Nicht nur die radfahrenden Leipziger haben so ein flaues Gefühl, wenn Probleme im Leipziger Radnetz über Jahre diskutiert, aber einfach nicht gelöst werden. Als hätten die Verantwortlichen im Rathaus unendlich viel Zeit und würden einige Themen auch am liebsten vererben an die Nachfolgegeneration. Selbst die Stadtratsfraktionen finden das alles nicht mehr gemütlich. Zuletzt war es die CDU-Fraktion, die einen Vorstoß zu den Konfliktstellen vorm Hauptbahnhof startete.
Manchmal liegt es am fehlenden Personal in der Verkehrsplanung, dann wieder fehlen Konzepte für umfassende Lösungen, die auch deshalb dauern, weil Personal fehlt. 2014 war es die SPD-Fraktion gewesen, die hier die Debatte forciert hatte und am Ende die Stadtverwaltung auch dazu gebracht hatte, an möglichen Lösungen für das Problem vorm Hauptbahnhof zu arbeiten. Offiziell gibt es noch keine Lösungen außer die Ansage, dass eine Änderung der jetzigen Situation nicht StVO-konform zu machen ist.
Nur in der Grünen-Anfrage zum Radfahrverbot auf dem Innenstadtring ließ das verantwortliche Verkehrsdezernat im September schon einmal durchblicken, wo man vor dem Hauptbahnhof die Lösung sieht. Denn die gerichtliche Aufhebung des Radfahrverbots auf dem Ring von 2018 kann die Stadt auch vor dem Hauptbahnhof nicht ignorieren: „Im Bereich des Hauptbahnhofs in Fahrtrichtung Jahnallee zwischen Brandenburger Straße und Löhrstraße werden Radfahrstreifen einschließlich eventuell erforderlicher Umbaumaßnahmen geprüft.“
Das hängt dann mit dem ganzen Untersuchungskomplex Hauptbahnhofsvorfeld zusammen, das längst zum Nadelöhr für den Straßenbahnbetrieb geworden ist. Um die Durchlässigkeit zu erhöhen, muss hier die Verkehrsorganisation völlig neu gedacht werden.
Und so bekommt jetzt auch die CDU-Fraktion als Alternativvorschlag angeboten: „Die Verwaltung prüft die Einordnung von Radverkehrsanlagen im Fahrbahnbereich vor dem Hauptbahnhof, um das Konfliktpotential zwischen Fußgängern und Radfahrern zu verringern.“ Das könnte man sogar schon 2020 schaffen, so das Dezernat.
Die Sache mit dem Zwei-Klassen-Fußweg
Den CDU-Antrag selbst aber lehnt das Dezernat ab, denn hier versucht die CDU, wieder ein soziales Problem mit sturer Ordnungspolitik anzugehen: „Der Antrag, einen Korridor vor dem Hauptbahnhof zu markieren, der allein dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist, wird abgelehnt. Diese Maßnahme ist nicht geeignet, die grundsätzliche Obdachlosenproblematik zu lösen. Des Weiteren ist die vorgeschlagene Markierung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zulässig und ihr Beschluss wäre rechtswidrig.“
Und in der Begründung wird das Dezernat dann sehr deutlich, was sie von diesem speziellen Teil des CDU-Antrags hält: „Den öffentlichen Raum in zwei Klassen aufzuteilen, ist kein Ziel, das die Stadt Leipzig verfolgt. Die Obdachlosenproblematik ist durch individuell adressierte Maßnahmen und nicht durch die Einrichtung von öffentlichen Sperrzonen anzugehen, so festgelegt durch den Ratsbeschluss VI-A-06684-NF vom 26.06.2019. Unter anderem ist beabsichtigt, dass die überdachten Flächen am Hauptbahnhof der Deutschen Bahn/ECE übertragen werden sollen, um so das Hausrecht auszuüben und wenn nötig Platzverweise durchzusetzen.“
Und zur ordnungsrechtlichen Beurteilung des Beschlusspunkts: „Es sei jedoch der Hinweis erlaubt, dass ein grundsätzliches Verbot für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit oder das stille Betteln nicht existent ist. Die im Verwaltungsstandpunkt A-06684 beschlossenen Aktivitäten dienen auch zur Lösung des sozialen Problems. So werden zum Beispiel zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Bahnhofsmission zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Angeboten (Übernachtung, Getränke etc.) zur Versorgung der betroffenen Personen ist ebenso Teil der Problemlösung, wie die Bereitstellung von Sanitäranlagen (Toilette, Dusche, Waschbecken).“
Logische Folge: „Beschlusspunkt 1 des Antrages ist rechtswidrig und somit abzulehnen.“
Wo bleibt die Lösung für die Radfahrer?
