Gut Ding will Weile haben. Auch Gerichtsentscheidungen brauchen ihre Zeit. Zwei Jahre dauerte der Streit der Stadt Leipzig mit dem NuKLA e. V., ob der Naturschutzverein in der Elsteraue Schilder aufstellen dürfe oder nicht. Auf eigenem Grund und Boden übrigens. Denn damals erwarb der NuKLA e. V. vier Flächen in der Nordwestaue, um sie künftig komplett einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Und die Schilder sollten die Spaziergänger natürlich aufmerksam machen auf das, was hier geschah.
Den ersten Streit gab es dann um nächtliche Schmierfinken, die die Schilder unbedingt mit ihren Tags übermalen mussten. Aber richtig für Frust sorgte dann die Aufforderung der Leipziger Stadtveraltung, die Schilder schleunigst zu entfernen. So etwas dürfe in der geschützten Elsteraue nicht aufgestellt werden.
Da musste der NuKLA e. V. gleich zwei Mal schlucken. Denn weder gab es dazu ein gesetzliches Verbot, noch war dergleichen ausgerechnet von der Leipziger Stadtverwaltung zu erwarten, die ja selbst diverse Informationstafeln im Auenwald stehen hat – etliche davon – gerade in der sensiblen Burgaue, seit Jahren nicht erneuert, von Moos überwachsen und eigentlich unlesbar. Was mancher Wanderer für Absicht hält. Man will mit den Waldbesuchern nicht über den Umgang mit dem Wald kommunizieren und schon gar nicht für Nachdenklichkeiten sorgen, wenn nebenan schweres Forstgerät rollen sollte, das die wertvollen Bäume zu Dutzenden aus dem Wald holt.
Was 2018 natürlich erst einmal nicht passierte, denn die Klage der Grünen Liga hat die Leipziger Forstwirtschaftspläne erst einmal gestoppt. Die Stadt hat zwar kiloweise Papier ans Gericht geliefert, das die Gesetzeskonformität der Forstpläne begründen soll. Aber wirklich überzeugend ist das alles nicht. Und eine offizielle Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt auch noch nicht vor. Und wenn sie vorliegt, wird die Grüne Liga, deren Mitglied NuKLA ist, weiterziehen vors nächste Gericht. Denn mit den Maßgaben der deutschen Naturschutzgesetzgebung sind die Leipziger Forstwirtschaftspläne nicht vereinbar. Da ist man sich beim NuKLA sicher. Sie verstoßen schlicht gegen das Verschlechterungsverbot in Naturschutzgebieten.
Ein heikles Feld für die Stadt Leipzig, die es damit schon mehrmals nicht so genau genommen hat. So richtig ist die Botschaft, was die Behütung eines nach EU-Recht geschützten Leipziger Auensystems wirklich bedeutet, in den Rathausfluren noch nicht angekommen. Und der neu gewählte Leiter des Umweltschutzamtes Peter Wasem täte gut daran, die Naturschutzabteilung deutlich aufzuwerten und zu einer echten Naturschutzbehörde zu machen.
Die vier Grundstücke, die der NuKLA erwarb, waren auch deshalb zu kaufen, weil sie landwirtschaftlich kaum zu nutzen sind. Einige davon waren vorher landwirtschaftlich genutzt worden. Aber auch moderne Landwirtschaft hat aus Sicht des NuKLA nichts in der Flussaue verloren. Noch so ein Thema für die Stadtverwaltung, die seit über zehn Jahren den Stadtratsauftrag vor sich her schiebt, auf städtischen Landwirtschaftsflächen die Umwandlung in ökologische Landwirtschaft voranzutreiben. Was auch den Einsatz von Pestiziden, Dünger und Gülle in der Elsteraue beenden würde.
Ein NuKLA-Grundstück am Stahmelner Anger direkt an der Weißen Elster ist noch ein Relikt aus Zeiten, als die Weiße Elster viele offene Überschwemmungsflächen hatte, die auch außerhalb der Hochwasser Wasseranbindung behielten und entsprechend artenreiche Feucht- und Schilfwiesen ausbildeten.
So ein Stück ist das in Stahmeln: Teilweise besteht die Fläche aus weichholzauentypischen Gehölzstrukturen am Flussufer, gefolgt von einem breiten Schilfgürtel mit hohem Wasserstand. Daran schließt sich ein großes Areal mit einer feuchten Hochstaudenflur an, welche von einem kleinen auwaldtypischen Baum- und Strauchgürtel umgeben ist. Das Gelände bietet zahlreiche Brutmöglichkeiten für Vögel und dürfte gerade im vernässten Teil auch interessant sein für Amphibien; weiterhin ist die Fläche schon jetzt ein relevanter Grünkorridor für durchziehende Tiere.
Auf diese Schutzfunktion für auentypische Tiere, Insekten und Pflanzen sollten die Schilder aufmerksam machen.
Und die Stadt mit ihrem Verbot hatte eindeutig unrecht, hat jetzt das Verwaltungsgericht Leipzig festgestellt. Die Stadt hatte kein Recht, die naturschutzrechtliche Erlaubnis zur Aufstellung der Schilder zu versagen. Die Stadt könnte gegen die Entscheidung des Gerichts noch Beschwerde einlegen. Aber dann könnte es erst recht teuer werden, denn schon in dieser Instanz hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagte, also die Stadt Leipzig, die Kosten des Verfahrens trägt. Die Stadt hat die Übernahme der Kosten schon im Mai erklärt. Die Sache ist damit abgeschlossen.
NuKLA hat vier naturnahe Flächen an der Weißen Elster erworben
NuKLA hat vier naturnahe Flächen an der Weißen Elster erworben
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