Im August 2019 meldete das Schuldezernat der Stadt übermütig: „Schulgebäude für die Astrid-Lindgren-Schule wird saniert“. Und beschlossen werde das in der Ratsversammlung am 4. September. Was natürlich nicht geschah. Gleich mehrere Ratsfraktionen (Grüne, Linke und CDU) meldeten ihre Unzufriedenheit mit der städtischen Vorlage an. Besonderen Unmut zeigte die Linksfraktion: So lange darf ein Schulumbau nicht dauern!

Denn die Vorlage des Schuldezernats war gespickt mit lauter Zahlen, die zeigten, dass schon bald ein massiver Mangel an Schulplätzen im Leipziger Nordosten besteht. Doch das Schulgebäude in der Löbauer Straße 46 sollte nach den Plänen der Stadt erst 2024 bezugsfertig sein, das benachbarte in der Volksgartenstaße 46 (Astrid-Lindgren-Schule) sogar erst 2026.

Viel zu lange, kritisierten die Ratsfraktionen und sorgten mit Änderungsanträgen dafür, dass das Schuldezernat seine Vorlage neu formulieren musste. Die wurde dann in der Novembersitzung des Stadtrates beschlossen – mit den Änderungen aus dem Stadtrat.

Ursprünglich hieß es noch: „Das Gebäude Löbauer Straße 46 wird derzeit als Interim für die Oberschule Ihmelsstraße genutzt. Zum Schuljahresbeginn 2021/22 wird diese Zwischennutzung beendet. Die Sanierung des Gebäudes Löbauer Straße 46 wird im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Zu Beginn des Schuljahres 2024/25 zieht die Astrid-Lindgren-Schule in dieses Gebäude um. Das Gebäude Volksgartenstraße 16 wird dann in leerem Zustand bis zu Beginn des Schuljahres 2026/27 für den Grundschulbedarf komplex saniert.“

Aber die Neufassung setzte zwei neue Fertigstellungstermine, die den Bedarf wesentlich besser abbilden: „Das Gebäude Löbauer Straße 46 wird derzeit als Interim für die Oberschule Ihmelsstraße genutzt. Nach Beendigung dieser Zwischennutzung wird die Sanierung des Gebäudes Löbauer Straße 46 zu einer 3,5-zügigen Grundschule ab Oktober 2021 beginnen und im Oktober 2023 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Schule ziehen dann in dieses Gebäude um. Das Gebäude Volksgartenstraße 16 wird anschließend in leerem Zustand bis November 2025 komplex saniert und nimmt ebenfalls eine 3,5-zügige Grundschule auf.“

Und während die Schulverwaltung in der ersten Fassung noch von einem Doppelschulstandort sprach, wurde in der November-Diskussion schon deutlicher, dass die Stadt hier eigentlich die Chance hat, einen richtigen Schulcampus zu entwickeln. Das hat Folgen. Denn im Grünen-Antrag tauchte dann auch das Stichwort „sportliche Anlagen“ auf.

Die sind freilich preislich noch nicht drin. Man denke nur an das geradezu schäbig kleine Förderprogramm des Freistaats Sachsen für Sportinvestitionen, das ja in diesem Jahr den Bau der lange diskutierten Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz gekostet hat.

Aber Schulen ohne Sporthalle? Da bleibt dann nicht viel übrig von der gloriosen sächsischen Sportförderpolitik. Da bleibt nur klägliche Sparsamkeit. Die Leipziger Planer wissen zwar, wo sie auf dem Schulcampus auch noch eine Sporthalle bauen könnten. Aber Geld haben sie dafür keines.

Dafür hatte die Idee des Schulcampus noch eine weitere Folge: Sie brachte die städtischen Planer auf eine Idee, wie sie den Interims-Bau anlegen können, der ab 2022 dringend gebraucht wird, um die Grundschulklassen aufzunehmen.

Darüber entschied in der vergangenen Woche dann die Dienstberatung des Oberbürgermeisters: ein Mehrzweckgebäude soll jetzt gebaut werden, das nicht 2025 wieder rückgebaut werden muss, sondern auch künftig die Astrid-Lindgren-Grundschule mit dem Schulgebäude Löbauer Straße 46 verbinden soll.

„Am gemeinsamen Standort der Astrid-Lindgren-Grundschule (Volksgartenstraße 16) und des Schulgebäudes Löbauer Straße 46 in Schönefeld-Ost soll ein verbindender Mehrzweckbau entstehen. Den entsprechenden Planungsbeschluss hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt in seiner Dienstberatung auf Vorschlag von Schulbürgermeister Thomas Fabian bestätigt“, meldete die Stadt.

„Im November 2019 hatte der Stadtrat die Sanierung der beiden Schulgebäude beschlossen. Entstehen soll ein Schulcampus mit zwei je 3,5-zügigen Grundschulen. Um die Campusidee zu verwirklichen, sollen einzelne Funktionen beider Schulen in dem neuen Mehrzweckgebäude zusammengefasst werden. Es soll neben zwei Mehrzweckräumen auch Horträume und die Schulbibliothek aufnehmen sowie mit einem Foyer, Garderoben und einem Sanitärbereich ausgestattet sein. Während der Sanierungszeit der Astrid-Lindgren-Schule soll das Mehrzweckgebäude als Interim fungieren.“

Das heißt: Die Grundschüler können hier in den ersten vier Jahren, in denen gebaut wird, schon richtig einziehen.

„Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude in Holzmodulbauweise, das zwischen beiden Schulgebäuden steht und sie mittels Übergängen verbindet. Der Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant, die Baufertigstellung bereits ein Jahr später. Es wird mit Baukosten von rund 2,8 Millionen Euro gerechnet. Eine Förderung wird angestrebt.“

In der Vorlage dazu heißt es noch: „Schlussfolgernd soll das Mehrzweckgebäude so konzipiert sein, dass es vor seiner eigentlichen Nutzung als Interim zur Verfügung steht. Hierfür sollen die Mehrzweckräume und die Horträume während der Interimsnutzung als AUR genutzt werden. Ein Rückbau oder Umbau ist dann unter Nutzung als Mehrzweckgebäude nicht notwendig.“

Natürlich muss auch darüber noch der Stadtrat entscheiden. Die Vorlage liegt am 8. September auf dem Tisch der Ratsversammlung, die mit ziemlicher Sicherheit nicht dagegen stimmen wird. Dazu hat auch das Leipziger Schulbauprogramm schon viel zu viel Verzug.

Was natürlich die Sache immer mehr verteuert. Wer nicht rechtzeitig Geld und Fördermittel hat, der zahlt drauf und muss mit immer neuen zusätzlichen Millionenbeträgen planen. Und auch die Wiedernutzbarmachung alter Plattenbauten aus der DDR-Zeit ist nicht billig. Rund 10,3 Millionen Euro kostet jedes der beiden Schulgebäude.

Das Mehrzweckgebäude kommt noch obendrauf. Die Sporthalle aber bleibt ein Traum, bis die sächsische Regierung endlich aufwacht und die Kommunen, die dringend bauen müssen, nicht immer hinhält, als wären ihre Sanierungswünsche so eine Art Weihnachtsgeschenk und nicht dringender Versorgungsbedarf.

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