Nicht nur in der Grünen-Fraktion hat man so ein komisches Gefühl: Schon vor vier Jahren hat der Stadtrat Leitlinien für den Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost beschlossen. Der Platz ist wertvoll, derzeit das einzige noch freie große Innenstadtgrundstück. Da wollte der Stadtrat ein Wörtchen mitreden, was darauf gebaut werden soll. Doch die eingesetzte Arbeitsgruppe tagte nur ein Mal. Und die Verwaltung macht unübersehbar ihr eigenes Ding. Ohne die Ratsfraktionen erst zu fragen.

So war es 2016, als die Verwaltung kurzerhand die Anfrage des Freistaats akzeptierte, der auf dem Südteil des Geländes (dem einstigen Markthallenviertel) den neuen Sitz des Instituts für Länderkunde bauen will. So war es wieder im Sommer 2019, als bekannt wurde, dass die Stadt auf dem Gelände auch das vom Bund angebotene „Forum Recht“ unterbringen will, verbunden mit einem Neubau für die Juristenfakultät der Uni Leipzig.

Es werden also Pflöcke eingeschlagen, während die schon seit zehn Jahren gewünschte Markthalle einfach nicht auf die Beine kommt und selbst die SPD-Fraktion mit ihrem Vorschlag, hier ein neues großes technisches Rathaus hinzustellen, ins Leere lief. Der Antrag war so deutlich, dass sich die Verwaltung gezwungen sah, umgehend ein Unterbringungskonzept für die heute noch übers Stadtgebiet verstreuten Ämter vorzulegen. Das sollte es eigentlich schon 2017 geben. Doch tatsächlich wurde der Stadtrat vertröstet. Nur für einige Ämter – wie das Sozialamt – wurden kurzfristige Lösungen gesucht.

Logisch, dass dann irgendwann der Eindruck entsteht: Mit dem Gelände des östlichen Leuschner-Platzes hat sich Leipzigs Verwaltungsspitze ein Pfrund gesichert, um damit in eigener Vollmacht wuchern und Neuansiedlungen einwerben zu können. Der Stadtrat ist – trotz seiner Beschlüsse – außen vor.

„Im Dezember 2015 hat der Stadtrat Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 ,Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost‘ beschlossen. Auf Grundlage dieser Leitlinien wurde der Oberbürgermeister beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten“, stellt die Grünen-Fraktion nun in einer Stadtratsanfrage fest, die sie am 19. November in der Ratsversammlung beantwortet haben möchte. „Des Weiteren wurde zur Vorbereitung der Vermarktung kommunaler Grundstücke beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u. a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse ,Wohnungspolitisches Konzept, Fortschreibung 2015‘ sowie ,Änderungen der strategischen Liegenschaftspolitik‘) auseinandersetzt.“

Aber diese Arbeitsgruppe hat lediglich einmal getagt.

„Stadträt/-innen, die nach weiteren Terminen fragten, wurden immer wieder hinsichtlich einer Antwort vertröstet“, stellen die Grünen fest. „Der Bebauungsplan Nr. 392 befindet sich in der verwaltungsinternen Endabstimmung und soll im 1. Quartal 2020 in die Ratsversammlung eingebracht werden. Im Arbeitsprogramm 2030 priorisiert die Verwaltungsspitze das Forum Recht auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz.“

Da gibt es also eine Menge Fragen an den Oberbürgermeister, der zwar den Bebauungsplan mit erheblicher Verzögerung erst fertig bekommt, aber mit den Grundstücken schon hantiert, als wäre das alles so beschlossen.

Das Fragenpaket der Grünen:

Welche Überlegungen der Verwaltungsspitze oder andere Gründe führen dazu, dass erst 5 Jahre nach dem Stadtratsbeschluss der Bebauungsplanentwurf nun endlich 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll?

Ist dem Leibniz-Institut bereits auf Grundlage des Masterplans und nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung erteilt worden? Wenn nein, in welchem Zeithorizont soll diese erteilt werden? Wann rechnet die Verwaltungsspitze mit dem Baustart des Leibniz-Institutes?

Ist es richtig, dass die Verwaltungsspitze entgegen ihrer Ankündigung vom 14.10.2019 (Bericht zur Umsetzung des Beschlusses VI-DS-01690-NF-02 „Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“) doch nicht beabsichtigt, den Bebauungsplan im 1. Quartal 2020 vorzulegen, sondern nun auch für das mittlere und nördliche Baufeld in ähnlicher Weise vorzugehen gedenkt, wie bereits beim südlichen: nämlich Baugenehmigungen aufgrund Masterplan, Leitlinien und § 34 BauGB zu erteilen?

Weshalb genießt der Wilhelm-Leuschner-Platz in seiner Gesamtheit keine Priorität für die Verwaltungsspitze und fand lediglich mit dem „Forum Recht“ Eingang ist das Arbeitsprogramm Leipzig 2030?

Spielen künftig Markthalle und Verwaltungsunterbringung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz keine oder auch weiterhin nur eine untergeordnete Rolle? Welche weiteren Schritte sind für beide Bauvorhaben geplant?

Weshalb tagte die vom Stadtrat beschlossene Arbeitsgruppe nur ein einziges Mal und weshalb wurden einige Stadträt/-innen der Arbeitsgruppe immer wieder in Bezug auf Terminierung einer weiteren Sitzung vertröstet? Und weshalb dürfen sich Bauinteressent/-innen am Stadtratsbeschluss vorbei Grundstücke aussuchen?

Weshalb hält die Verwaltung als Standort für das „Forum Recht“ den Wilhelm-Leuschner-Platz für geeigneter als den Matthäikirchhof?

Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz soll ein Informations- und Begegnungszentrum entstehen

Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz soll ein Informations- und Begegnungszentrum entstehen

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