Eigentlich war des Antrag des Stadtbezirksbeirates Altwest eindeutig: „Das Flurstück 24/19 der Gemarkung Leutzsch verbleibt dauerhaft im Eigentum der Stadt Leipzig.“ Was das Wirtschaftsdezernat der Stadt jetzt freilich als Alternativvorschlag vorgelegt hat, ist just das Gegenteil. Die Verwaltung will am Verkauf der 500 Quadratmeter großen Fläche gegenüber vom Leutzscher Rathaus festhalten.
„Eine Teilfläche von ca. 500 m² des Flurstücks 24/19 der Gemarkung Leutzsch wird an die DP Dresdner Projektentwicklungs GmbH (DP GmbH) verkauft“, schlägt das Dezernat also genau das als Alternative vor, was der Stadtbezirksbeirat Altwest gern verhindern möchte.
Und während der Stadtbezirksbeirat versucht, den Verkauf zu verhindern, verhandelt das Liegenschaftsamt (das zum Wirtschaftsdezernat gehört) munter weiter: „Das Liegenschaftsamt hat im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) Kaufvertragsverhandlungen mit der DP GmbH zur Herstellung des ‚Stadtplatzes Leutzsch‘ als öffentliche Grünfläche gemäß den Festsetzungen im B-Plan Nr. 69.5 ‚Stadtplatz am Leutzscher Rathaus‘ geführt. Der Freiflächenplan zur Gestaltung des Platzes ist Bestandteil des Kaufvertragsentwurfs. Die Nutzung der öffentlichen Freifläche für die Allgemeinheit, das Verbot der Einzäunung und die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht werden mit Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.“
Gerade das aber bezweifelt der Stadtbezirksbeirat, wenn der Eigentümer des dort entstehenden Seniorenheims vor seinem Haus auch für Ordnung und Sicherheit verantwortlich ist. Denn dann ist die Fläche Privatgelände. Die Regeln setzt der Flächeneigentümer. Und wenn die Platzgestaltung sowieso so wird, wie in den Architekturskizzen zum Neubau zu sehen, wird der Platz auch keine Aufenthaltsqualitäten bieten.
Das Wirtschaftsdezernat versucht nun zumindest mit dem Geldargument zu punkten. Denn wenn die Fläche öffentlich bleibt, muss ja das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) hier die Grünflächengestaltung vornehmen und auch für die Pflege der Anlage sorgen.
„Sollte die Stadt Leipzig einen Verkauf zur Herstellung der öffentlichen Grünanlage auf Kosten des Investors nicht mehr wünschen, muss die Stadt Leipzig den Stadtplatz Leutzsch aus eigenen Mitteln herstellen, gestalten und unterhalten“, betont das Wirtschaftsdezernat. „Da die im B-Plan Nr. 69.5 ‚Stadtplatz Leutzscher Rathaus‘ festgesetzte öffentliche Grünfläche durch dieses Bauvorhaben in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt ist, hat das ASG das Liegenschaftsamt beauftragt, das Flurstück 24/19 an die DP GmbH zur Herstellung der Grünfläche, Pflege und Bewirtschaftung unter Beibehaltung der öffentlichen Nutzung zu veräußern. Bestandteil des zwischen der Stadt Leipzig und der DP GmbH abgestimmten Kaufvertragsentwurfs ist die Entwurfsplanung für die Freiflächengestaltung.“
Zum Vertragsentwurf bestehe bis auf die Endabstimmung zum Freiflächenplan mit dem ASG und der öffentlichen Mitnutzung Einigkeit, betont das Wirtschaftsdezernat. „Der Vertragsentwurf enthält die Verpflichtung zur Gestaltung des Stadtplatzes, bei deren Verletzung ein Rücktrittsrecht der Stadt und ein Vertragsstrafenanspruch besteht.
Die unwiderrufliche Berechtigung der Stadt Leipzig zur kostenfreien Nutzung (Aufenthalts- und Wegerecht) des Kaufgrundstücks aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Parkanlage‚ und die Ausübung dieses Rechtes durch die Allgemeinheit wird mit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Die Pflege des Kaufgrundstücks und die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht obliegt dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks. Das Kaufgrundstück darf weder eingezäunt noch eingefriedet werden.“
Als Angebot des Friedens formuliert das Dezernat: „Das Interesse der DP GmbH an der Gestaltung des Platzes resultiert einzig daraus, dass für die künftigen Bewohner der Seniorenpflege ein geordnetes Umfeld wünschenswert wäre. Insofern treffen sich hier die Interessen der Stadt und der DP GmbH zur Herstellung und Pflege der öffentlichen Grünfläche.“
Stadtbezirksbeirat Altwest kämpft um den Erhalt der Liebesinsel in Leutzsch
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Keine Kommentare bisher
Die Motivationsgründe beiderseits sind doch sehr seltsam.
1.
Die Nutzung als öffentliche Grünfläche ist doch festgeschrieben.
Warum verkaufen? Wer kauft ein Grundstück, was er öffentlich nutzen lassen und obendrein pflegen muss?
Oder ist eventuell die öffentliche Nutzung auf eine bestimmte Zeit beschränkt, danach kann der Eigentümer tun und lassen, was er will?
Wo kommen wir denn hin, wenn wir alle Grünflächen verkaufen?
Aber wie schon eben: wo liegt die Motivation eines neuen Eigentümers?
2.
Fast schon zum Lachen:
„Das Interesse der DP GmbH an der Gestaltung des Platzes resultiert einzig daraus, dass für die künftigen Bewohner der Seniorenpflege ein geordnetes Umfeld wünschenswert wäre. Insofern treffen sich hier die Interessen…”
Offensichtlich traut der Eigentümer die Herstellung und Pflege der Stadt nicht zu!
Den Freiflächenplan sollte man sehr genau unter die Lupe nehmen!
Es ist eben nicht eine Fläche für die daneben wohnenden Senioren, sondern eine öffentliche Grünfläche für alle.
Ein Stadtplatz!
Sowas gehört nicht privatisiert!