Manchmal passiert in Leipziger Nebenstraßen jahrzehntelang nichts. Die Anwohner können fast zu dem Eindruck kommen, dass für Nebenstraßen sowieso kein Geld da ist. Und dann schafft es eine solche Straße doch wieder in die Handlungsspielräume des Tiefbauamtes, so wie jetzt die Holteistraße in Lindenau. Von Juni bis September soll die Straße zwischen Georg-Schwarz- und William-Zipperer-Straße renoviert werden.

Den Zustand beschreibt das Baudezernat in der entsprechenden Ratsvorlage mit einem sehr skeptischen Blick: „Derzeit ist die asphaltierte Fahrbahn mit Borden eingefasst. Die Schwarzdeckenschichten wurden augenscheinlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingebaut und weisen erhebliche Schäden auf. Der Zustand der Gehwege ist sehr unterschiedlich – zum Teil sind die Oberflächen unbefestigt, mit den unterschiedlichsten Pflasterarten versiegelt und bereichsweise verhindern Bauschutt und unbefestigte Wegabschnitte die Gehwegnutzung durch die Fußgänger. Laut Baugrundgutachten entspricht zudem der Oberbau der Straße nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften. Tragschichtmaterial fehlt in allen Straßenbereichen. Beidseitig der Fahrbahn wird geparkt. Der überwiegend fehlende Bordauftritt schränkt die Verkehrssicherheit der Seitenstraße ein. – Dieser Zustand führt zu einer Vermischung der Nutzungen – Fußgänger nutzen derzeit in der Regel die Fahrbahn zum Passieren der Straße.“

Das sieht nach einem geflickten Provisorium aus, mit dem die Bewohner der Straße mindestens seit 1891 leben müssen. Da hieß die Straße noch Marienstraße. 1905 wurde sie nach dem schlesischen Mundartdichter Karl von Holtei umbenannt. Mit Leipzig hatte er zwar nichts zu tun. Aber 1905 hatte Leipzigs Stadtverwaltung hier einen kleinen Mundartfimmel. Auch die benachbarte Hebelstraße und die Reuterstraße (heute Karl-Ferlemann-Straße) wurden nach Mundartdichtern benannt.

Aber bei der Umgestaltung geht es weniger um die Würdigung des kaum noch gelesenen Dichters. Es geht darum, aus der Straße überhaupt erst einmal eine ordentliche Anliegerstraße zu machen: „Bei der Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich ist es wesentlich, dass nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. In Zukunft entfallen die vorhandenen Flächenabgrenzungen (Bord) und die angestrebte Mischverkehrsfläche kann durch alle mobilen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen genutzt werden. Die Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereiches erfolgt an den jeweiligen Einfahrten in die Straße (Zeichen 325.1 StVO).“

325.1 StVO steht für „Verkehrsberuhigter Bereich“.

Und so soll die Verkehrsberuhigung dann baulich aussehen:

– Mischverkehrsfläche mit einem „Fahrbereich“ von 4,75 m

– Örtliche Verengung an zwei versetzten „Straßeninseln“ mit Bäumen als sogenannte „Broschen“

– Fahrbahnbreite an Verengungen mindestens 3,55 m, damit Durchfahrt des Müllfahrzeuges bzw. der Feuerwehr gewährleistet ist. Eine Begegnung von zwei Pkw ist an diesen Verengungen der Broschen nicht möglich.

– „Broschen“ werden zur Aufnahme des Straßengrüns (Baumstandorte) genutzt und dienen der Aufenthaltsfunktion.

– Pflanzung von 11 Bäumen (dreilappiger Apfel – Eriolobus trilobatus). Ausstattung der Broschen mit jeweils einer Bank – Aufwertung als Begegnungsorte. Einfassung der Broschen mit Borden und in beiden Broschen werden die großen Baumscheiben mit jeweils 2 Bäumen durch pflegeextensive Stauden unterpflanzt. Innerhalb der Broschen wird jeweils eine aus Beton hergestellte Bank mit Sitzauflagen aus orangen Kunststoff aufgestellt

– die Broschen – mit vier Bäumen auf der östlichen und drei Bäumen auf der westlichen Fahrbahnseite – haben den Vorteil, dass die erforderlichen Medienumverlegungen jeweils örtlich begrenzt sind

– weitere 4 Baumstandorte werden an den Einmündungsbereichen der Holteistraße als Baumtore ausgebildet. Durch die am Bauanfang und Bauende vorgesehenen Baumtore wird zudem die Veränderung des Straßencharakters und eine Abkopplung von den angrenzenden übergeordneten Straßen optisch sichtbar.

– Ausbau des gesamten Fahrbahnbereiches in Pflasterbauweise. Alle Flächen werden überfahrbar ausgebildet. Für die Pflasterung werden zwei verschiedene Pflasterformate mit unregelmäßigen Kanten und gealterter Oberfläche genutzt. In den Straßenrandbereichen werden beidseitig Parkflächen vorgesehen, welche durch die Farbgebung des Pflasters von der restlichen Verkehrsfläche abgegrenzt werden.

– Kennzeichnung von 33 Parkstellflächen. Nur in diesen mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichneten Flächen ist das Parken gestattet.

– 20 Fahrradbügel des Typs „Leipziger Bügel“, Aufstellung insbesondere in den Einmündungsbereichen

– Erneuerung Straßenbeleuchtung (Bestand 4 Leuchten); Die Neuaufstellung von 6 Leuchten (Typ Luma) erfolgt einseitig, jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wechselseitig

Als Bauzeit für die Umgestaltung sind die Monate von Juni bis September 2020 vorgesehen, insgesamt ca. 3,5 Monate. Im Vorfeld der baulichen Realisierung der Holteistraße werden Leitungsarbeiten durch die Leipziger Wasserwerke und Netz Leipzig durchgeführt.

Und kosten wird das Ganze rund 463.000 Euro. Darin sind auch notwendige Leitungsumverlegungen und Sicherungsarbeiten (Netz Leipzig AG) für die Baumstandorte enthalten, betont das Planungsdezernat.

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