Auch hierfür müsste die Stadt entsprechende planungsrechtliche Instrumente anwenden.
Eine dritte Variante sieht die Vollbebauung des Platzes mit einem maximal rund 22 Meter hohen Solitärgebäude vor. Dies entspricht einer effizienten Nachverdichtung der in Leipzig knapp werdenden Bauflächen, nimmt den Nachbargebäuden jedoch Licht und die Sichtbeziehung zum Grassimuseum.
Konkretere Festsetzungen sollen im Entwurf des Bebauungsplanes gemacht werden.
Tatsächlich macht die Debatte um diesen Platz wieder einmal deutlich, wie schwach die Position von Kommunen ist, wenn sie städtebauliche Ziele verfolgt, die Grundstücke aber in Privathand sind und der Eigentümer hier unbedingt bauen möchte.
„Im Juli 2020 erklärte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Veränderungssperre für unwirksam, da die formulierten Planungsziele der Stadt Leipzig für die Begründung einer Veränderungssperre zu unkonkret seien. Als Folge können bis zum Vorliegen des Planungsziels keine Sicherungsinstrumente eingesetzt werden, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage von § 34 BauGB zu beurteilen ist“, heißt es in der entsprechenden Vorlage des Planungsdezernats.
„Die Planungskonkretisierung soll deshalb mit dem frühzeitigen Beteiligungsprozess erreicht werden. Die Besonderheit und Herausforderung besteht darin, dass auch die Nicht-Bebauung des Platzes als Planungsziel in Erwägung gezogen wird. Ob diese Variante unter den genannten Bedingungen noch zu einem sachgerechten Ergebnis im Rahmen der Abwägung gebracht werden kann, ist derzeit nicht abschließend einschätzbar. Sie wäre für die Stadt Leipzig die finanziell aufwendigste, als auch verfahrensrechtlich mit den größten Risiken behaftete Vorgehensweise.“
Oder im Klartext: Der Erhalt eines öffentlichen Platzes kann die Stadt Leipzig richtig teuer zu stehen kommen – falls sich die Bürger dafür entscheiden und es zu einem entsprechenden Satzungsbeschluss kommt.
„Parallel zur formalen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die Stadtverwaltung ein öffentliches Experten-Fachgespräch (bzw. eine Stadtwerkstatt) organisiert. Mit dem Meinungsbild aus dem Fachgespräch soll der Stadtrat unterstützt werden, über den städtebaulichen Umgang mit dem Platz zu entscheiden“, heißt es weiter in der Vorlage.
Thüringer Rostbratwurst, Parkplatz oder gar ein kleiner grüner Park zum Verschnaufen?
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Leipziger Zeitung Nr. 85: Leben unter Corona-Bedingungen und die sehr philosophische Frage der Freiheit
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