Es wird nicht gutgehen mit dem seit 1. Januar nun doch irgendwie angeordneten Bewohnerparken im Waldstraßenviertel. Es schafft Probleme, wo es vorher keine gab und löst ein Problem nicht, für das es vollmundig verkauft wurde. Schon im vergangenen Jahr hat die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Füßer angekündigt, dass es auch mit der korrigierten Variante des Bewohnerparkens juristisch nicht einverstanden ist. Am Freitag, 10. Januar, hat sie für sich selbst Widerspruch gegen das im gesamten Waldstraßenviertel eingeführte Bewohnerparken bzw. die insofern inzwischen wieder unverhüllten Verkehrszeichen erhoben.
Zugleich hat Klaus Füßer beim Verwaltungsgericht Leipzig einen entsprechenden Eilantrag zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Regelung bis zur abschließenden gerichtlichen Prüfung der Bewohnerparkzone in einem Hauptsacheverfahren eingereicht, teilte die Kanzlei am Freitag mit.
Das Bewohnerparkkonzept im Waldstraßenviertel sollte ursprünglich am 30. Oktober 2019 umgesetzt werden. Aufgrund der erheblichen Einschränkungen insbesondere für die im Waldstraßenviertel ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberufler kam es zu erheblichem Widerstand, weshalb die Stadt Leipzig am 29. Oktober 2019 die Umsetzung kurzfristig stoppte.
In der Pressemitteilung der Stadt Leipzig hieß es: „‚Ziel bleibt es, dass Bewohner künftig besser einen Parkplatz im Viertel finden; zugleich sollen aber die gute wirtschaftliche Entwicklung des Quartiers und die Lebensqualität erhalten bleiben‘, sagte Oberbürgermeister Jung. Die überarbeiteten Regelungen sollen verwaltungsintern bis Ende November 2019 formuliert werden, zum 1. Januar 2020 soll das Bewohnerparken dann starten.“
Anschließend blieben die Verkehrsschilder zunächst sichtbar, wurden erst nach einem Widerspruch von Füßer & Kollegen vom 27. November 2019 erneut verhüllt und somit im rechtstechnischen Sinne unwirksam gemacht. Seit Freitag, 10. Januar, hat die Stadt Leipzig – zumindest größtenteils – die Hüllen erneut entfernt und auch die Parkautomaten freigeschaltet, wie Klaus Füßer anlässlich eines Termins im Waldstraßenviertel feststellte. Folglich sind die Verkehrsschilder dort wirksam.
Die Stadt Leipzig hat das Bewohnerparkkonzept zwar verändert, dies führt jedoch nicht zu dessen Rechtmäßigkeit, betont er nun.
„Die geringfügigen Änderungen der Stadt Leipzig greifen die von uns vorgebrachten Kritikpunkte nicht auf. Die Bewohnerparkzonen führen weiterhin im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Bewohnerparkzonen in Zentrumsnähe dazu, dass in einem großflächigen Gebiet mit wenigen Ausnahmen nur Bewohner mit entsprechendem Parkausweis parken dürfen. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Präferenz- und Privilegienfeindlichkeit der Straßenverkehrsordnung und verstößt gegen die Vorgaben der einschlägigen Verwaltungsvorschrift“, meint der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Klaus Füßer.
Die Änderung des Bewohnerparkkonzepts umfasst neben geringfügigen Änderungen des Zeitraumes des Bewohnerparkens die Möglichkeit eines Gästeausweises nach vorherigem – aus Füßers Sicht „maximal-bürokratischen“ – Antrag und die Möglichkeit, für Gewerbetreibende mit Hauptsitz im Waldstraßenviertel zwei Parkausweise zu erhalten.
Freiberufler – welche im Waldstraßenviertel in großer Zahl vorhanden sind – erhalten nur bei Vorliegen eines Härtefalls einen Parkausweis. Gleiches gilt für Gewerbetreibende, die mehr als zwei Parkausweise benötigen.
„Da sich die Stadt Leipzig zu den Kriterien eines solchen Härtefalls nicht verhält, werden wir dies, um auch hier möglichst schnell und unabhängig vom verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren zu einer Lösung für die im Waldstraßenviertel ansässigen Freiberufler und Gewerbetreibenden mit mehr als zwei Mitarbeitern zu kommen, für eine im Viertel ansässige Gruppe klären“, kündigt Füßer an.
Und er verweist dabei auch auf seine Verbundenheit mit dem Viertel als dessen langjähriger ehemaliger Bewohner.
Pro Leipzig: Regelung zum Anwohnerparken im Waldstraßenviertel setzt völlig falsche Zeichen
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Ob man den Gewerbetreibenden und Freiberuflern nun Parkauswiese gibt oder nicht, hat mittelfristig keinen Einfluss auf das Parkplatzangebot für die Bewohner. Gibt man nun Parkausweise aus verringert sich das Parkplatzangebot wieder deutlich und sofort. Gibt man keine Parkausweise wird das zur mittelfristigen Aufgabe und Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnungen führen, was dann wieder zu mehr anspruchsberechtigten Bewohnerparkern führt. Da dann auch die Versorgung im Viertel nicht mehr gedeckt wird (Bäcker, Apotheke, Arzt, Friseur, Gemüseladen usw.) wird das zu noch mehr Verkehr führen. Das Waldstraßenviertel ist aufgrund seines hohen Gewerbeanteils prinzipiell nicht zum Bewohnerparken geeignet. Die Investition ins Bewohnerparken ist eine prinzipielle Entscheidung gegen Gewerbe und Freiberufler aber fiskalisch sehr nachhaltig, denn absehbar wird der Auswies 200 Euro kosten und die kritische Parkplatzsituation wird such nicht verbessern.