Bleibt Punkt 2 zur Problematik am Ost- und Westzugang des Hauptbahnhofs hinsichtlich der Konflikte zwischen Fußgänger- und Radverkehr.
Der sei „der Verwaltung hinreichend bekannt“, betont das Baudezernat. „Aufgrund der starken Fußgängerströme und der Wegebeziehungen ist deshalb auch kein Radweg angeordnet. Der Bereich ist jeweils als Gehweg mit Rad frei beschildert. Der Radverkehr hat demzufolge keinen Vorrang gegenüber dem Fußgänger, sondern muss gemäß StVO auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen. Der Fußgänger darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Radverkehr warten. Zudem darf er nur Schrittgeschwindigkeit fahren.“
Das gilt seit Oktober für den gesamten Abschnitt zwischen den beiden Zugängen, wo eine dritte signalisierte Querung zwischen Haltestelle und Hauptbahnhof mittig zwischen dem Ost- und Westzugang für den Fußgängerverkehr entstanden ist.
Ansonsten gelte: „Der Bereich zwischen den beiden Zugängen kann vom Radverkehr in beiden Richtungen befahren werden. Für den Radverkehr in Richtung Brandenburger Straße sind die Kfz-Signale jedoch nicht erkennbar, sodass entsprechende Signale ergänzt werden müssten. Ferner kann nur Beschilderung angeordnet werden, die Bestandteil der StVO ist. Die vorgeschlagene Beschilderung, dass der Radverkehr die Kfz-Signale zu beachten hat, ist nicht Inhalt der StVO und somit nicht zulässig. Haltlinien (Zeichen 294 StVO) sind gemäß Anlage 2 Abschnitt 9 zur StVO nur für Fahrzeugführer bindend. Fußgänger müssen Haltlinien nicht beachten, sodass diese vorgeschlagene Markierung weder zielführend noch zulässig ist.“
Heißt also: Bis es vorm Hauptbahnhof andere Möglichkeiten für den Radverkehr gibt, müssen Radfahrer hier vorsichtig fahren und den Fußgängern Vorrang lassen, egal, wo die stehen oder gehen.
Ansonsten gilt, was auch schon die Grünen erfahren haben: „Als Alternative wird deshalb vorgeschlagen, dass die Verwaltung prüft, inwieweit die Einordnung von Radverkehrsanlagen z. B. im Form eines Radfahrstreifens im Bereich des Hauptbahnhofs möglich ist. Dies könnte wesentlich zur Verringerung des Konfliktpotentials und zur Entflechtung dieser beiden Verkehrsarten beitragen.“
2020 soll das erste Stück Innenstadtring für Fahrräder freigegeben werden
2020 soll das erste Stück Innenstadtring für Fahrräder freigegeben werden
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Es gibt 3 Kommentare
Danke, @Uwe, super zusammengefasst!
Na, hier bettelt das Verkehrsdezernat förmlich, daß es endlich den Auftrag bekommt, eine Fahrbahn in einen Radweg zu verwandeln. Also bitte, liebe Stadträte, es liegt nun bei Ihnen!
Ein Radfahrstreifen vor dem Hbf
– müsste konsequenterweise von der Brandenburger bis zur Pfaffendorfer Straße geführt werden
– dürfte nur in einer Richtung befahren werden (von Ost nach West)
– müsste in den Bereichen Kurt-Schumacher-Straße, Gerberstraße, Nordstraße und Löhrstraße gegen abbiegenden Kfz-Verkehr gesichert werden (z. B. durch separate Ampelschaltungen)
Dafür müsste die äußerst rechte Fahrspur der Autos geopfert werden, was bei 4 oder mehr Fahrspuren kein ernsthaftes Problem darstellen sollte.