Der Leipziger Auenwald ist kein einheitliches Naturschutzgebiet. Schutzgebiete unterschiedlicher Qualität liegen über- und nebeneinander. Gerade beim stärksten Schutzstatus – dem als ausgewiesenes Naturschutzgebiet – ist der Auenwald ein regelrechter Flickenteppich. Und besonders eklatant ist das im südlichen Auenwald, wo die Grünen-Fraktion jetzt eine deutliche Vergrößerung des schon 1961 festgelegten NSG Elster-Pleiße-Auwald beantragt.

Sie tut das in Zusammenhang mit ihren Anträgen zu Pflege und Erhalt des kostbaren Stadtgrüns und der Kritik am Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK), dessen Fortschreibung am 16. September in den Stadtrat kommt.

Der Blick auf die Karte zeigt sehr deutlich, welche Rolle das NSG Elster-Pleiße-Auwald dabei spielt, denn dessen östliche Grenze ist die Paußnitz. Es endet also weit vor dem Gebiet, wo schon die ersten massiven Eingriffe zur Umsetzung des Kurses 1 im WTNK (vom Stadthafen zum Cospudener See) umgesetzt wurden.

Mit heftiger Kritik, denn – wie Jürgen Kasek, der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, es ausdrückt – schon kurz nach Eröffnung von Connewitzer Schleuse und der Inbetriebnahme des ausgebaggerten Floßgrabens kam es zur „Schlacht im Floßgraben“.

Oder auch „Schlacht um den Floßgraben“: Der Massenansturm von Paddlern auf den durchaus atmosphärischen Wasserlauf durch den südlichen Auwald wurde binnen Kurzem genauso zum Problem wie die Durchfahrt mit Motorbooten. Der Effekt: die massive Beeinträchtigung von Tierarten im Auenwald, die vor allem nach der FFH-Schutzgebietsverordnung nicht gestört und vertrieben werden dürften. Von Unterwasservegetation und Auwald selbst ganz zu schweigen.

Ausschnitt aus der Schutzgebietskarte mit dem NSG Elster-Pleiße-Auwald. Karte: Stadt Leipzig
Ausschnitt aus der Schutzgebietskarte mit dem NSG Elster-Pleiße-Auwald. Karte: Stadt Leipzig

Konsequenzen gab es erst, als die aufsichtsführende Landesbehörde eingeschaltet wurde und sich das eher beratungsresistente Amt für Naturschutz endlich genötigt sah, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die die Durchfahrtzeiten durch den Floßgraben drastisch einschränkte. Vor allem zum Schutz des dort brütenden Eisvogels.

Aber regelmäßige Kontrollen der Stadt zeigen auch immer wieder, dass auch andere Schutzgüter von rücksichtslosen Zeitgenossen in Mitleidenschaft gezogen werden. Und den nächsten Kampf gab es dann um die von der Stadt angeordneten Mähaktionen im Floßgraben, in denen einfach die wichtige Unterwasservegetation „entkrautet“ wurde mit der Begründung, es könnten ja sonst keine motorbetriebenen Boote hindurchfahren. Die Mähaktionen wurden mittlerweile komplett untersagt. Sie verstoßen gegen die grundlegenden Schutzauflagen im FFH-Gebiet.

Hingegen, so Jürgen Kasek, ist die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet natürlich noch strenger. Da braucht es dann keinen Masterplan, was denn nun im Gebiet geschützt werden sollte. Da greift dann das deutsche Naturschutzrecht mit seinen Sanktionen. Bislang endet das 66 Hektar große Gebiet westlich der Paußnitz. Und es ist mit seiner Festlegung aus dem Jahr 1961 völlig veraltet, sagt Jürgen Kasek. In dieser Form also auch ein zahnloser Tiger.

„Der Leipziger Auwald ist in seiner ökologischen Funktion stark bedroht und zugleich mit einem zunehmenden Nutzungsdruck konfrontiert. Parallel zum Auenentwicklungskonzept ist deshalb die bisherige, mittlerweile überholte Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1961 zu novellieren“, fordert die Grünen-Fraktion deshalb in ihrem Antrag.

„Es bedarf einer Anpassung mit klaren Regelungen. Im Zuge der ohnehin notwendigen Überarbeitung ist auch die Ausweitung des Naturschutzgebiets zu prüfen und dieses über den Floßgraben hinaus zu vergrößern. Zudem schafft die Grundschutzverordnung zum FFH-Gebiet und für das Vogelschutzgebiet keine ausreichende Regelungsgrundlage. Auch angesichts der Klimakrise besteht Handlungsbedarf, eine naturnahe Waldbewirtschaftung insbesondere im Naturschutzgebiet festzuschreiben. Sämtliche Nutzungen im Auwald, insbesondere das Wassertouristische Nutzungskonzept sind an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung, das sich im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts bewegt, auszurichten.“

Was in das Programm der Grünen-Fraktion passt, endlich die Prioritäten im kompletten Leipziger Auengebiet zu ändern und die Auenrevitalisierung samt Naturschutz wieder an die erste Stelle zu setzen. Wenn die geklärt sind, sei zu prüfen, ob die Vorhaben aus dem WTNK damit überhaupt vereinbar sind, sagt Jürgen Kasek.

Denn diese Vereinbarkeit sieht er auch nicht bei den jetzt geplanten Rastplätzen und Anlegestellen, die den Bootstourismus mitten in Auengebiete lenken, wo er bislang noch nicht stattfindet. Denn der Nutzungsdruck würde sich ja nicht nur auf die aufwendig geschaffenen Anlegeplätze beschränken – es würde Wege und Zufahrten brauchen, Sanitäranlagen und Abfalllösungen. Und das alles mitten in sensiblen Bereichen an den Gewässern. Für Jürgen Kasek so nicht vorstellbar.

Und er sieht dabei nicht einmal die städtischen Ämter als Problem.

„Im südlichen Auenwald sieht es das Amt für Stadtgrün und Gewässer eigentlich genauso wie wir“, sagt er, „dass die alte Schutzgebietsverordnung dringend überarbeitet werden muss und das Gebiet deutlich größer werden muss.“

Dann würde es östlich bis an die Pleiße reichen, aber auch das komplette Gebiet bis zur Brückenstraße, wo an Paußnitz und Floßgraben inzwischen auch der Biber gesichtet wurde.

„Die Schutzgebietsverordnung soll eine deutliche Reduzierung des Nutzungsdrucks durch Boote im Bereich Floßgraben beinhalten und generell eine schonende Bewirtschaftung des Auwaldes gemäß den Anforderungen der Naturwaldzertifizierung vorsehen“, betont der Grünen-Antrag. „Nutzungen im Auwald, insbesondere die Maßnahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzepts sind entsprechend an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung auszurichten.“

Grüne beantragen ein Maßnahmekonzept zum Erhalt Leipziger Parks und Wälder und den Einsatz richtiger Parkranger

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