Im August schlug Leipzigs Verwaltung Alarm. Auf ihre Art. Denn für gewöhnlich begrüßt auch das Baudezernat, wenn in Leipzig neue Wohn- und Geschäftshäuser gebaut werden sollen. Aber es gibt ein paar Stellen, wo auch die Verwaltung das Gefühl hat, dass hier vielleicht doch mal anders über den Stadtraum nachgedacht werden sollte. So eine Stelle ist der Parkplatz auf der Südseite des Johannisplatzes.
„Anlass für die Einleitung des Verfahrens sind bekannt gewordene Bestrebungen über eine fast vollständige Bebauung des südlichen Johannisplatzes. Mit einem Bauleitplanverfahren soll durch eine ergebnisoffene Untersuchung geklärt werden, ob der südliche Johannisplatz bebaut werden könnte oder ob der südliche Johannisplatz als öffentlicher Stadtplatz und Freiraum gesichert und qualifiziert werden soll“, schrieb das Planungsdezernat in seiner Vorlage, die im August in der Dienstberatung des OBM besprochen wurde.
„Da aktuell Vorhaben auf dem südlichen Johannisplatz nach § 34 BauGB beurteilt werden müssen, ist es erforderlich, umgehend einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zu fassen. Dies ist die Voraussetzung für die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre; §§ 14 ff. BauGB).“
Und es war Eile angesagt: „Da die Entscheidung über die Zulässigkeit einer möglichen Bebauung des südlichen Johannisplatzes dem Antragsteller Mitte November mitgeteilt werden muss, ist der Aufstellungsbeschluss in die Ratsversammlung am 16.10.2019 zu fassen.“
Einen wichtigen Änderungsantrag gab es dann freilich doch noch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Denn das Baudezernat hatte ja nur vorgeschlagen: „Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.“
Damit war aber noch nicht geklärt, was mit dieser Platzfläche, auf der sich heute größtenteils ein Parkplatz befindet und an deren Ostspitze das Thüringer-Rostbratwurst-Häuschen steht, künftig geschehen soll. Auch vor 100 Jahren stand hier ein niedriges Gebäude. Damals war das die III. Polizeiwache. Die Sicht auf das Opel-Autohaus dahinter und das 1935/1936 gebaute Wohnhaus an der Stirnseite des Platzes war immer frei. An dieser Stelle war der Johannisplatz also nie zugebaut.
„Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die seitens der Verwaltungsspitze mit dieser Vorlage angestoßene notwendige öffentliche und ergebnisoffene Diskussion um eine mögliche Bebauung des südlichen Johannisplatzes“, begrüßten die Grünen die Vorlage der Stadt. Fanden aber, dass jetzt noch der nächste logische Schritt fehlte: „Denn bereits 2018 wurde beim Beteiligungsprojekt ,Mach’s leiser‘ des Ökolöwen e. V. in Bezug auf das territoriale Gebiet der Ostvorstadt die Qualifikation des südlichen Johannisplatzes als öffentlicher Stadtplatz diskutiert. Unter den Teilnehmer/-innen gab es weitgehende Übereinstimmung zur Idee, diese Freifläche als öffentlichen Stadtplatz zu qualifizieren.“
Also sollte das jetzt auch in die Diskussion um den Bebauungsplan einfließen, fanden die Grünen.
„Die umgehende Einleitung des Bauleitplanverfahrens, weil ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Bebauung des südlichen Johannisplatzes der Stadtverwaltung vorgelegt wurde, eröffnet die Chance, die im Raum stehenden und zu klärenden Fragestellungen angemessen mit Experten, Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und der interessierten Stadtgesellschaft zu diskutieren. Dabei ist selbstverständlich auch auf eine mögliche Bebauung des Leipziger Johannisplatzes Bezug zu nehmen. Wir verweisen auf die vom 29.11.2018 bis 17.03.2019 stattgefundene Ausstellung ,GRASSI FUTURE – Visionen für den Leipziger Johannisplatz‘.“
Diese Ausstellung hatte ja bekanntlich die ehemalige Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann zutiefst beunruhigt, die ja beantragt hatte, dass auch der zentrale Johannisplatz unbebaut bleiben sollte. Aber diesen Antrag fand die Verwaltung nicht so gut. Er wurde abgelehnt.
Während der Änderungsantrag der Grünen zum südlichen Teil des Johannisplatzes am 7. November im Stadtrat mit beschlossen wurde. Er lautet: „Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) ist eine Stadtwerkstatt/Workshop durchzuführen, welche thematisch die im Raum stehende Fragestellung ,Bebauung oder öffentlicher Stadtplatz‘ zum Gegenstand hat. Die Ergebnisse sind öffentlich in einem Bürgerforum vorzustellen.“
Es wird also eine Bürgerbeteiligung zu diesem derzeit noch als Parkplatz genutzten Areal geben.
Verwaltung hält an möglicher Bebauung des Johannisplatzes fest
Verwaltung hält an möglicher Bebauung des Johannisplatzes fest
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