Wenn man dann aus Neugier ins Archiv schaut, ist man meistens überrascht, wie lange sich so eine Geschichte eigentlich schon hinzieht. Seit 2016 kämpft die Interessengemeinschaft nun schon darum, die ehemalige Ostwache der Leipziger Feuerwehr in der Gregor-Fuchs-Straße dauerhaft in Obhut nehmen und zu einem Nachbarschaftszentrum für den ganzen Stadtteil machen zu können. Erst im Mai wagte die Grünen-Fraktion einen neuen Vorstoß.

Sie forderte – nachdem die Stadtverwaltung nun seit drei Jahren positive Signale gesendet hat – endlich auch den „Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem OSTWACHE Leipzig e. V. zur Zwischennutzung für das gesamte Gelände“. Doch so einfach ist das nicht. Gerade dann nicht, wenn es sich um städtische Gebäude handelt.

Denn dann gibt es eben nicht nur einen Nutzungsvertrag. Die Stadt ist weiterhin in der Pflicht, die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten oder auch erst herzustellen. Just im Frühjahr sollte der Bau deshalb von Fachleuten genauer unter die Lupe genommen werden. Doch der Termin fiel dann aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen aus.

„Erst nach Vorliegen aller für einen Vertragsabschluss relevanten Daten, kann mit dem Verein OSTWACHE Leipzig e. V. ein Vertragsverhältnis zur Zwischennutzung des Gesamtobjektes abgeschlossen werden“, betont die Verwaltung jetzt in ihrer Stellungnahme.

Mit Betonung auf Zwischennutzung. Denn um einen längeren Vertrag abzuschließen, müssen noch einige Dinge geklärt werden. Erst recht, wenn das Gebäude in Erbbaurecht übergeben werden soll.

Die Verwaltung beschreibt das Verfahren so: „Gemäß der Verwaltungsvorschrift des SMI (Staatsministerium des Inneren, d. Red.) über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) Nr. V – Öffentliches Anbieten – sind Grundstücke möglichst einem breiten Kreis von Interessenten bekannt zu geben und damit grundsätzlich öffentlich anzubieten. Deshalb wird in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung die Ausschreibung des Objektes mit einer Konzeptvergabe im Einklang mit dem Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten (STEK LeO) vorbereitet. Die Höhe des Erbbauzinses muss sich an der zu realisierenden Konzeptvergabe orientieren.“

Das heißt: Nach sächsischem Recht dürfen sich mehrere Bewerber mit einem belastbaren Konzept um den Nutzungsvertrag für das Gebäude bewerben. Und dazu gehört auch, dass „für eine Mittelbereitstellung (…) das Nutzungskonzept des Ostwache Leipzig e.V. mit einer konkreten Bauplanung und den dementsprechenden Baukosten zu untersetzen“ ist, „um eine im baulichen Bereich notwendige Unterstützung über Städtebauförderung zu ermöglichen.“

Denn der OSTWACHE Leipzig e. V. wird ja die nötigen Mittel für eine Sanierung nicht gleich in der notwendigen Höhe aufbringen können. Fördermittel kann aber die Stadt auch für das Fördergebiet Leipziger Osten nur beantragen, wenn ein belastbares Konzept vorliegt und der Trägerverein die Sanierung professionell umsetzen kann.

Und noch etwas kommt hinzu: Die Grünen können sich zwar die Übergabe des kompletten Geländes an den OSTWACHE Leipzig e. V. vorstellen.

Aber was den ganzen hinteren Teil mit Stellfläche und Garagen bis zur Krönerstraße (eigentlich Liselotte-Herrmann-Straße) betrifft, möchte die Stadt sich hier die Möglichkeit offenhalten, eine weitere Grundschule zu bauen, die den Bedarf im Leipziger Osten absichern hilft.

In der Vorlage heißt es dazu: „Zu beachten ist außerdem, dass aufgrund des hohen Bedarfs an Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Ost in den nächsten Jahren in den gemeinsamen Schulbezirken SO 1, SO 2 und NO 1 neue Kapazitäten geschaffen werden müssen. Im Ergebnis der Standortsuche und mangelnder Standortalternativen im Stadtbezirk soll daher zum einen eine neue Grundschule am Torgauer Platz errichtet werden, zum anderen wird der Standort Gregor-Fuchs-/Krönerstraße geprüft.“

Das könnte auf dem Gelände der alten Ostwache durchaus zusammengehen, betont die Vorlage: „Aktuell finden Abstimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt, dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Stadtplanungsamt bezüglich der Größe des Schulgrundstückes bzw. des zukünftigen Erbbaurechtsgrundstücks statt. Es wird nach einer Lösung gesucht, wie einerseits die dringend erforderliche Grundschule errichtet werden und andererseits die ehemalige Feuerwache Ost für eine gemischte Nutzung als Nachbarschaftszentrum gesichert werden kann. Gerade aus einer räumlichen Nähe von Grundschule und Nachbarschaftszentrum sind eine Vielzahl von Synergieeffekten zu erwarten.“

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