Der Antrag der SPD-Fraktion stammt noch vom Ende letzten Jahres. Da beantragte sie: „Im Haushalt werden notwendige Finanzmittel bereitgestellt, um eine Projektgesellschaft zur Entwicklung und Erweiterung des Wohngebietes Paunsdorf einzurichten. Hierfür werden 2019 250.000 Euro und 2020 500.000 Euro in den Ergebnishaushalt eingestellt.“ Zur anstehenden Ratsversammlung am 15. Mai antwortete jetzt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau: Aber wir haben doch schon eine!

Vorgeprescht mit den Wünschen, die noch unbebauten Baufelder am Neubaugebiet Paunsdorf mit (bezahlbaren) Wohnungen zu bebauen, war anfangs die Linksfraktion. Die SPD-Fraktion griff das Anliegen auf, da ja innerstädtisch die Stadt über keine großen Bauflächen verfügt, andererseits die privaten Immobilienentwickler fast nur Wohnungen im hochpreisigen Segment bauen. Aber um ein großes Wohngebiet stringent zu planen und zu bauen, bräuchte es eigentlich eine eigene Projektgesellschaft, fand die SPD-Fraktion.

Im Wesentlichen stimmt ihr das Planungsdezernat jetzt zu: „Die Verwaltung befürwortet die Entwicklung der Baufelder Kiebitzmark 3 und 4 als multifunktionales Wohngebiet. Auf Grundlage des im September 2017 gefassten Ratsbeschlusses wurde eine umfangreiche Bestandserfassung für das Gebiet durchgeführt, um darauf aufbauend städtebauliche Leitbilder formulieren zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich zum Beginn des 2. Halbjahrs 2019 vorliegen. Anschließend soll aufbauend auf ersten städtebaulichen Untersuchungen eine grobe Kostenermittlung als Grundlage einer Abschätzung der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Dieser Arbeitsstand soll bis Ende 2019 erreicht werden und anschließend im 1. Halbjahr 2020 dem Stadtrat zur Entscheidung über die Gebietsentwicklung vorgelegt werden.“

Bleibt noch die Frage: Wer macht das? Wer kann das? Wo soll die Verantwortung gebündelt werden?

Auch da hat das Planungsdezernat eine klare Position: „Parallel soll untersucht werden, in welcher Rechtsform bzw. Trägerschaft das Gebiet zügig entwickelt werden kann. Ziel sollte es dabei sein, die Federführung der Stadt Leipzig für die Steuerung des Prozesses zu sichern, da ihr auch der überwiegende Teil der Grundstücke gehört. Nur so kann sichergestellt werden, dass die im Antrag formulierten Entwicklungsziele optimal umgesetzt, durch Konzeptvergaben breite Zielgruppen erreicht und Grundstücke auch mit einer Bauverpflichtung vergeben werden.“

Aber eine neue Projektgesellschaft gründen dafür? Daran zweifelt das Dezernat: „Die Gründung oder Beauftragung einer Projektgesellschaft zur Entwicklung des Wohngebiets Heiterblick-Süd ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Dieser Aufwand sollte erst nach einem grundsätzlichen Beschluss des Stadtrates zu einer Gebietsentwicklung, basierend auf einer groben Kostenschätzung erfolgen.“

Denn: „Generell verfügt die Stadt mit der LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH bereits über eine erfahrene städtische Gesellschaft mit diesem Gesellschaftszweck, die über entsprechende Erfahrungen bei der Entwicklung und Erschließung von Baugebieten (z. B. Gewerbegebiet Leipzig Nordost, Schönauer Viertel, Lindenauer Hafen) verfügt. Die LESG könnte auch in Abstimmung mit der LWB für dieses Vorhaben eingesetzt werden. Zudem kann hier auf vorhandenes und qualifiziertes Personal mit entsprechender Erfahrung aufgebaut und eine komplizierte und langwierige Personalneugewinnung vermieden werden.“

Den Kern des SPD-Anliegens teilt man aber. Denn nur wenn die Stadt mit einer eigenen Gesellschaft tätig wird, hat man die Kosten und Entwicklungsziele auch selbst im Griff.

Eine städtische Gesellschaft sollte also zum Projektentwickler werden. Ein sichtlich notwendiger Schritt in Zeiten, in denen der private Wohnungsbau eben kaum noch preiswerte Wohnungen für die Stadtbevölkerung zur Verfügung stellt.

„Nach einer Entscheidung zur möglichen Gebietsentwicklung kann entschieden werden, wie eine zu beauftragende Gesellschaft gegebenenfalls durch Einlage von städtischen Grundstücken oder die im Antrag genannten finanziellen Mittel in ihrer Finanzkraft gestärkt werden könnte, um die Entwicklung der Erschließung gegebenenfalls auch als Entwicklungsträger zu leisten. Ziel sollte sein, die entsprechenden Baugebiete für den Wohnungsbau und die soziale Infrastruktur in Federführung der Stadt zu entwickeln und zu erschließen. Der Wohnungsbau kann dann folgend durch Akteure der Wohnungs- und Bauwirtschaft (LWB, Genossenschaften, private Bauträger) nach den planungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Leipzig realisiert werden“, so die Haltung des Planungsdezernats.

Und es plädiert eindeutig für die LESG als Projektentwickler: „Die Verwaltung sieht aus den genannten Gründen keine Notwendigkeit für eine neue Projektgesellschaft mit nahezu gleichem Gesellschaftszweck wie bei der LESG. Zudem ist zu bedenken, dass im Beteiligungsportfolio der Stadt eine Doppelstruktur entstehen würde, was einer Genehmigungsfähigkeit durch die Landesdirektion im Wege stünde. Ein Modell unter Beteiligung Dritter würde unter EU-, Vergabe- und steuerrechtlichen Aspekten nicht zu unterschätzende Herausforderungen mit sich bringen.“

SPD-Fraktion beantragt die Gründung einer Projektgesellschaft für ein neues Wohnquartier in Paunsdorf

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