Eigentlich sollte an dem 2015 fertiggestellten Stück Elstermühlgraben zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Elsterstraße auch auf der Nordseite ein Fußweg existieren. Ein schmales Geländestück in städtischem Besitz ist dazu vorhanden. Doch ein seltsames „Durchgang verboten“-Schild sorgt seit Jahren für Irritationen. Eine Stellungnahme der Stadt macht nun deutlicher, warum sie hier seit Jahren kneift.
„Sowohl Stadtrat als auch der Stadtbezirksbeirat Mitte kritisierten vor fast fünf Jahren, dass ohne Beratung in den Gremien die durchgehende öffentliche Wegeverbindung gekappt wurde“, schrieb die Grünen-Fraktion im Juli in ihrem Antrag, mit dem sie die Stadtverwaltung aufforderte, hier die geplante und versprochene Wegeverbindung endlich herzustellen.
Aber die Stadt hat sich in eine eigene Sackgasse begeben und den Grundstückseigentümern an dieser Stelle Versprechungen gemacht, die eine schnelle und einfache Lösung verhindern.
„Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens zur Offenlegung des Elstermühlgrabens im Jahr 2004 wurde klar, dass Kritik gegen eine Fuß-/Radwegeverbindung auf der Nordseite des Elstermühlgrabens, Teilbauabschnitt 3.3, seitens der betroffenen Eigentümer hervorgebracht wird“, erklärt nun das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport.
„Um das Baurecht nicht zu gefährden, wurde den betroffenen Eigentümern 2005 zugesichert, dass die öffentlich gewidmete Wegeverbindung nur auf der Südseite des geöffneten Elstermühlgrabens verlaufen wird. Auf dieser Grundlage erhielt die Stadt Leipzig für dieses Bauvorhaben Baurecht in Form des Planfeststellungsbescheides für das Vorhaben ,Öffnung des Elstermühlgrabens zwischen Schreberbrücke und Jacobstraße/Rosentalgasse‘ vom 31.05.2007.“
Aber diese Vereinbarung betraf noch ein anderes Grabenprofil. Der Graben wurde im nächsten Schritt 2010 zwar deutlich schmaler, aber jetzt fühlte sich Leipzigs Umweltbürgermeister an das Versprechen von 2004 gebunden: „Mit Änderungsbescheid zur Planfeststellung vom 21.12.2010 wurde eine verringerte Grabenbreite des Elstermühlgrabens beschieden. Aufgrund der Zugeständnisse an die anliegenden Eigentümer, dass nur auf der Südseite des Elstermühlgrabens eine öffentliche Wegeverbindung verläuft, wurde in der dafür eingereichten Planungsunterlage auf der nunmehr entstandenen ,Restfläche‘ eine Grünfläche vorgesehen.“
Diese „Restfläche“ direkt am Grabengeländer ist städtischer Grund, gehört also nicht zu den angrenzenden Grundstücken.
Doch augenscheinlich wohnen an diesem Abschnitt erstaunlich einflussreiche Leute, wie das Umweltdezernat nun zum weiteren Verlauf erklärt: „2014 wurde in intensiven Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern und der Feuerwehr der Kompromiss gefunden, diese Grünfläche als Schotterrasen auszubilden und am Übergangsbereich in Richtung Elsterstraße eine Hecke zu pflanzen.
Da die ,Restfläche‘ zum Teil auch Feuerwehraufstellfläche ist und deshalb keine Sträucher gepflanzt werden dürfen, wurde diese Ausführung der Grünfläche notwendig. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der strikten Position der Grundstückseigentümer muss die Schotterrasenfläche verbleiben und kann nicht gepflastert werden.“
Aber einen Lichtblick gibt es, betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer, das ja in Leipzig für alle Gräben zuständig ist: „Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Eigentümergemeinschaft der anliegenden privaten Fläche, welche die Nutzung der städtischen Restfläche für die Anpflanzung einer Hecke am Übergangsbereich zur Elsterstraße regelt, läuft aufgrund der Befristung auf fünf Jahre zum 31.03.2021 aus und wird seitens der Stadt Leipzig nicht verlängert.
Damit wird die geforderte direkte Verbindung auf der nördlichen Seite des Elstermühlgrabens über die Schotterrasenfläche wiederhergestellt und kann von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, ohne dass ein durchgängiger gepflasterter Fußweg angelegt ist. Ein öffentlich gewidmeter Fuß-/Radweg ist unter Einhaltung der dafür vorgeschriebenen Mindestbreiten auf der geringen städtischen Fläche nicht realisierbar.“
So weiß man zumindest, warum die Stadt hier die ganze Zeit in der Defensive war. Erst ab 2021 kann sie die durchgehende Nutzung des Wegstreifens auch durchsetzen. Auch wenn es ein schmaler Weg ist, der nur von Fußgängern nutzbar ist. Und da auch der Weg auf der Südseite eher kein attraktiver Fuß-/Radweg ist, hatten die Grünen noch vorgeschlagen: „Eine Steglösung analog des Nordufers des Elstermühlgrabens zwischen Lessingstraße und Thomasiusstraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis Ende IV. Quartals 2020 mitzuteilen.“
Aber das würde teuer werden, betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer: „Wie im Beschlusspunkt 1 ausgeführt, wird nach Rückbau der Hecke eine für Fuß- und Radverkehr nutzbare durchgängige Wegebeziehung auf der Schotterrasenfläche entstehen. Die Prüfung einer Steglösung wäre daher lediglich notwendig, wenn sich die Nutzung der unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen Wegeverbindung nicht bewähren sollte. In diesem Fall wäre mit der Prüfung neben der technischen Ausführung und den damit verbundenen Kosten, ebenfalls darzustellen, in welchem Umfang der Bau des Steges zu einer qualitativen Verbesserung der Wegebeziehung beiträgt.“
„Qualitative Verbesserung der Wegebeziehung“, das klingt doch gut, zeigt aber, dass die eigentlich ursprünglich geforderte attraktive Wegebegleitung am geöffneten Elstermühlgraben aus städtischer Sicht immer nur eine marginale Rolle gespielt hat, gern auch verzichtbar, wenn die Anlieger keine Wege vor der Haustür haben wollen. Oder solche langweiligen wie auf der Südseite, wo man es eher mit geparkten Autos zu tun hat als mit flanierenden Spaziergängern.
Grüne machen den heiß umkämpften Gehweg am Elstermühlgraben zum Thema im Stadtrat
Grüne machen den heiß umkämpften Gehweg am Elstermühlgraben zum Thema im Stadtrat
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