Es ist schon wieder ein Jubiläum, eins, über das nicht nur der ADFC den Kopf schüttelt. Denn seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2009 war die Ausweisung einer Mindestgeschwindigkeit auf dem Leipziger Innenstadtring verboten. Die Stadt reagierte zwei Jahre später und ersetzte die 40-km/h-Schilder durch Radfahrverbotsschilder. Seit September 2018 ist klar, dass auch diese Schilder dort nichts zu suchen haben. Aber sie hängen trotzdem noch.
Dass der Innenstadtring solche problematischen Regeln hat, hat mit dem Umbau der einst deutlich schmaleren Ringstraßen zu einem vierspurigen Autoring in den 1970er Jahren zu tun. 1975 wurde sogar das Radfahren auf diesem Ring verboten und eine Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet.
„Mindestgeschwindigkeiten sind seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2009 innerorts nicht mehr zulässig“, stellt der ADFC Leipzig fest.
Es gab zwar nach dieser Neuregelung emsige Diskussionen in der Stadtverwaltung. Auch die Frage nach einem überfälligen geschlossenen Radfahrring kam endlich auf den Tisch. Aber Verwaltungen sind erfinderisch, wenn sie sinnvolle Lösungen hinauszögern wollen. Man beschilderte den Promenadenring 2011 in Teilen mit „Radfahren verboten“. Dagegen legte mit Unterstützung des ADFC Leipzig eine Privatperson Widerspruch ein und es kam 2015 zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (VG Leipzig).
Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unbegründet zurück. Doch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hob das Urteil des VG Leipzig im September 2018 weitestgehend auf. Das Radfahren ist in weiten Teilen auf dem Promenadenring erlaubt.
„Der ADFC setzt sich auf Grundlage des rechtskräftigen Urteils dafür ein, dass der Promenadenring so umgestaltet wird, dass ein zügiges, sicheres und bequemes Radfahren durchgehend möglich wird“, kündigte der Verein damals an.
Aber passiert ist noch nichts. Die Radfahrverbots-Schilder hängen immer noch.
Was jetzt die Grünen auf den Plan ruft. „Im September hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Beschilderung auf 3/4 des Innenstadtrings, soweit sie die Führung von Fahrrädern betrifft, rechtswidrig ist. Dies betrifft insbesondere die Anordnung der Fahrradwegbenutzungspflicht und das Verbots des Führens von Fahrrädern auf der Fahrbahn. Das Urteil ist seit Dezember 2018 rechtskräftig. Die Stadt hat dazu erklärt, dass sie das Urteil umsetzen werde. Die Schilder stehen bislang immer noch“, stellt die Grünen-Fraktion jetzt in einer Stadtratsanfrage fest.
Und möchte alsbald folgende Fragen beantwortet haben:
1) Wann ist mit einer Umsetzung des Urteils und einem Aufheben des rechtswidrigen Zustandes zu rechnen?
2) Welche Regelungen zur Führung des Fahrradverkehrs entlang des Promenandenrings sollen getroffen werden?
3) Warum dauert es so lange, den Ring in Abschnitte einzuteilen, die einfacher und schwieriger neu aufzuteilen sind und warum gelingt es nicht schneller zumindest auf den weniger verkehrsbelasteten Abschnitten eine Regelung zu finden, die rechtskonform ist und den Radverkehr zulässt?
Die Verwaltung arbeitet zwar seit zwei Jahren an einer künftigen völligen Neuaufteilung des Promenadenrings, bei der auch die Bedingungen für Radfahrer deutlich verbessert werden müssen. Denn in den Ringverkehr trauen sich auch heute vor allem nur Radfahrer, die sich besonders sicher fühlen. Die meisten anderen arbeiten sich über das völlig verkorkste Randsystem von Radwegen mit seinen vielen unübersichtlichen Stellen. Gerade der Innenstadtring ist ein Nadelöhr für die innerstädtischen Radwegebeziehungen. Und zehn Jahre sind eine lange Zeit für eine Nicht-Lösung.
Die Fragen der Grünen treffen wahrscheinlich den Kern: Da die Stadt nicht von Anfang an an eine Neuplanung des Rings gegangen ist, steckt man jetzt mit der nichtregelkonformen Lösung der Radfahr-Verbote fest und eine schnelle Lösung ist nicht verfügbar.
Stadtentwicklungskonzept schlägt eine Neuorganisation des kompletten Innenstadtrings nach 2020 vor
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